Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung

16. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Olandaw
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung

Die Nachbarin hat die Polizei gerufen, da unser Hund unangeleint im Treppenhaus war, da ich mein Schlüssel vergessen habe und dringend einen Arzttermin wahrnehmen musste. Daher ließ ich ihn halt im Treppenhaus, der Arzttermin ging aber nur 1,5 Stunden danach war ich wieder zu Hause und meine Eltern kamen kurze Zeit später zurück ( ich bin 21 ). Ich habe die Aussage verweigert , meine Eltern haben allerdings die Wahrheit gesagt zu den Beamten, nämlich das ich ihn im Treppenhaus gelassen, meine Eltern waren ja arbeiten, ich aber mein Schlüssel vergessen habe und schnell zum Arzt musste.
Die Nachbarn haben ein Video gemacht , zudem bezeugen auch andere Nachbarn ( Mehrfamilienhaus ), das der Hund sie angeknurrt und angebellt hat, und sie vor lauter Panik gar nicht die Tür aufmachen konnte. Sie hatte schon immer panische Angst vor ihn und ist ihn schon immer aus dem Weg gegangen und hat sich zum Beispiel hinter dem Haus oder im Keller versteckt, als sie den Hund gesehen hat.
Da ich von der Angst wusste und ihn vor meiner Tür ließ , soll diese ,, Schockstarre ' als fahrlässige Körperverletzung jetzt gelten , und obwohl sie gar keinen Strafantrag gestellt hat heißt es : ,,
Die Staatsanwaltschaft hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten ' und ich soll 45 Tagessätze Geldstrafe zahlen oder Einspruch einheben .. Ich habe die Vorladung von der Polizei ignoriert weil ich dachte da kommt eh nichts ..

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Olandaw):
Ich habe die Vorladung von der Polizei ignoriert weil ich dachte da kommt eh nichts ..

Tja, Pech gehabt ...b läuft halt nicht immer so.


Fragen hat man keine?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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