schönen Guten Abend
ich bitte um Ratschlag , unzwar habe ich heute einen Strafbefehl bekommen wegen widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
vor zwei jahren gab es eine verbale körperliche Auseinandersetzung zwischen mir und einigen Leuten wo auch vor Ort geklärt worden ist ohne Verletzungen naja die Polizei kam trotzdem und haben mich mitnehmen wollen ist auch verständlich ich habe mich nicht gewehrt die haben mir Handschellen angebracht von hinten ich war auf dem Boden es tat sehr weh ich war alkoholisiert (aber nicht Volltrunken stand im Strafbefehl) und habe geschrien das sie damit aufhören sollen das es wehtut naja mehr auch nicht bin mit ins Revier ausnüchterungszelle des wars alles friedlich ... heute hängen die mir 40 Tagessätze in höhe von 30 euro ich verdiene 1018 euro kann mir kein Anwalt leisten auch wenn was Soll das bringen Beweismittel 3 Polizeibeamte ..
was soll ich machen einfach annehmen um höhere kosten zu vermeiden? ist doch unfair naja habe keine andere wahl
vielleicht kann mir jemand ja irgendwie was empfehlen ich danke im vorraus schönen Abend
Mit freundlichen Grüßen (Opfer) = Schuldig
Strafbefehl widerstand gegen Polizei
Im Strafbefehl wird der Hergang der Sache ja sicherlich etwas anders geschildert sein, als Du ihn hier geschildert hast, oder?
Normal oder ?
Zitat :Im Strafbefehl wird der Hergang der Sache ja sicherlich etwas anders geschildert sein, als Du ihn hier geschildert hast, oder?
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Nämlich wie?
Sie wollten den Beamten nicht zu dem Streifenfahrzeug folgen und wurden zunehmend aggressiv, sodass ihnen Handschließen angelegt werden sollten. Hiergegen wehrten Sie sich, indem Sie ihre Arme sperrten und Ihren Oberkörper drehten und wanden.
Zitat :Nämlich wie?
Naja, ganz ehrlich... Ich würde den Strafbefehl so annehmen, wenn es nicht mehrere glaubhafte, neutrale Zeugen gibt, dass es komplett anders war.
Zitat :Naja, ganz ehrlich... Ich würde den Strafbefehl so annehmen, wenn es nicht mehrere glaubhafte, neutrale Zeugen gibt, dass es komplett anders war.
leider nicht
Der Tagessatz (die 30 € ) ist bei Deinem Einkommen richtig berechnet, sogar etwas zu niedrig. Die Anzahl der Tagessätze, also die 40, könnten nur gemindert werden, wenn Du Einspruch gegen den Strafbefehl einlegst. Dann folgt zwingend eine Gerichtsverhandlung, bei der das Urteil theo. auch noch höher ausfallen kann als jetzt.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.02.2018 21:34
Zitat :kann ich nicht bitten wenigstens bisschen zu mindern
Das kann zum Boumerang werden - siehe mein Vorposter.
Aber man kann Ratenzahlung beantragen, wenns eng wird.
Und jetzt?
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