Strafbefehl widerstand gegen Polizei

5. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go483425-75
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl widerstand gegen Polizei

schönen Guten Abend

ich bitte um Ratschlag , unzwar habe ich heute einen Strafbefehl bekommen wegen widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
vor zwei jahren gab es eine verbale körperliche Auseinandersetzung zwischen mir und einigen Leuten wo auch vor Ort geklärt worden ist ohne Verletzungen naja die Polizei kam trotzdem und haben mich mitnehmen wollen ist auch verständlich ich habe mich nicht gewehrt die haben mir Handschellen angebracht von hinten ich war auf dem Boden es tat sehr weh ich war alkoholisiert (aber nicht Volltrunken stand im Strafbefehl) und habe geschrien das sie damit aufhören sollen das es wehtut naja mehr auch nicht bin mit ins Revier ausnüchterungszelle des wars alles friedlich ... heute hängen die mir 40 Tagessätze in höhe von 30 euro ich verdiene 1018 euro kann mir kein Anwalt leisten auch wenn was Soll das bringen Beweismittel 3 Polizeibeamte ..
was soll ich machen einfach annehmen um höhere kosten zu vermeiden? ist doch unfair naja habe keine andere wahl
vielleicht kann mir jemand ja irgendwie was empfehlen ich danke im vorraus schönen Abend

Mit freundlichen Grüßen (Opfer) = Schuldig




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Im Strafbefehl wird der Hergang der Sache ja sicherlich etwas anders geschildert sein, als Du ihn hier geschildert hast, oder?

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#2
 Von 
go483425-75
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Normal oder ?

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Im Strafbefehl wird der Hergang der Sache ja sicherlich etwas anders geschildert sein, als Du ihn hier geschildert hast, oder?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Nämlich wie?

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#4
 Von 
go483425-75
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie wollten den Beamten nicht zu dem Streifenfahrzeug folgen und wurden zunehmend aggressiv, sodass ihnen Handschließen angelegt werden sollten. Hiergegen wehrten Sie sich, indem Sie ihre Arme sperrten und Ihren Oberkörper drehten und wanden.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Nämlich wie?

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Naja, ganz ehrlich... Ich würde den Strafbefehl so annehmen, wenn es nicht mehrere glaubhafte, neutrale Zeugen gibt, dass es komplett anders war.

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#6
 Von 
go483425-75
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Naja, ganz ehrlich... Ich würde den Strafbefehl so annehmen, wenn es nicht mehrere glaubhafte, neutrale Zeugen gibt, dass es komplett anders war.

leider nicht :( kann ich nicht bitten wenigstens bisschen zu mindern warum ist das so viel geld naja vielen dank werd ich dann so machen

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Der Tagessatz (die 30 € ) ist bei Deinem Einkommen richtig berechnet, sogar etwas zu niedrig. Die Anzahl der Tagessätze, also die 40, könnten nur gemindert werden, wenn Du Einspruch gegen den Strafbefehl einlegst. Dann folgt zwingend eine Gerichtsverhandlung, bei der das Urteil theo. auch noch höher ausfallen kann als jetzt.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.02.2018 21:34

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128683 Beiträge, 41112x hilfreich)

Zitat (von go483425-75):
kann ich nicht bitten wenigstens bisschen zu mindern

Das kann zum Boumerang werden - siehe mein Vorposter.


Aber man kann Ratenzahlung beantragen, wenns eng wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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