Strafbefehö - Einspruch - Nun Ladung

29. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ffm83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehö - Einspruch - Nun Ladung

Habe Ende Dez.08 einen Strafbefehl wegen Bedrohung erhalten.
Ich habe Einspruch erhoben inkl. einer Stellungnahme (kein Geständnis, da sich das so nicht zugetragen hat) habe gleich Antrag gestellt, dass zu prüfen wäre, ob das Verfahren gegen Auflagen eingestellt werden könnte.

Die Akte ging dann u.a. wieder zu StA, allerdings kam heute ( 29.01.09) die Ladung zum Termin am 25.02.09!

Kann ich davon ausgehen, dass die StA das Verfahren derzeit nicht einstellen möchte? Oder muss formell so ein Termin angesetzt werden, und ich bekomme evt. in Kürze ein "Angebot" der StA zu Einstellung gegen "Auflagen".

Woran könnte ich erkennen, ob die Zeugen auch wirklich geladen werden?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34314 Beiträge, 17759x hilfreich)

Hi,

auf den Einspruch gegen einen Strafbefehl folgt so gut wie stets die Ladung zu einer Verhandlung. Eingestellt werden kann ja auch noch in der Verhandlung. Das kommt öfter vor, ist aber oft mit einer Auflage verbunden.
Welche Zeugen geladen werden, erfahren Sie nicht, aber es steht Ihnen frei, einen Beweisantrag an das Gericht zu schicken (der muß ausdrücklich so übertitelt sein!) und darin die Ladung der von Ihnen gewünschten Zeugen zu beantragen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Nach Anklageerhebung - oder Erlass eines Strafbefehls - wird das Verfahren üblicherweise nur dann eingestellt, wenn sich irgend etwas ändert. Ein Antrag des Angeklagten auf Einstellung ist nichts neues, also wird terminiert. Von der StA gibts jetzt keine Angebote mehr, weil die Sache beim Gericht ist. Das Gericht kann einstellen, wenn die StA einverstanden ist. Bei einem nicht geständigen Angeklagten, der weiterhin nicht geständig ist, sondern halt nur eine Einstellung haben möchte, ist eine Einstellung einigermaßen unwahrscheinlich.

Welche Zeugen geladen worden sind kann in der Ladung stehen, aber das muss nicht sein. Dann erfahren Sie es erst im Termin.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.722 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.