Strafbestand der üblen Nachrede erfüllt?

31. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
rav123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbestand der üblen Nachrede erfüllt?

Hallo liebe User,

vor einiger Zeit bin ich auf der Arbeit ausgerutscht und auf den Ellbogen gefallen (nichts schlimmes passiert, tat nur ein bisschen weh). Direkt in der Nähe befand sich eine Kollegin von mir, die meinen Unfall gesehen hat. Anstatt zu helfen oder zu fragen, ob alles in Ordnung sei, hat sie nichts gesagt sondern stattdessen gegrinst. Das Ereignis geschah in der Pause und keine anderen Kollegen waren zugegen. Videoüberwachung haben wir in der Firma nicht. Ich kann also nicht beweisen, dass das Ereignis wirklich so passiert ist. Ich habe mich über das Verhalten dieser Kollegin geärgert und dummerweise einem anderen Kollegen von mir von dem Vorfall erzählt. Wortlaut: "Sie hat nicht einmal gefragt, ob alles in Ordnung ist, sondern nur doof gegrinst." Jetzt weiß es die ganze Firma und es heißt, die Kollegin habe sich prächtig amüsiert über meinen Ausrutscher. Nun kam diese Kollegin heute zu mir und fragte: "Wann soll das gewesen sein, als du dich auf die Fresse gelegt hast und ich mich angeblich köstlich darüber amüsiert hätte?" Ich antwortete: "Vor etwa 2 Wochen." Daraufhin stürmte sie sauer aus dem Raum und sagte laut: "Das ist doch unglaublich!"

Wenn sie mich jetzt anzeigt wegen übler Nachrede, stecke ich in der Klemme, richtig?
Gibt das Freiheitsstrafe oder komme ich mit Geldstrafe davon?
Ich habe keinerlei Vorstrafen oder ähnliches.

Was meint ihr?

Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn sie mich jetzt anzeigt wegen übler Nachrede, stecke ich in der Klemme, richtig?
Nee, warum denn?

Zitat:
Gibt das Freiheitsstrafe oder komme ich mit Geldstrafe davon?
Ist das jetzt ernst gemeint?
Wie sollen denn die wirklich Kriminellen bestraft werden, wenn man schon für Kindergartendelikte ins Gefängnis kommt? Und wo sollen die Millionen Gefangenen eigentlich alle hin?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32881 Beiträge, 17268x hilfreich)

Präziser gesagt: Ein solches Verfahren wird schlicht mit einer Verfahrenseinstellung enden.

-- Editiert von muemmel am 01.09.2021 11:36

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wie sollen denn die wirklich Kriminellen bestraft werden, wenn man schon für Kindergartendelikte ins Gefängnis kommt?
Wenn man lange genug sucht, dann findet man durchaus auch Argumente für die Wiedereinführung der Todesstrafe. :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7225 Beiträge, 1518x hilfreich)

Ich sehe keine üble Nachrede....also mach Dir keinen Kopf.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rav123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch herzlich für eure Antworten.
Ich habe mir viel zu viel Sorgen gemacht deswegen, das sehe ich jetzt auch.
Trotzdem danke, dass ihr euch die Zeit genommen habt.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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