Ich habe auch noch eine Frage.
Wenn man bei einer Gerichtsverhandlung wegen Betrug etc verurteilt wird und ins Gefängnis muss, bekommt man dann gleich einen Termin mit, wo draufsteht wann man die Strafe antreten muss oder wie läuft sowas ab?
Weil man muss nach der Verhandlung ja nicht direkt die Strafe antreten oder?
Man hat doch meistens noch ein halbes Jahr Zeit bis man die Strafe antreten muss. Vielleicht kann mir da jemand helfen
Strafe ( Gefängnis etc )
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nach Rechtskraft des Urteils kommt irgendwann eine Ladung zum Haftantritt. so zwischen 2-3 Wochen nach Rechtskraft (oder auch ein paar Monate danach, ist auch je nach Bundesland unterschiedlich...).
Zitat:Weil man muss nach der Verhandlung ja nicht direkt die Strafe antreten oder?
Normalerweise nicht, wenn man nicht schon vorher in U-Haft und der HB aufrechterhalten wird und/oder ein Sicherungshaftbefehl erlassen wird, falls es noch eine offene Bewährung gibt.
Wenn das alles nicht der Fall ist, bekommt man -wie der Tiger schon schrieb- eine "Ladung zum Strafantritt" nachdem das Urteil rechtskräfitg geworden ist. Falls man Rechtsmittel (Berufung/Revision) einlegt, kann das ja ein Weilchen dauern. Die Zeitspanne die es dann nach der Rechtskraft dauert, bis die Ladung kommt, ist unterschiedlich. Auf 6 Monate würde ich da nicht wetten. Es kann so lange dauern, kann aber auch wesentlich schneller gehen. Kommt halt auf die Auslastung der JVA an, für die man vorgesehen ist.
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Vor allem muß die TE nicht wegen ihrer Bagatellstraftat überhaupt nicht ins Gefängnis.
@ TE: Es wird hier nicht gern gesehen, wenn man wegen ein und desselben Verfahrens mehrere Threads aufmacht. Und das ist jetzt schon der 3. Thread zu Ihrem 300-Euro-Betrug...
also der normale Gang für einen Verurteilten (zur Freiheitsstrafe) der auf freien Fuß ist, ist folgender
nach Rechtskraft des Urteiles gehen die Akten zur Staatsanwaltschaft, diese ist als Vollstreckungsbehörde zuständig für die Strafvollstreckung.
die Akten bekommt ein Rechtspfleger, da dieser mehre Fälle zu bearbeiten hat gehen die Akten auf einen Stapel und warten auf Bearbeitung.
der Rechtspfleger leitet die Strafvollstreckung ein.
prüft welche JVA zuständig ist, prüft welche Kapazität diese JVA in der nächsten Zeit frei hat usw usw
der Rechtspfleger erstellt eine Ladung zum Strafantritt und veranlasst die Zustellung.
genaue Zeitdauer kann niemand sagen da zu viele Faktoren eine Rolle spielen.
man kann aber so zwischen 3 Wochen und durchaus 6-7 Monaten nach Rechtskraft des Urteiles mit der Ladung zum Strafantritt rechnen.
bei Verurteilung zu Geldstrafe gehen die Akten ebenfalls zum Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft, dieser Veranlasst eine Kostenrechnung/ Zahlungsaufforderung die dann zugestellt wird.
hier sind die Zeitdauer zwar auch nicht genau vorhersehbar aber i.d.R dürften es je nach Auslastung des entsprechenden Kostenbeamten so um die 3 bis 4 Wochen nach Rechtskraft sein.
Eine Zahlung in Raten kann beantragt werden. Alternativ natürlich auch eine Umwandlung zu Gemeinnütziger Arbeit.
wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird, dann gibt es eine Ersatzfreiheitsstrafe in einer JVA.
dann passiert wiederum das selbe wie oben geschrieben.
eine Ladung zum Strafantritt wird nach Prüfung von mehreren Faktoren (zuständige JVA, Kapazität usw) erlassen und zugestellt mit einer Frist. wird diese Frist nicht eingehalten steht irgendwann die Polizei mit einem Haftbefehl vor der Tür und wird mehr oder weniger intensiv nach dem Verurteilen fanden.
ich hoffe das war jetzt detailgetreu und das es keinen 4. Thread zu dieser Sache gibt.
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