Strafe auf Bewährung oder ohne???

13. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Muggi1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe auf Bewährung oder ohne???

Hallo,

ich wollte mal nachfragen, ob man bei einer Verurteilung zu einer Freiheisstrafe ohne Bewährung sofort ins Gefängniss muss oder oba man dann von der Staatsanwaltschaft schriftlich eine Ladung zum Strafantritt zugeschickt bekommt und wenn, wielange sowas denn dauer kann?

Habe Morgen Vormittag 9.15 Uhr eine Verhandlung wegen Computerbetruges. Habe im Sommer auf ner Sexseite gesurft, mir Coins gekauft für 1mal 30 und 1mal 50 Euro und die Bankverbindung der Welthungershilfe angegeben. Dies wurde dann anhand der Email überprüft und ich musste damals zu ner polizeilichen Ladung bei der ich dies auch zugegeben hatte.

Ich war schonmal wegen Computerbetruges vor Gericht und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. In einem weiteren verfahren davor ging es um EcKarten Missbrauch(Zahlung per EcKarte) ohne Deckung!Aber auch dort habe ich in nem Verfahren eine Bewährungsstrafe bekommen.

Mittleriweile sind seit der letzten Verhandlung schon 3-4 Jahre vergangen und eine Bewährung habe ich auch nicht mehr.

Jetzt ****** ich mir aber auf gut Deutsch am Tag davor voll in die Hose..und meine Freundin macht sich auch voll den Kopf.

Kann ja morgen früh, dem Typ von der Welthungershilfe, der auch geladen ist, genauso wie derjenige vom Polizeirevier bei dem ich ne Aussage machen musste, seine 80 Euro persönlich geben.

Mir wäre es wichtig zu beantworten, mit was ich zu rechnen habe und ob man bei einer verurteilung zu eine Freiheitsstrafe gleich rein muss oder ob da dann so hoffe ich, noch bissle zeit vergehen kann.

Mit der bitte um eine sehr schnelle Antwort.


Mfg
Muggi1975

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25 Antworten
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#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder liegt ein Haftgrund vor, also beispielsweise Fluchtgefahr. Dann kann das Gericht in der Hauptverhandlung bzw. mit der Urteilsverkündung einen Haftbefehl erlassen. Oder, und das ist der Regelfall, das Urteil wird rechtskräftig, dann wird es nach Absetzung des schriftlichen Urteils zur StA=Vollstreckungsbehörde geschickt und von dort kommt dann eine Ladung zum Strafantritt. Wenn Sie die 80 € immer noch nicht zurückgezahlt haben sollten Sie das morgen tun. Sie sind ja als Angeklagter zuerst dran. Wenn Sie sich zur Sache äußern können Sie dem Richter auch gleich sagen, dass Sie das Geld dabei haben und gerne dem Zeugen geben möchten.

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#2
 Von 
Muggi1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ich werde morgen die 80 euronen dabei haben und es dem richter auch gleich sagen, daß ich sie ihm geben werde.

was glauben sie denn welches urteil es geben wird?habe ja immerhin keine bewährung mehr.

mfg
muggi1975

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Es kommt ja darauf an, dass die Tat in der BW begangen wurde, nicht ob die BW jetzt noch andauert.
80 Euro Schaden sind nicht so sehr hoch. Wenn Sie einen halbwegs passablen Eindruck machen dürfte es nochmal eine BW geben.

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#4
 Von 
Muggi1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die Tat wurde zum Glück nichtmehr in der Bewährung begangen. Und momentan habe ich auch keine mehr. Meine Freundin dreht mir den Hals um, wenn sie wissen würde, was ich da gemacht habe. Auf solchen Seiten auch noch*fg*!

Was denken Sie, wie könnte das Urteil aussehen?

Lg

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Ach so, die war nach der BW. Dann bekommen Sie wieder eine.
Wie Sie das mit der Freundin regeln, wenn Sie zum Beispiel eine satte Zahlungsauflage bekommen, müssen Sie allerdings selbst wissen ;)

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#6
 Von 
Muggi1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

was kann ich den dem richter sagen warum ich das gemacht habe?was würde helfen oder soll ichs mir einfach nur anhören und nur sagen, daß ich die 80 euro sofort an denjenigen bar bezahlen möchte?

habe voll schiss das ich in bau muss.dann würde ich meine wohnung verlieren..

lg
muggi1975

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#7
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 363x hilfreich)

Wenn die Strafe 6 Monate nicht überschreitet - und das ist hier wohl kaum zu erwarten - kannst Du eine Übernahme der Miete über das Sozialamt beantragen. Das nur mal am Rande...
Eine Begründung, warum Du nicht Deine eigene Kontoverbindung angegeben hast, solltest Du schon parat haben und es sollte nicht nach saudummer Ausrede klingen. Allerdings halte ich bei der Schadenshöhe auch eine Geldstrafe im Bereich von 60 bis 90 Tagessätzen durchaus noch im Bereich des Möglichen. Es müßte schon saudumm laufen, damit es keine Bewährung mehr gibt. Aber dann kann man ja immer noch Berufung einlegen und es beim Landgericht noch einmal probieren.
Sie können natürlich in der Verhandlung auch mal nett fragen, ob nicht vielleicht noch eine Einstellung in Frage kommt, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen 1000,-€ an die Welthungerhilfe spenden.Versuchen kann mans :)

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#8
 Von 
Muggi1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

was würde denn passieren, wenn die morgen sagen würden, schluss aus sabatt, es gibt keine bewährung mehr, würden die mich dann gleich mitnehmen?

ich weiß, sowas klingt sehr lächerlich, aber ich mache mir grad über alles gedanken..wie würde es dann weiter gehen?und ausserdem weiß ich leider nicht, was ich sagen soll, warum grad diese kontonummer und net meine eigene angegeben habe?

- weiß jemand rat?

lg
Muggi2975 :devil:

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#9
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 363x hilfreich)

Aufgrund Deiner Schilderungen ist kein Grund ersichtlich, warum gegen Dich morgen Haftbefehl erlassen werden sollte.
Und warum ne falsche Kontonummer: Wenn es ein Richter und keine Richterin ist, wäre vielleicht ganz gut, einfach zu sagen, daß Du gerade total geil warst und nunmal kein Geld auf dem Konto hattest. Möglicherweise warst Du Dir da in der Situation eben auch nicht darüber im Klaren, daß die Falschangaben nicht nur eine kleine Irreführung sind, sondern ernste Konsequenzen haben. Ne Phantasiekontonummer anzugeben, wär jedenfalls deutlich besser gewesen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#10
 Von 
Muggi1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn man eine freiheitsstrafe bekommt, kommt man dann gleich in bau?oder wie luft das dann ab?bin müde, muss gleich pennen gehen, deswegen bitte ich um schnelle antwort..muss um 7 uhr morgen raus.

Lg
Muggi1975

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#11
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 363x hilfreich)

Nein, die Ladung zum Haftantritt dauert in der Regel 1-3 Monate

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#12
 Von 
Muggi1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

bist du wirklich Bewährungshelfer im RL?Würde mich wirklich interessieren..ich werde morgen vormittag, die ist ja um 9.15 Uhr euch mitteilen was es für ein urteil gewesen ist...hoffe echt, ich muss net sitzen.

danke für alles ihr lieben

mfg
muggi1975

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#13
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 363x hilfreich)

Ja, ich bin wirklich Bewährungshelfer. Auf den Ausgang bin ich auch durchaus gespannt...

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#14
 Von 
Muggi1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

okay werde ich morgen dann im laufe des vormittages hier ein posten, schlaft gut und danke nochmal, bin froh jetzt etwas beruhigter schlafen gehen zu können

lg
muggi1975

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#15
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 363x hilfreich)

Man nennt mich auch das Sandmännchen :grins:

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#16
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Ja, schreiben Sie mal das Ergebnis. Übrigens ist es immer gut für eine Bewährung, wenn Sie jetzt in "festen Verhältnissen" leben. Also nehmen Sie ruhig ein paar Unterlagen mit. Kein Richter hat ein Interesse daran, unnötig einen Arbeitslosen zu produzieren. Ihre Freundin macht sich einen Kopf? Hat sie die Anklage nicht gelesen oder steht da nicht drin, auf was für Seiten Sie sich getummelt haben? ;)

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#17
 Von 
Muggi1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein meine Freundin und ichwohnen leider nicht zusammen, sind aber schon 9 Jahre zusammen.

Bin leider momentan Arbeitslos habe aber durch eine zeitarbeit wahrscheinlich eine Arbeitsstelle in Aussicht. Muss jetzt mal schlafen, bin Sau-Müde...!

Werde Euch morgen dann berichten. Nuja bin morgen dann malwieder meine 89 Euro los*Spass*, die gebe ich Ihm einfach, werde es dem Richter ja sagen, daß ich dieses gleich begleichen möchte..

Nunja Gutes Nächtle aus Ludwigsburg

Muggi1975

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#18
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Dann rechnen Sie mal mit einer Arbeitsauflage. Dann müssen Sie der Freundin nur erklären, wieso Sie auf einmal was zu tun haben ;)

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#19
 Von 
Muggi1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

So ich habe es hinter mir und wollte Euch allen danken die mir geholfen haben gestern abend:

Urteil: 2 mal 60 Stunden Geldstrafe zu je 10 Eüro Tagessätzen beginnend ab 01.02.2009 und leider *seufz* 3 Jahre Bewährung...aber damit kann ich leben.

Danke an alle

Mfg
Muggi aus Ludwigsburg

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#20
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 363x hilfreich)

Schön, daß Du weiter Deine Freiheit genießen kannst :)
Aus dem, was Du zum Urteil schreibst, wird man allerdings nicht wirklich schlau. Du hast eine Geldstrafe UND eine Freiheitsstrafe bekommen mit Arbeitsstunden als Bewährungsauflage?

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#21
 Von 
Muggi1975
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro beginnend ab 01.02.2009

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#22
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Beginnend ab 1.2.? Woher wissen Sie das denn? Erstmal muss doch die Vollstreckung eingeleitet werden. Und was hat es mit der Bewährung auf sich?

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#24
 Von 
bugx
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 5x hilfreich)

Dazu muss ich mal sagen das ich auch eine Zeitlang eine Homepage betrieben habe auf der man für Dienstleistungen wie Chatten mit einer Dame vor der Cam etc bezahlen muss.

Allerdings kam es immer häufiger vor das einfach keine Zahlungen eingingen.

Deswegen musst du mitsicherheit auch nicht dem Herr von der Welthunger.... das Geld wiedergeben weil er mitsicherheit nichts bezahlt hat.

Aber du musst mitsicherheit deine Rechnung bei dem Betreiber der Website begleichen und die Gebühren für den Aufwand lassen sich was kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1221x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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