Strafe bei Betrug bzw. Urkundenfälschung

14. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
opelfan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe bei Betrug bzw. Urkundenfälschung

Hallo,

ich bin ziemlich verzweifelt. Ich habe Mist gebaut. Ich habe damals eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefälscht um so noch eine gewisse Zeit Arbeitslosengeld zu bekommen.

Ich habe damals in einem Fragebogen die Urkundenfälschung zugegeben und darum dem Amt angeboten das Geld in Raten zurück zu zahlen.

Ich habe nie von denen etwas bekommen das ich das zurück zahlen kann, geschweige denn haben die auf irgendwelche Anrufe oder Briefe reagiert.

Ganz im Gegenteil, ich habe eine Ladung vom Gericht bekommen in dem ich wegen Betruges angeklagt werde.

Was für eine Strafe könnte ich im schlimmsten Fall bekommen, da ich ja geständig bin..

Bitte antwortet mir schnell, bin sehr verzweifelt.

Gruss
Opelfan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Da nicht bekannt ist, ob Du schon andere Dinger gedreht hast, und wie hoch der Schaden ist, kann man hier nur mutmaßen. Bei einer ersten Veruteilung würde ich mal auf Geldstrafe tippen. Gehe mal von höchstens 90 TS aus. Kommt natürlich auch auf das Alter zum Zeitpunkt der Tat an. Unter 21 käme evtl. noch Jugendstrafrecht in Betracht,da müßtest Du dann mit Sozialstunden rechnen.

Dies ist nur meine erste Vermutung. Die Strafe kann u.U. auch höher oder niedriger ausfallen.

schreibe uns einfach mal Dein Alter, als Du dies gemacht hast. War es das erse Mal? Wie hoch war der Schaden?

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
opelfan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Als ich das gemacht habe war ich 26 Jahre alt.

Nein ich habe sonst keine anderen Dinger gedreht. Der Schaden beträgt so ungefähr 800 Euro. Hatte auch um Ratenzahlung gebeten habe aber nie ne Antwort erhalten.

gruss
opelfan:(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

tja, dann gibt es wohl eine nicht allzu hohe Geldstrafe. Wegen der Rückzahlung des Geldes könnten Sie die Arbeitsagentur ja mal persönlich aufsuchen - es würde sich bestimmt gut machen, wenn Sie bis zur Verhandlung wenigstens mit der Rückzahlung beginnen würden (wollen Sie ja auch).

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
opelfan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja das mit der Rückzahlung werde ich wohl nicht mehr schaffen, da die Verhandlung morgen ist.

Klar will ich das zurückzahlen sonst hätte ich denen ja dieses Angebot nicht gemacht.

:(

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
opelfan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo alle zusammen,

habe heute mit der zuständigen Richterin gesprochen. sie hat mir gesagt ich soll mich mit dem amt in verbindung setzen und mit denen eine ratenzahlungsvereinbarung ausmachen und diese beim termin mitbringen das würde sich dann strafmildernd auswirkt.

sie hat mir auch zugesagt das ich nur eine geldstrafe bekommen würde die ich auch in raten zahlen könnte...

danke an alle die mir so viel mut zugessprochen haben.

gruss opelfan ;)

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