Strafe bei Einbruch/diebstahl

25. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
derderzubesoffenwahr
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Strafe bei Einbruch/diebstahl

Hallo ich bin 18.
An meinem letzten geburtstag also als ich 18 wurde war ich total besoffen mit meiner freundin unterwegs und als wir an einem restaurant vorbeiliefen wrfen wir einen mülleimer...der zufällig eine scheibe zerstörte...und spo besoffen wie ich wahr bin ich rein und hab mir so gedrehte flaschen rusgeholt..2-3 stück wir haben drüber gelacht sind weitergelaufen und dann kahm ein mann mit ner metll stange rausgerannt..mich hat er nich bekommen aber meine freundin wurde 5min später von der Polizei aufgegriffen.... meine freundin hatte mich gedeckt und erzählt sie währe mit ner freundin unterwegs gewesen... sie hatte sich entschuldigt u.s.w. und musste die scheibe zahlöen wobei ich die hälfte zahlte... jezt fast ein jahr später bekomme ich einen brief zu vernehmung als beschuldigten...ich kann mir nicht vorstellen wie sie uf mich gekommen sind hatten keine anhalstpunkte bis auf fingerabdrücke auf den flaschen( musste mal als ich meinen ausweis benatragt habe einen fingerbdruck abgeben!!!!!!!!!!!) sind die für die polizei abrufbaar? ich kenne niemanden bei dme das auch gemacht wurde...
Am donnerstag muss ich zu7 den copz .. soll ich gestehen?und ihnen diese geschichte(die wirklich stimmt ) erzählen?
wahr ich unzurächnungsfähig? eine vodka und ein paar bier mit meiner freundin welche nicht soo viel getrunken hatte wie ich...und wie kann ich das beweisen?
Ich bin völlig ratloss.. bitte helft mir.. danke shconml im vorraus und sorry für meine schreibweise..;-)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
wahr ich unzurächnungsfähig?


Vermutlich nicht, da du ja den Einbruch, den Diebstahl und die Flucht noch prima hinbekommen hast.

Das wäre ja auch praktisch, wenn ein bissl Alkohol genügen würde, jede Straftat straffrei begehen zu können.

quote:
Am donnerstag muss ich zu7 den copz


Du mußt gar nicht. Nur zu einer staatsanwaltlichen (!) Vorladung müßtest du erscheinen, aber außer Angaben zur Person auch nichts aussagen.

quote:
soll ich gestehen?


Kann man so pauschal weder ab- noch zuraten. Es kommt ja auch darauf an, was man überhaupt gegen dich in der Hand hat.

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#2
 Von 
derderzubesoffenwahr
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok und was soll ich dann jetzt machen? Ich dneke das ich m donnerstg hingehe und erstmal schau was sie gegen mich haben

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
derderzubesoffenwahr
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Und ich war total besoffen...war nicht besonders schwer abzuhuen war ein etwas bgelegeneres gebiet

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
derderzubesoffenwahr
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Also ich gehe jezt morgen hin und schau was sie gegen mich in der hand haben...
aber ist es nicht total auffällig wenn ich einfach nix dazu sage?


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

quote:
aber ist es nicht total auffällig wenn ich einfach nix dazu sage?


Nein, das ist eher business as usual und wird nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 197x hilfreich)

bist du immer noch besoffen??? so wie du schreibst!! das kann man ja kaum aushalten ....

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
derderzubesoffenwahr
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke erstmal an alle die mir bis jezt geholfen hbn..
Und Philosoph du Scherzkeks meine Tastatur ist leider Kaputt... da ist es sehr anstrengend sätze ohne Rechtschreibfehler zu schreiben. ich bitte um verstndniss

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 197x hilfreich)

soso, na dann ...

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