Liebes Forum,
ich suche für eine Online Recherche Urteile zum Diebstahl und Sachbeschädigung von Wahlplakaten. Leider bin ich Journalist und kein Jurist, weswegen es mir schwer fällt an die juristischen Details der Urteile zu kommen.
Besonders würde mich interessieren: Was waren die unterschiedlichen Strafen ? Und für welches Ausmaß an Sachbeschädigung?
Vielen Dank für eure Hilfe
Franz
Strafe beim Beschädigen oder Stehlen von Wahlplakate
16. April 2021
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Frage vom 16. April 2021 | 16:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe beim Beschädigen oder Stehlen von Wahlplakate
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#1
Antwort vom 18. April 2021 | 11:29
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
ZitatBesonders würde mich interessieren: Was waren die unterschiedlichen Strafen ? Und für welches Ausmaß an Sachbeschädigung? :
Du hast da offenbar falsche Vorstellungen, wie Strafzumessung funktioniert.
Zum einen sind Diebstahl und Sachbeschädigung 2 vollkommen verschiedene Delikte, die man nicht in einen Topf werfen kann.
Und dann kommt es bei Sachbeschädigung (worum es ja anscheinend primär gehen soll) für die Strafe nicht darauf an, ob ein Wahlplakat zu 25% oder zu 50% oder 100% beschädigt oder zerstört wurde, sondern darauf, um wie viele Einzelfälle es sich handelt (wurde 1 Plakat beschädigt oder 100 Plakate?), wie es hinsichtlich Vorstrafen aussieht, ob der Schaden ggf. bereits ersetzt wurde und letztlich auch noch auf das Alter des Täters in Hinblick auf die Anwendung von Jugendrecht oder allg. Strafrecht.
Grundsätzlich ist da von einer Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit bis zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung alles in der Verlosung
#2
Antwort vom 19. April 2021 | 10:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGrundsätzlich ist da von einer Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit bis zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung alles in der Verlosung :
Hallo !!Streetworker!!,
Danke für deine Antwort und die Klarstellung. Gibt es einige Urteile, die beispielhaft für Sachbeschädigung bei Wahlplakaten stehen? Besonders hilfreich wäre tatsächlich für mich unterschiedliche Fälle: von Einstellung wegen Geringfügigkeit, zu Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe. Es wäre sehr interessant und wichtig für meine Recherche unterschiedliche Fälle zu finden.
Könntest du mir da helfen ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. April 2021 | 12:09
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
ZitatGibt es einige Urteile, die beispielhaft für Sachbeschädigung bei Wahlplakaten stehen? :
Keine die im Internet zu finden wären. Solche Sachen werden regelmäßig vor dem Amtsgericht/Strafrichter verhandelt, wenn überhaupt. Und deren Urteile werden nicht veröffentlicht. Allenfalls in "Spezialfällen" in denen es rechtliche Besonderheiten gab und die dann auf kostenpflichtigen Seiten.
Ansonsten werden solche Sachen per Strafbefehl abgehandelt (schriftliches Urteil ohne Verhandlung) und Strafbefehle werden auch nicht im www veröffentlicht (es sei denn, der Verurteilte tut es selbst)
Für Einstellungsverfügungen gilt das gleiche.
Ansonsten kann man halt mit den entsprechenden Suchbegriffen googeln und wird wahrscheinlich den einen oder anderen Zeitungsartikel finden, in dem auch das Strafmaß einer Verurteilung genannt wird, aber nicht wie es zustande kam, oder das Urteil im Wortlaut.
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