Strafe für Beleidigung

26. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb520828-84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe für Beleidigung

Hallo,
Ich habe großen Mist gebaut. Ich habe während eines Fußballspiels, unter Alkoholeinfluss, zu 2 Polizisten „Na, ihr N****n" gerufen bzw. Nicht zu Ihnen, aber es wurde so aufgefasst. Bei der Personalausweis Kontrolle und der Alkoholkontrolle, bei der dann noch 3 weitere Polizisten dabei waren, habe ich laut der anzeigeschrift zweimal nacheinander „F***t euch" gesagt, woran ich mich aber nicht mehr erinnern kann. Welche Strafe dürfte ich jetzt erwarten? Bezieht sich die Strafe nur auf Geld? Ich hatte in der Vergangenheit schon zwei solcher Strafen mit Geld bekommen, da waren es allerdings immer nur 1-2 Beamte (2 Strafen)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7215 Beiträge, 1515x hilfreich)

Einfach abwarten, was in der Post von der Staatsanwaltschaft dazu steht... und ich empfehle Dir, dich zukünftig einfach zu mäßigen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das dürfte aufgrund der 2 einschlägigen Vorstrafen dieses mal eine empfindliche Geldstrafe werden.

Wie viele Tagessätze gab es denn die letzten beiden Male jeweils?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.07.2019 11:26

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