Strafe für Betrug - mit welchen Höchststrafen hat man hier zu rechnen?

16. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Betrueger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe für Betrug - mit welchen Höchststrafen hat man hier zu rechnen?

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage.

Mir wird zur Last gelegt das ich über 200 Bestellungen in einem Versandhaus getätigt habe und mir für die meisten unberechtigt Gutschriften besorgt habe mit Begründungen wie (Falscher Artikel erhalten, Artikel fehlt im Paket oder Artikel zurück gesendet)

Laut Information soll es ein Schaden von 5000 - 10000 Euro sein.

Ich bin 30 Jahre alt und nicht vorbestraft.
Habe mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen.

Könnt ihr mir Tips geben, mit welchen Höchststrafen man hier zu rechnen hat? :-(

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ist gewerbsmäßiger Betrug angeklagt?

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#2
 Von 
Betrueger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch ist nichts angeklagt!

Habe heute nur die Info bekommen das sie Anzeige erstatten!

Ich habe 3 - 4 Artikel zum Verkauf angeboten, ob man dies als Gewerbsmässig sieht weiß ich nicht!

Im großen und ganzen waren es aber privat!

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#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Wie wäre es, wenn man sich an das Versandhaus wendet, den Betrug eingesteht und sich bereit erklärt, für den Schaden aufzukommen? Vielleicht lassen die ja mit sich reden und es kommt nicht zur Anzeige. Ich denke aber mal, dass das unwahrscheinlich ist, aber versuchen kann man es ja dennoch. Schlimmer als die eigentliche Strafe kann die Reaktion von denen schließlich nicht sein.

Ich frage mich allerdings, wie man denken kann, dass sowas nie bemerkt wird. Wenn man Derartiges macht, sollte man sich zumindest davor darüber informieren, wie schlecht das für einen enden kann (das würde ein schlauer Betrüger zumindest machen :-).

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ja was denn nun? 200 Bestellungen aufgegeben oder 3-4 mal etwas verkauft?
Gewerbsmäßig hat nichts mit geschäftlich zu tun. Es heißt, dass sich der Täter durch die Taten eine nicht nur vorübergehende, nicht unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will. Dazu kann im Übrigen bereits eine Tat reichen. Die Mindeststrafe pro Tat erhöht sich damit auf 6 Monate, daher meine Frage.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, den Schaden möglichst frühzeitig und vollständig wieder gut zu machen. Auch wenn das Unternehmen vermutlich dennoch Strafanzeige erstattet macht sich so etwas immer deutlich strafmildernd.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Die müssen jetzt immer dise Anzeigen machen, die Titel werden bei der Privatinsolvenz ausgenommen.

Bei Strafen scheint es uneinheitlich zu sein.
Manche sitrzen richtig fett ein, wegen Pillepalle, andere rutschen mit Bewährung durch.

Betrug bleibt es dennoch.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Betrueger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es waren etwa 200 Bestellungen, aber davon hatte ich nur 3 - 4 Artikel zum Verkauf angeboten! Nicht Gewerblich sondern privat!

Das ich ein schlauer Betrüger bin hab ich auch nicht gesagt :(

Ich wollte nur wissen wie die Strafen so ausfallen.

Mein Anwalt redet von einer Geldstrafe, er könnte sich mehr nicht vorstellen da ich nicht vorbestraft sei. :(

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Nicht Gewerblich sondern privat!

Für die Beurteilung der Gewerbsmäßigkeit ist es vollkommen irrelevant, ob Sie bei ebay als privater oder gewerblicher Verkäufer aufgetreten sind.

Sie verwechseln "gewerblich" mit "gewerbsmäßig".

Es kommt hier alleine, wie wastl schon sagte, darauf an, ob Sie sich durch die Taten eine nicht nur vorübergehende, nicht unerhebliche Einnahmequelle verschaffen wollten.

Mit anderen Worten: Wenn Sie mit Hilfe der Betrügereien eine Zeitlang Ihren Lebensunterhalt bestritten haben, haben Sie gewerbsmäßig gehandelt. Sogar dann, wenn Sie bei ebay als privater Verkäufer aufgetreten sind.

Und dann beginnt das Strafmaß bei 6 Monaten Freiheitsstrafe. Geldstrafe ist da nicht mehr. Daher sollte es bei Ihnen Ziel der Verteidigung sein, die Annahme von Gewerbsmäßigkeit zu vermeiden.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Mein Anwalt redet von einer Geldstrafe, er könnte sich mehr nicht vorstellen
Vorstellen muss man sich gar nichts, ein Blick ins Gesetz reicht völlig, § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB .

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#9
 Von 
Betrueger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Gesetz ist klar, aber er ging von meinem Fall aus, da ich nicht vorbestraft bin usw.

Habe gehofft das jemand was zu vergangenen Urteilen sagen kann.

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#10
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo,

ich verstehe das mit den Gutschriften noch nicht ganz?
Wenn ich mit der Begründung: "Falscher Artikel geliefert" den Artikel zurückschicke, bekomme ich doch keine Gutschrift, sondern einfach mein Geld zurück, indem ich den Artikel zurück sende??!
Anders siehts natürlich aus, wenn ich behaupte, der Artikel fehlte im Paket. Große Firmen erstatten einem tatsächlich dann den Kaufpreis für diesen Artikel oder senden Ersatz oder oder. .....Versteh ich das soweit richtig? Oder wie wurde sich da noch mehr bereichert?

Ich verstehe zwar noch nicht ganz, wie der Betrug genau gelaufen ist, aber wenn es um 200 Bestellungen, wo man für die meisten unberechtigte Gutschriften erhielt - wurde dann von der Gutschrift was neues gekauft oder wie muss ich das verstehen? - , dann spielt es in meinen Augen keine große Rolle, ob von den ergaunerten Sachen nur 3-4 verkauft wurden oder ob man sie für sich behalten hat.

Aber wie gesagt, ich blicke da auch noch nicht so ganz durch.

LG,
Ofelia

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

@ TE
Was wollen Sie denn jetzt hören? Dass das AG X jemanden in so einem Fall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hat und das AG Y ihn hat einfahren lassen? Das hilft Ihnen ja nicht weiter, weil das Gericht, das bei Ihnen zu entscheiden hat, eben das AG Z sein wird.
Hier kann Ihnen nur aufgezeigt werden, wie das, was Sie als Sachverhalt mitteilen, rechtlich einzuordnen ist und was bei einer Strafzumessung zu berücksichtigen ist. Dabei ist natürlich auch zu berücksichtigen, dass Sie bislang nicht bestraft sind. Aber eben auch, dass es eine Vielzahl von Fällen ist.
Die Frage der Gewerbsmäßigkeit hat übrigens mit Vorstrafen nichts zu tun. Das bedeutet nur, dass sich jemand eine nicht nur vorübergehende, nicht unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will (ich sage Ihnen die Definition gerne noch ein paar mal).
Da müssten schon sämtliche Augen zugedrückt werden, um das nicht als gewerbsmäßig anzusehen. Aber selbst dann ist ein straffer Zusammenzug bei der Gesamtstrafe möglich, also einer, der noch eine Bewährung zulässt. Nur funktioniert das eben nur dann, wenn der Angeklagte, der Sie dereinst mal sein werden, geständig ist und eine gewisse Reue zumindest heuchelt.
Wie man bei 200 (!) Betrugstaten und einem Schaden von 5000-10000 Euro auf eine Geldstrafe kommen will ist mir allerdings schleierhaft.

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#12
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
aber er ging von meinem Fall aus, da ich nicht vorbestraft bin

Wenn das Gericht von Gewerbsmäßigkeit ausgeht, beträgt die Mindest strafe in Ihrem Fall, da Sie nicht vorbestraft sind, 6 Monate Freiheitsstrafe.

Allerdings habe ich bis jetzt auch noch nicht so ganz verstanden, was Sie jetzt konkret getan haben sollen.

In ein- und demselben Versandhaus haben Sie 200 Bestellungen aufgegeben und anschließend dann 200 Gutschriften für angeblich nicht erhaltene Artikel pp. angefordert oder wie?


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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Betrueger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das ein uns selbe Versandhaus!

Ich habe zb. 5 Hosen bestellt und im Karton waren nur 2, also gab es eine Gutschrift von 3 Hosen oder wenn ich gewollt hätte, einen Ersatz! Darauf wurde verzichtet.

Beispiel 2, es wurde eine Hose bestellt für 80 Euro und im Karton war eine für 15 Euro...

Natürlich zeige ich Reue, diese ist auch nicht geheuchelt! Das Ausmass war mir bis zu dem Zeitpunkt nicht bekannt, es wurde der Überblick verloren. Ein weiteres mal wird mir das auch nicht mehr passieren.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Und dann hast Du die 3 Hosen behalten und Dir später von der Gutschrift noch mal 3 gekauft? Und von den 65 Euro Differenz bei der einen Hose hast Du dann dort auch fröhlich eingekauft?

Und 3-4 auf diese Art erschlichene Artikel hast Du weiterverkauft, den Rest behalten?

Ich würde da, wenn das tatsächlich fast 200 mal der Fall war, nicht von einer Geldstrafe ausgehen, sondern eher von Bewährung.

Aber mal ehrlich, wie doof ist auch dieses Versandhaus. Einmal, zweimal, vielleicht auch dreimal glaub ich das, dass da was verschwunden ist oder falsch geliefert wurde. Aber doch nicht derart oft. Oder hast Du auch unter anderen Namen bestellt und zu anderen Adressen liefern lassen? So doof kann doch keiner sein, dass er glaubt, dass bei ein- und demselben Kunden immer was falsch geliefert wird.
Ich würde den Tipp von einem derjenigen, die flott antworteten, aufgreifen. Das Versandhaus anschreiben und anbieten, den Schaden in Raten, die Du Dir leisten kannst, schnellstmöglich zurückzuzahlen.
Das ändert nichts an der Anzeige, zeigt aber Deine Reue und den Willen, es wieder gut zu machen. Und mildert sicher die Strafe im Strafverfahren.

LG

LG

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Das ist natürlich nicht sehr schön, die Kulanz des Versandhauses auszunutzen, weil das letztlich diejingen Kunden zu spüren bekommen, die wirklich mal Grund zur Reklamation haben. Aber gut, das wissen Sie selbst.

Ich nehme mal an, dass für diese 200 Bestellungen ein ganzes Arsenal an unterschiedlichen Kundenkonten, Email-Adressen, Namen und Lieferanschriften herhalten mussten, oder? Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass man sowas mit einem Kundenkonto mehr als 2-3x machen kann, ohne gesperrt zu werden. Da war sicher eine gewisse Organistation vonnöten.

Also ehrlich gesagt sehe ich Sie hier so eher im Bereich von 2 Jahren Freiheitsstrafe, die bei guter Sozialprognose ggf. noch zur Bewährung ausgesetzt werden können. Kann es sein, dass Sie Ihrem Anwalt nicht alles erzählt haben?

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Betrueger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich habe ich meinem Anwalt das genauso erzählt!

Das alles war in 3 Accounts unter dem selben Namen!

Bei Kauf auf Rechnung wird der fehlende Artikel Gutschgeschrieben so das nur noch die Differenz bezahlt werden musste, somit war es keine Auszahlung.

Nein es wurde nichts verkauft, die Artikel waren alles zum Eigengebrauch, bis auf die 3 - 4 mal was doppelt war und zum Verkauf angeboten wurde!

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Ah. Jetzt verstehe ich. Also nicht wirklich eine Gutschrift, sondern 5 Hosen bestellt, 3 waren angeblich nicht dabei. 2 bezahlt und fertig?

Also sowas in knapp 200 Fällen? Egal, ob das behalten wurde oder weiter verkauft. Ich würde da an Deiner Stelle beten für ne Bewährungsstrafe.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12308.04.2019 10:31:14
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab zu spät gesehen wie alt die frage ist

-- Editiert von tupel am 02.04.2019 21:45

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Und jetzt?

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