Strafe für Rechtsanwalt

25. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Alabasta
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
Strafe für Rechtsanwalt

angenommen, Person 1 werden durch Person 2 knapp 2000,- € unterschlagen. Person 2 leitet das Geld an seinen Freund und Rechtsanwalt R1, weil dieser gerichtlich zugelassener Nachlassverwalter ist und deshalb mit Geld viel besser umgehen kann als Person 1. Person 1 will sich das nicht gefallen lassen und geht zu einem Rechtsanwalt R2, um gegen Person 2 vorzugehen. Doch statt gegen Person 2 vorzugehen, fordert R2 das unterschlagene Geld von R1 an und verwendet es als Vorschuss für diverse frei erfundene Verfahren. Das Geld ist jetzt also komplett weg und Person 1 erstattet Anzeige bei der Polizei. Der Oberstaatsanwalt eröffnet ein Ermittlungsverfahren gegen Person 2 und die beiden Rechtsanwälte wegen Betrugs. Mit welchen Strafen müssen die beiden Rechtsanwälte rechnen? Es ist schon klar, dass im Gesetz dafür eine Geld- oder Freiheitsstrafe vorgesehen ist, aber wie wird in der Praxis in solchen Fällen geurteilt? Gibt es irgendwo Beispiele, welche Strafe in ähnlichen Fällen verhängt wurde?

-- Editiert von Moderator topic am 25.11.2021 15:37

-- Thema wurde verschoben am 25.11.2021 15:37

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17 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Alabasta):
Der Oberstaatsanwalt eröffnet ein Ermittlungsverfahren gegen Person 2 und die beiden Rechtsanwälte wegen Betrugs.


Und wo in der Geschichte haben Person 2 und Rechtsanwalt R1 Betrug begangen? Selbst bei Rechtsanwalt R2 ist nicht offensichtlich, ob dessen verhalten den Straftatbestand des Betruges erfüllt.

Wie kommt es dazu, dass sich sogar der Oberstaatsanwalt mit der Sache beschäftigt?

Zitat (von Alabasta):
Gibt es irgendwo Beispiele, welche Strafe in ähnlichen Fällen verhängt wurde?


Wenn in der Geschichte nicht wesentliche Dinge fehlen würde ich erwarten, dass es zu keiner Bestrafung kommt.

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#2
 Von 
Alabasta
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und wo in der Geschichte haben Person 2 und Rechtsanwalt R1 Betrug begangen? Selbst bei Rechtsanwalt R2 ist nicht offensichtlich, ob dessen verhalten den Straftatbestand des Betruges erfüllt.

Wie kommt es dazu, dass sich sogar der Oberstaatsanwalt mit der Sache beschäftigt?

weil Person 1 Anzeige wegen Unterschlagung gegen Person2 und seinen Freund R1 erstattet hat. Der Oberstaatsanwalt hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen alle drei eröffnet.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Alabasta):
Der Oberstaatsanwalt hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen alle drei eröffnet.

In der Regel beschäftigt sich in der Regel nicht mit so Kleinkrem, dafür hat er genug Staatsanwälte.



Zitat (von Alabasta):
aber wie wird in der Praxis in solchen Fällen geurteilt?

Immer unter jeweiliger Beurteilung im Einzelfall.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, es kommt auf den Geschäftsplan der Staatsanwaltschaft an. Es gibt durchaus Staatsanwaltschaften, in denen die Oberstaatsanwälte zwar eine Abteilung leiten, aber gleichzeitig auch ermittelnd tätig sind für bestimmte Dezernate. Also ganz profane Staatsanwaltstätigkeit als ordentlicher Dezernent. Jedenfalls kann man aus der Tatsache, dass ein OStA zuständig ist, nicht schließen, dass das Verfahren besonders bedeutend oder wichtig ist. Nur, dass er nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständig ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
Alabasta
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

vielleicht hat der Oberstaatsanwalt das Ermittlungsverfahren eröffnet, weil sich alle drei gemeinsam abgesprochen haben, wie sie sich das Geld am besten einverleiben können. Im Endeffekt ist es jedenfalls fast komplett in den Taschen der Rechtsanwälte verschwunden. Aber ich bin kein Jurist und kann das nicht beurteilen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wie auch immer.

Aus der Darstellung des Sachverhaltes lässt sich nichts darüber aussagen, welches Strafmaß zu erwarten ist und ob überhaupt eine Strafe zu erwarten ist.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Eben! Vielleicht, vielleicht auch nicht. Vielleicht gegen alle, vielleicht nur für einen, oder so, oder so ähnlich.

wirdwerden

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#8
 Von 
Alabasta
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

als Schachspieler spielen wir in einer Liga mit einer Gefängnismannschaft. Die haben natürlich immer nur Heimspiele, also müssen wir zweimal im Jahr ins Gefängnis fahren. Mein Partner da ist auch ein Rechtsanwalt, der für seinen Mandanten Geld gewaschen hat. In diesem Fall haben die beiden Rechtsanwälte gezielt das Geld eingesteckt. R1 hat ca 300,- € grundlos und ohne Rechnung behalten, und R2 dann fast den gesamten Rest. Er hat dafür irgendwelche Verfahren erfunden und entsprechende Rechnungen verschickt. Vielleicht gibt es im Internet Seiten, auf denen Beispiele geschildert werden, zu welchen Strafen Rechtsanwälte verurteilt wurden.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wir wissen nicht, ob sich irgend jemand strafbar gemacht hat. Denn anwaltliche Tätigkeit kostet nun mal. Wir wissen nicht, wie die Mandatierung war, welcher Umfang u.s.w. Wie soll man dann voraussagen, ob jemand wann wie und aus welchem Rechtsgrund bestraft wird, wenn man nicht mal weiß, ob strafbares Handeln vorliegt? Kann auch ein rein zivilrechtliches Problem sein. Schon mal dran gedacht, dass strafrechtliche Verfolgung nicht unbedingt automatisch eine Regulierung des Schadens zur Folge hat? Sondern, dass dadurch nur der Strafanspruch des Staates reguliert wird?

wirdwerden

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#10
 Von 
Alabasta
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

R1 wurde überhaupt nicht beauftragt. Mit ihm wurde bis heute nicht eine einzige Silbe über dieses Geld gesprochen. Er hat es sich einfach von seinem Freund (Person 2) überweisen lassen und dann davon 300,- € ohne Rechnung eingesteckt. Den Rest hat er an den von Person 1 beauftragten Rechtsanwalt R2 geschickt, der den Auftrag hatte, das Geld von Person 2 zurück zu holen. Doch stattdessen hat er den Rest des unterschlagenen Geldes von R1 angefordert und für frei erfundene Verfahren verbraucht. Ich erwarte hier von niemandem, dass er mir die Höhe der Strafe vorhersagt, sondern meine Frage ist, ob es im Internet Seiten gibt, auf denen Beispiele geschildert werden, zu welchen Strafen Rechtsanwälte verurteilt wurden.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Alabasta):
meine Frage ist, ob es im Internet Seiten gibt, auf denen Beispiele geschildert werden, zu welchen Strafen Rechtsanwälte verurteilt wurden.

Mit Sicherheit.
Einfach mal googlen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Alabasta):
R1 wurde überhaupt nicht beauftragt.


Doch, R1 wurde ganz offensichtlich von Person 2 beauftragt.

Zitat (von Alabasta):
Er hat es sich einfach von seinem Freund (Person 2) überweisen lassen


Das war der Auftrag

Zitat (von Alabasta):
und dann davon 300,- € ohne Rechnung eingesteckt.


300€ ist ein übliches Anwaltshonorar für eine außergerichtliche Vertretung bei einem Geschäftswert von 2.000€

Zitat (von Alabasta):
Doch stattdessen hat er den Rest des unterschlagenen Geldes von R1 angefordert und für frei erfundene Verfahren verbraucht.


Ob die Verfahren wirklich frei erfunden waren oder Person 1 nur nicht versteht, wofür die Honorarrechnungen gestellt wurden, wird immer noch nicht klar.

Zitat (von Alabasta):
sondern meine Frage ist, ob es im Internet Seiten gibt, auf denen Beispiele geschildert werden, zu welchen Strafen Rechtsanwälte verurteilt wurden.


Da gibt es alles zwischen Freispruch und lebenslänglich. Welchen Informationsgehalt solche Urteile für den hier diskutierten Fall haben sollen, ist mir allerdings nicht klar.

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#13
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
meine Frage ist, ob es im Internet Seiten gibt, auf denen Beispiele geschildert werden, zu welchen Strafen Rechtsanwälte verurteilt wurden.
Ich kenne eine solche Webseite nicht. Ich glaube nicht, dass es eine gibt. Wer sollte denn Interesse an einer solchen Webseite haben? Im Allgemeinen sind Rechtsanwälte auch kein besonders krimineller Berufsstand. Anders mögen es diejenigen sehen, die mir auch als erstes/einzige als Beispiel für Personen einfallen, die doch ein Interesse an einer solchen Webseite haben könnten.

Für Rechtsanwälte gelten die gleichen Maßstäbe wie für alle anderen Personen. Und diese Maßstäbe sind von so vielen Einzelheiten abhängig, dass es sich kaum lohnen kann, die Gruppe der Verurteilten nach Rechtsanwälten zu filtern. Besonders maßgeblich für die Höhe der zu erwartenden Strafe ist natürlich das verletzte Strafgesetz. Und hier ist leider völlig unklar, welches Strafgesetz verletzt worden sein soll. Insbesondere ist kein Betrug erkennbar.

Zitat:
vielleicht hat der Oberstaatsanwalt das Ermittlungsverfahren eröffnet, weil sich alle drei gemeinsam abgesprochen haben, wie sie sich das Geld am besten einverleiben können.
Dafür scheint es überhaupt keinen Anhaltspunkt zu geben. DIese Theorie klingt für mich auch nichtmals plausibel.

Zitat:
Das Geld ist jetzt also komplett weg
Nein. Es ist komplett bei R2, den sich Person selbst ausgesucht hat. Bei diesem R2 hat Person Schulden in Höhe des gesetzlichen Anwaltshonorares. Dass ein Teil des Geldes "weg" ist, ist damit vollkommen klar und so gesetzlich auch vorgehesen. Das musste Person1 in dem Moment klar gewesen sein müssen, als sie R2 beauftragt hat. Selbstverständlich arbeitet R2 nicht kostenlos.

In Höhe des Anwaltshonorars hat Person 1 nun möglicherweise einen Schadenersatzanspruch gegen Person 2. Das kann hier niemand beurteilen. Person 1 kann aber R2 damit beauftragen, diesen Anspruch gegen Person 1 zu prüfen und ggf. durchzusetzen.

Im Übrigen wurde das Geld nur als "Vorschuss" einbehalten. Wenn es da doch angeblich keine weiteren Verfahren gibt, dann kann Person 1 dem R2 doch nochmals (zur SIcherheit) ganz ausdrücklich alle möglichen Mandate entziehen und um Erstellung einer Schlussrechnung bitten. Erst dann sieht man, wie viel Geld R2 wirklich für sich selbst haben will. Insgesamt wirkt es aber auch wenig glaubhaft, dass R2 irgendwelche Verfahren "völlig frei erfinden" sollte. Wenn diese Verfahren so offensichtlich frei erfunden sind, dann müsste diese Lüge doch quasi sofort auffliegen. Warum sollte R2 eine Lüge konstruieren, die (erkennbar) sofort auffliegen wird?

Das betrifft aber alles nur R2. Was R1 und Person 2 damit zu tun haben sollen, ist völlig unklar. Person 2 hat offenbar das gesamte Geld an R1 gezahlt. Selbst wenn nun das ganze Geld "in den Taschen der Rechtsanwälte" verschwunden ist, dann ist doch überhaupt nicht erkennbar, welchen Vorteil Person 2 davon haben sollte. Die Taschen von Person 2 sind leer. Person 2 hat einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Angelegenheit beauftragt. Das ist das gute Recht von Person 2 und vermutlich auch ganz einfach sinnvoll gewesen (auch im Interesse von Person 1).

Und was soll nun R1 von der ganzen Nummer gehabt haben? Dieser hat das Geld doch auch nur weitergeleitet. Von Person 2 war er damit beauftragt gewesen. Und von Person 1 wurde (stellvertreten durch R2) ganz genau das gefordert.

Ich sehe hier kein Problem. Und keinen Anhaltspunkt für einen Betrug oder eine sonstige Straftat. Ich glaube nicht, dass sich Person 1 einen Gefallen damit getan hat, die Strafanzeige zu erstatten. Vermutlich wird das Strafverfahren bald wieder eingestellt.

Zitat:
Wie kommt es dazu, dass sich sogar der Oberstaatsanwalt mit der Sache beschäftigt?
Bei "unserer" Staatsanwaltschaft bedeutet das nichts Besonderes. Insbesondere bedeutet es nicht, dass man der Sache irgendwie eine besondere Bedeutung zugemessen hätte. Der zuständige Dezernent ist dann zufällig Oberstaatsanwalt. Bei uns gibt es auch gerade für Verfahren gegen Rechtsanwälte/Notare eine Sonderabteilung (mit wohl überschaubarer Größe).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Alabasta
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

nach x Antworten von rechtskundigen Experten ist es Zeit Bilanz zu ziehen. Der Fragesteller weiß jetzt, dass man in einem Rechtsforum nicht nach Straftaten von Rechtsanwälten fragt. Er ist einfach nicht in der Lage, seine Frage bei Google einzugeben und schließlich kann niemand vorhersehen, wie der Richter entscheidet. Dass überhaupt ein Oberstaatsanwalt ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug einleitet, liegt nur an dem Geschäftsverteilungsplan der Behörde und ist reiner Zufall. Die 2.000,- € sind zwar verschwunden, aber da keinerlei Anzeichen für einen Betrug vorliegen, wird das Verfahren sicherlich bald eingestellt. Der Fragesteller kann auch nicht beurteilen, ob von einem Rechtsanwalt 5 diverse Verfahren eingeleitet werden müssen, weil er ihn ja schließlich beauftragt hat, das Geld von einer anderen Person einzufordern und der Rechtsanwalt das Geld in Ausübung seines Mandats statt von der Person von dessen Rechtsanwalt einfordert. Es war einfach dumm, Anzeige zu erstatten, und er hätte von vorne herein auf das Geld verzichten sollen. Schließlich kann ein Rechtsanwalt mit Geld besser umgehen als ein naiver Fragesteller.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, wenigstes ist ein Teil verstanden worden. Aber der Rest wollte wohl nicht verstanden werden. Deshalb nochmals: ob sich welcher Anwalt auch immer strafbar gemacht hat, kann hier nach dem dünnen Vortrag nicht abgeschätzt werden. Das kommt auf den Umfang des Mandats an, auf die Art der Abwicklung. Aber, kein Anwalt ist befugt, auf seinem Anderkonto ohne Mandat Fremdgeld einfach mal zu bunkern. Erst recht nicht, wenn da noch mögliche Ansprüche der Gegenseite bestehen. Und dieser Anwalt ist auch nicht befugt, direkt mit der Gegenseite zu kommunizieren. Das passiert von Anwalt zu Anwalt, alles andere ist standeswidrig und nur in absoluten Ausnahmen zulässig.

Es ist hier nicht geschrieben worden, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Nur, wenn die Strafanzeige genauso "wischi waschi" ist, wie hier die Angaben, dann wird da nicht viel bei raus kommen. Es bleibt dem Geschädigten allerdings unbenommen, auch zivilrechtlich gegen seinen Anwalt vorzugehen. Das könnte durchaus von Erfolg gekrönt sein, wenn er es richtig macht. Denn, durch ein Strafrechtsverfahren bekommt man ohnehin in der Regel kein Geld, da geht es um den Strafanspruch des Staates und nicht um die Regulierung von Schuldverhältnissen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Alabasta):
Der Fragesteller weiß jetzt, dass man in einem Rechtsforum nicht nach Straftaten von Rechtsanwälten fragt.


Das ist aber eine merkwürdige Schlussfolgerung aus den bisherigen Antworten.

Zitat (von Alabasta):
Er ist einfach nicht in der Lage, seine Frage bei Google einzugeben


Das würde ich sofort unterschreiben. Schließlich ist er ja nicht einmal in der Lage, seine Frage in einem Forum klar zu formulieren.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Das scheint mir weitgehend schon einer sehr gute Zusammenfassung zu sein. Wie richtig diese ist, wird Person 1 dann auch noch ein Mal vor Augen geführt bekommen, wenn die Strafverfahren gegen alle drei Beschuldigten wieder eingestellt wurden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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