Guten Abend,
eine Bekante hatte mir heute erzählt, das ihr 17 Jähriger Sohn diese Woche nachts,bei einen Geschäftseinbruch dabei war.Er wird in 2Wochen 18.
Nun meine,Ihre frage er ist schon sehr oft mit dem Gesetz im Konflikt gekommen, Drogen, Diebstahl
usw. Er wurde erst vor 4 Wochen Verurteilt zu 93 Soziealstunden, und 1 Wochenarest wegen Scheckbetrug.
Nun mit was für eine Straffe müßte er jetzt wohl rechnen ?
Für eure Antworten Bedanke ich mich im Voraus
Strafe für einen 17 Jährigen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hat er überhaupt etwas oder sogar etwas nicht mehr geringwertiges mitgenommen?
(Ist wichtig für die Abgrenzung Hausfriedensbruch/Diebstahl /Besonders schwerer Fall des Diebstahls)
Als Strafe käme hier wohl Jugendarrest in Frage, der scheint ja noch nicht ausschöpfend genutzt worden zu sein.
Guten Tag,
es kommt darauf an, welche Verurteilungen insgesamt bereits gegen den Täter ergangen sind und welche Tatbeteiligung und welches Täterverhalten dem Täter nachgewiesen werden kann bevor man nähere Aussagen über die zu erwartenden Sanktionsmaßnahmen treffen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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Habe mich heute noch mal mit der Mutter unterhalten.
folgendes er wurde bereits wegen Körperferlätzung zu 600€ Schmärzengeld verurteil. Dann wegen Diebstahl 5 Soziealstunden. Dann wie schon gesagt über 90 Soziealstunden und 1 Wochenarrest wegen Scheckbetrug, was er noch antreten muß.
Ja und bei diesen besagten Einbruch wurde ein Fenster eingeschlagen, dabei wurden einige Stangen Ziegaretten, und eine Stereoanlage entwendet.
Guten Tag,
je nach Tatbeteiligung des Täters kann dieser mit weiteren Wochendarresten, Sozialstunden rechnen. Sollte der Tatbeitrag schwerer wiegen und sollte ein Richter dies strenger sehen, so ist ein Jugendarrest denkbar.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
@Hr.Roenner
Das wird ne satte Jugendstrafe ausgesetzt zur Bewährung, 1 Jahr, denk ich mal. Bei der Vorgeschichte.....(KV, Diebstahl, Betrug...)
Frag doch mal wastl, denke, der wird das bestätigen.
Da er erst vor 4 Wochen verurteilt wurde, und ich mal davon ausgehe, daß die dort verhängte Strafe bisher nicht komplett vollstreckt ist (sprich: Sozialstunden abgeleistet/Wochenende gesessen) könnte es je nach Dauer des neuen Verfahrens darauf hinauslaufen, daß eine Einheitsstrafe nach § 31, Abs. 2 JGG
gebildet wird, d.h. die alte Sache in die neue einbezogen wird. Unter dem Strich tippe ich dann auch auf entweder Dauerarrest oder Jugendstrafe.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Hi,
ich tue mich schwer mit einer Prognose in diesem Fall, aber eine Jugendstrafe ist schon drin (wg. schädlicher Neigungen). Die würde dann aber zur Bewährung ausgesetzt werden, weil es die erste ist.
Gruß vom mümmel
Juhu, *winke,winke*!!!
Mich täte jetzt aber dann doch ganz dolle die Ansicht von wastl hierzu interessieren, oder auch Mareike, die haben doch beide den gleichen Hintergrund.
Hallo erst mal danke für die Zahlreichen Antworten.
die letzte Verurteilung war anfangs Juli.
er hat bis jetzt erst 3 Sozialstunden abgeleistet, sprich null bock. Er ist verurteilt worden alle std u.den Arrest bis zum 30.09.05 nachzukommen.
desweiteren hat er heute eine Einladung von der Polizei bekommen,das er zur Anhörung am 01.09.05 erscheinen muß.
Werde euch auf jedenfall den Ausgang erzählen.
MFG
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