Strafe noch nicht bezahlt, da Aufforderung verloren

23. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
schuldig
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe noch nicht bezahlt, da Aufforderung verloren

Hallo liebes Forum,

ich wurde vor 2 Monaten zu 90 Tagessätzen verurteilt. Vor drei Wochen bekam ich die Zahlungsaufforderung per Post Brief. Der Brief kam nicht per Einschreiben, sondern wurde ganz normal an mich zugestellt. Das Zahlungsziel wurde im Brief auf 2 Wochen betitelt.
Dummerweise habe ich beim "Frühjahrsputz" den Zettel aus lauter Unachtsamkeit ins Altpapier befördert.
Das Geld hab ich bisher noch nicht überwiesen.

Was passiert jetzt? Bekomme ich noch eine zweite Aufforderung oder stehen gleich die netten Beamten vor der Tür?

Vielen Dank für Euere Hilfe
schuldig

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wenn die netten Beamten nett sind, schicken Sie noch eine 2. Aufforderung.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
schuldig
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

ah, ok... und sind sie gewöhnlich nett?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Kommt drauf an...

Sind auch nur Menschen.

Frage ist, was passiert, wenn sie nicht nett sind?

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Dann wird die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet und Sie erhalten eine Ladung zum Strafantritt. Wenn Sie die ebenfalls verbummeln wird man Sie verhaften, das funktioniert dann recht zuverlässig. Sie können aber den Haftantritt durch Zahlung abwenden. Und wenn Sie noch nicht alle Unterlagen weggeworfen haben, sondern noch das Aktenzeichen auftreiben können, dann schreiben Sie doch einfach an die StA, dass man Ihnen noch eine Zahlungsauforderung schicken möge, weil Sie die Ihre nicht mehr finden.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

In der Regel kommt schon noch eine 2. (zumindest bei unserer StA). Aber -wie wastl schon sagt-: Besser selber aktiv werden.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nach meinem Kenntnisstand zum Vollstreckungsverfahren kommen erst drei Mahnungen und der Gerichtsvollzieher und erst dann die Ersatzfreiheitsstrafe oder ist das nur üblich und nicht notwendig?

-- Editiert von DanielB am 23.05.2005 23:34:04

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#7
 Von 
schuldig
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Also... hab heute eine Mahnung bekommen.

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#8
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

Knast ist doch ganz angenehm:
Kostenloses Hotel ,Vollverpflegung.
Ja in manchen JVA 'S gibt es sogar Swimmingpools und große Sportanlagen.
Also wenn ich jetzt Urlaub hätte ,würd ich doch glatt mal 3 Wochen in den Knast gehen.
Nur wenn jemand länger als 6 monate einsitzen muß ,dann wirds natürlich langweilig und unangenehm. Bei einer Ersatzfreiheitsstrafe wird man nicht wie ein schwehrkrimineller bestraft und bekommt demnach die niedrigsten Sicherheitsregeln.
Einzelzelle + Fernseher + Playstation sind garantiert. Wenn nicht ,kannst de Vater Staat dann sogar noch verklagen. Gibbet halt noch nen extra Bonus. Im Knast geht es Dir besser als so manchem Obachlosem. Sei froh das wir nicht in Amerika sind.

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#9
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Ach ja? Schick mir doch mal die Adressen der JVA´s mit (funktionsfähigem!) Schwimmbad....

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

@ Thomas K

Wieviele JVAen haben Sie schon von Innen gesehen?

Oder sind es dann doch nur BILD-Zeitungs-Infos, die Sie zu derartigen Äußerungen veranlassen?

Sie sollten sich nicht durch Zeitungsartikel durch 1 oder 2 "Vorzeigeknäste", die dann auch meist lt. Vollzugsplan für "Langsträfler" (ab 8, 9 Jahre aufwärts) gedacht sind blenden lassen, und dadurch Rückschlüsse auf den gesamten Strafvollzug ziehen.





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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

also die knastis habens so gut nun wieder auch net ... lass da mal deine seife in der dusche fallen .. ^^
naja ich finde es geht ihnen trotzdem gut genung ... für das was sie zum teil ausbüsen müssen ...

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

lass da mal deine seife in der dusche fallen .. ^^


Das ist genau so ein Klischee, wie das andere...

Zwar gibt es auch Vergewaltigungen im Knast, die finden aber zu 99,9 % nicht beim "Seife fallen lassen" statt.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 30.05.2005 16:30:05

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#13
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Ne, stimmt, nicht beim Seife fallen lassen.

Beim Bücken!

:p

-----------------
"><(((º> "

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#14
 Von 
schuldig
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

einen Aufenthalt in oben genannten Anstalten strebe ich nicht an... werd deshalb die Strafe bezahlen.

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#15
 Von 
gertram
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Schuldig
Bei deiner Tat ist ein Gefängnisaufenthalt sicherlich auch nicht gesundheitsförderlich... Die Jungs da können ganz schön böse werden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Immer wieder interessant, welche Vorurteile sich so halten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Nicht wahr ...!?

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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