Strafe wegen Beleidigung

15. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Duban
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe wegen Beleidigung

Hallo 123rechtler,

es geht sich um folgende Situation:

Heute Mittag wollte ich mit meiner Freundin in ein Möbelhaus gehen. Wir sind die Straße entlang gelaufen und wollten auf einen Fussgängerüberweg überqueren als von der Linkenseite ein Bus von der BVG angerast kam und direkt vor uns vorbei gerast ist und wir so einen Schritt zurück machen mussten, weil er uns sonst über den Haufen gefahren hätte.
Durch das Adrenalien und vollkommen in Rage hab ich dem Busfahrer hinterher gerufen und dieser hat angehalten.
Dann bin ich zu Ihm gegangen und er hat mich angegrinst und gemeint, was ich wolle und so weiter. Naja noch vollkommen in Rage hab ich Ihn dann angeschriehen und einige unschöne Beledigungen abgelassen und vor Ihm auf den Boden gespuckt, normalerweise bin ich ja ein ganz ruhiger Kerl, aber da er mich und meine Freundin beinahe umgefahren hat ist die Situation halt etwas außer Kontrolle geraten.
Nachdem ich meinen Dampf abgelassen habe waren wir auf dem Weg in das besagte Möbelhaus und da haben wir gesehen wie der Busfahrer uns fotografiert hat. Darauf wollten wir den Busfahrer zur Rede stellen welche sofort die Tür und das Fenster geschlossen hatte, also haben wir uns das Kennzeichen fotografiert und wollten die Polizei rufen, was der Busfahrer jedoch schon getan hatte.
Nach langen warten ca 45 Minuten traff dann die Polizei ein mit Blaulicht und Kugelsicherenwesten (keine Ahnung was der dennen erzählt haben muss).
Nach langem hin und her und der Befragung beider Seiten hat mich die Polizistin aufgeklärt das ich ein Beschuldigter im Strafverfahren wegen Beleidung bin und der andere Polizist wollte noch einmal von uns wissen ob wir ausweichen mussten oder ob wir noch nicht in "Gefahr" waren. Nachdem ich und meine Freundin sowie zwei Zeugen mehrmals gesagt hatten das wir einen Schritt zurück tretten mussten damit wir nicht überfahren werden, kam der Polzist trotzdem zu dem Entschluss, dass es von dem BVG-Fahrer nur eine Ordnungswidrigkeit gewesen ist und wir deshalb kein anrecht auf eine Anzeige wegen Nötigung oder versuchter Tötung stellen können.

Mein Problem ist nun das ich nächsten Monat mit dem Rechtswissenschaftsstudium anfange und zur Zeit noch einen Vorstrafe wegen Unterschlagung im BZR habe die nächtstes Jahr verljährt wäre.
Da das Strafmaß für Beleidigung von Geldstrafe bis hin zu einem Jahr Freiheitsstrafe gehen kann, wird die Strafe ja unweigerlich in das BZR eingetragen und verlängert die Frist der Löschung auf 10 Jahre.
Ich würde gernen wissen ob ich eine Chance auf Einstellung des Verfahrens haben und wie es Aussieht das dem Busfahrer mehr geglaubt wird als uns beiden und den zwei Zeugen.

Es regt mich schon ziemlich auf das der Busfahrer mit 30 Euro Ordungswidrigkeitenstrafe davonkommt, obwohl er uns fast Tod gefahren hat und ich der durch das Adrenalien und in Rage war ne Strafe bekommt und meine Zukunft als Jurist wohl knicken kann.

Ich hoffe Ihr könnt mir etwas helfen und mir meine Angst etwas nehmen damit ich mich auf meine Zukunft konzentrieren kann.

Ich wünsche euch noch ein angenehmes Wochenende.

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13 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Da das hier kein Hellseherforum ist, kann Ihnen auch keiner das Verfahrensergebnis vorhersagen. Es gibt zumindest nicht selten Verfahrenseinstellungen bei Beleidigungen. Außerdem gibt es ja auch noch die Einstellung gegen eine Geldbuße (§ 153a StPO ) - da Ihnen an einem sauberen BZR-Auszug liegt, sollten Sie die entsprechende Rubrik im Anhörungsbogen ankreuzen.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Da ein Verfahren gegen Sie eingeleitet wurde werden Sie rechtliches Gehör erhalten, entweder in Gestalt einer Ladung oder eines Anhörungsbogens. Egal was kommt, Sie können es schriftlich beantworten. Bevor Sie es abschicken lassen Sie es über Nacht liegen und lesen es am nächsten Tag nochmal, ok?
Das mit der versuchten Tötung lassen Sie mal stecken. In ein paar Semestern kennen Sie die BGH-Rechtsprechung dazu. Dazu sollten Sie auch nichts schreiben. Es reicht, wenn Sie den Sachverhalt möglichst objektiv beschreiben und Ihren Schreck und vor allem die Notwendigkeit, zurückzuspringen, schildern. Was der Polizist nun meint, was Sie anzeigen können, ist ziemlicher Unsinn, denn jeder kann alles anzeigen. Aber er wollte damit vermutlich ausdrücken, dass es kein versuchter Totschlag oder dergl. ist. Und damit liegt er nun mal richtig.
Dass er das Fenster geschlossen hat werden Sie ihm ja nun kaum übel nehmen, wenn Sie einigermaßen lautstark vor dem Bus standen, oder?
Ich wüsste jetzt auch nicht, wieso Sie nicht Jurist werden sollten.

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Duban am 15.09.2012 22:56

vor Ihm auf den Boden gespuckt

Solch ein Verhalten ist gaaaanz unten anzusiedeln :kotz:
quote:
von Duban am 15.09.2012 22:56

Mein Problem ist nun das ich nächsten Monat mit dem Rechtswissenschaftsstudium anfange

Zur Bildungselite gehören wollen und sich benehmen wie ein Höhlenmesch. Irgendwie passt das nicht!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Da ist allerdings was Wahres dran.

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0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Na ja - sehr optimistische Prognose. Da Rüpeleien und Übergriffe auf Busfahrer in Berlin ziemlich oft vorkommen und das Thema entsprechend von der Presse aufgegriffen wurde, dürfte die Staatsanwaltschaft da nicht ganz so lässig rangehen... Und daß der TE in der beschriebenen Situation lauter Harmlosigkeiten von sich gegeben hat, ist nicht allzu glaubwürdig.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

und dann wird es sowieso eingestellt, wegen so einem kleinscheis.s wird kein sta grossen ermittlungsaufwand betrieben
Richtig ist, dass das bei der Staatsanwaltschaft (und nicht bei der Amtsanwaltschaft) bearbeitet wird, jedenfalls in Berlin.
Allerdings ist der Ermittlungsaufwand nicht so groß. Es muss doch nur der Busfahrer vernommen werden. Das sollte kein Problem sein.

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#10
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
wie es Aussieht das dem Busfahrer mehr geglaubt wird als uns beiden und den zwei Zeugen


Wieso "mehr geglaubt"? Daß du dich wegen Beleidigung strafbar gemacht hast, bestreitest du doch selbst noch nicht mal.

Und daß der Busfahrer sich nicht strafbar gemacht hat, ist auch offenkundig.

Wo ist also noch irgendwo irgendwelche "Glaubwürdigkeit" in der Schwebe?

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#11
 Von 
Duban
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja mehr geglaubt in der Hinsicht, dass De uns fast angefahren hat und wir ausweichen mussten und es ja somit zumindest eine Nötigung wäre und er nur ne Ordnungswidrigkeit bekommt.

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#12
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
und es ja somit zumindest eine Nötigung wäre


Aber nur bei Vorsatz.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

dass De uns fast angefahren hat
Außerdem wäre es auch dann kein Grund, den Busfahrer zu beschimpfen.
Und ein Vorsatz wird sich kaum nachweisen lassen. Dass Sie sich in der ersten Rage so aufgeregt haben kann ich ja noch nachvollziehen. Aber so langsam sollten Sie mal damit anfangen, Ihr eigenes Verhalten zu überdenken. Wenn Sie sich in dieser Art in dem Ermittlungsverfahren äußern, können Sie jede Einstellung vergessen, es sei denn, es wird kein Strafantrag gestellt.

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