Strafe wg. "Betruges "

16. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
hubert 145
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe wg. "Betruges "

Guten Tag
mein Sohn hat die Abmeldung des ALG vergessen,auch wegen schwerer Krankheit und da es erst kurz vorher klar war ,ob er die neue Stelle überhaupt bekommt,dann alles vergessen, Jetzt schreibt das Gericht ihm könnte ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden,bisher habe ich als Vater alles Schriftliche für ihn gemacht,er hatte 2016 eine Hirnhautentzündung und hat heute noch Probleme,die Staatsanwältin interessiert das alles einen Dre...
Wird der Pflichtverteidiger etwas kosten,die Strafe sind 150 Euro,die wir nicht zahlen, Gründe oben, und solange die halbe Welt hier frei unter kommt fehlt das noch für ein Versehen.
MfG wäre dankbar für ein paar Zeilen...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Die Kosten des Pflichtverteidigers sind im Verurteilungsfalle, oder im Falle einer Opportunitätseinstellung zu tragen. Sie betragen in diesem Fall um die 650,00 EUR.

Nur bei Freispruch würde die Staatskasse die Kosten tragen.

Wobei ich jetzt davon ausgegangen bin, dass ihr Sohn nicht mehr dem Jugendrecht unterfällt, also mindestens 21 Jahre alt ist.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.12.2018 13:49

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von hubert 145):
mein Sohn hat die Abmeldung des ALG vergessen
Daraus kann gleich ein Gerichtsverfahren werden? Solch vergessene Abmeldung läuft im Verwaltungsweg in aller Regel nicht sofort zum Gericht. Wer hat hier lange was vergessen? Welches ALG ist gemeint? 1 oder 2?
Zitat (von hubert 145):
die Strafe sind 150 Euro
Dafür braucht man keinen Pflichtverteidiger. Vor allem nicht, wenn man sie eh nicht zahlen will.
Zitat (von hubert 145):
und solange die halbe Welt hier frei unter kommt fehlt das noch für ein Versehen.
Die halbe Welt kommt hier nicht unter. Die, die trotzdem unterkommen, haben durchaus auch solche *Vergessens*probleme. Was hat das mit dem ALG zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)


Zitat:
Daraus kann gleich ein Gerichtsverfahren werden?


Wenn die Staatsanwaltschaft den Tatbestand des Betruges erfüllt sieht, natürlich. Das ist eine Straftat, die kann nicht auf dem Verwaltungsweg erledigt werden.

Zitat:
Dafür braucht man keinen Pflichtverteidiger


Es ist ja wahrscheinlich ein Strafbefehl ergangen, gegen den Einspruch eingelegt wurde.

Daher kommt es nun zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung, zu der das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellen will, offensichtlich wegen der gesundheitlichen Einschränkung des Sohnes. Diese Bestellung kann man auch nicht ablehnen. Man könnte allenfalls einen "eigenen" Anwalt als Wahlverteidiger mandatieren. Dann entfiele die Notwendigkeit der Pflichtverteidigerbestellung.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.12.2018 15:04

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Zitat:
mein Sohn hat die Abmeldung des ALG vergessen,auch wegen schwerer Krankheit und da es erst kurz vorher klar war ,ob er die neue Stelle überhaupt bekommt,dann alles vergessen,


Das ist in den Augen und Ohren der Staatsanwältin wohl sicherlich eine faule Ausrede und ehrlich gesagt, halte auch ich es für eine faule Ausrede. Er hat sicherlich gemerkt, dass weiterhin jeden Monat Geld vom Amt aufs Konto fließt und sicherlich hat er es auch ausgegeben. Und höchstwahrscheinlich reden wir auch nicht über einen einzigen Monat, sondern über einen längeren Zeitraum. Diesen haben Sie übrigens nicht genannt. Wie lange ging denn dieses "Vergessen"?

Zitat:
Jetzt schreibt das Gericht ihm könnte ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden,



Ein Pflichtverteidiger wird nicht bei einer bloßen Kleinigkeit bestellt. Wieviele Vorstrafen gibt es denn? Gibt es offene Bewährungsstrafen oder ähnliches?

Zitat:
die Strafe sind 150 Euro,die wir nicht zahlen, Gründe oben,


Wenn das Urteil rechtskräftig wird, dann werden Sie bzw. Ihr Sohn zahlen müssen oder aber die Geldstrafe wird zwangsvollstreckt und kann dann im Gefängnis abgesessen werden.

Zitat:
und solange die halbe Welt hier frei unter kommt fehlt das noch für ein Versehen.


Mit solch schwachsinnigen Beiträgen disqualifizieren Sie sich gleich selbst. Es spielt keine Rolle, wer kommt oder nicht kommt. Das ändert nichts an Straftaten und den entsprechenden Folgen.

Falls Sie genaueres zur Einschätzung hören wollen, müssen Sie einigen Fragen beantworten:

1. Wier lange ging dieses "vergessen"?
2. Wie hoch ist der Schaden?
3. Wurde der Schaden inzwischen beglichen?
4. Gibt es Vorstrafen, wenn ja welche?
5. Wie hoch ist die eigentliche Strafe bzw. wie setzen sich die 150,- Euro zusammen?



2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

justice, Du hast es wunderbar auf den Punkt gebracht. Noch in Ergänzung: wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, einfachste behördliche Belange zu regeln, dann sollte eine Betreuung eingerichtet werden. Der Betreuer regelt dann für ihn.

wirdwerden

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