Strafe - wie hoch? Gefängnis?

7. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
lion1984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe - wie hoch? Gefängnis?

Hallo.

habe mal ne Frage. Hatte heute überraschend ne Hausdurchsuchung bei mir gehabt, weil mein ex-partner (30J) sich noch nicht umgemeldet hat (wohnt bei seiner freundin, dort waren sie wohl gleich im anschluss und haben lt seiner freundin auch einiges finden können).

Im durchsuchungsbefehl, den mir der polizist gab, steht, dass er 2 motorräder und ein nummernschild geklaut haben soll, dieses sogar an eines der motorräder angebracht hat, um damit fahren zu können. mit dem anderen hat er einen unfall gehabt und fahrerflucht begangen. ich weiß aber, dass er net mal nen führerschein hat. und wenn er damit gefahren ist noch dazu mit geklautem kennzeichen wird er wohl auch nicht versichert gefahren sein!?

na, war jedenfalls ne schöne überraschung, bin immer noch geschockt !!

ich stelle die frage auch nicht um seinetwillen, denn wenn er das tatsächlich gemacht hat, was mich nicht mal sehr wundern würde, hat er selbst schuld!
ich frage, weil wir 3 kinder zusammen haben und ich mich aufgrund dieser nicht gerade kleinen liste ja vielleicht auch drauf einstellen muss, den kiddies zu erzählen dass ihr papa wegen diebstahls bald im knast sitzt?!

was meint ihr, wie hoch die strafe ausfallen wird? gefängnisstrafe scheint wohl sehr wahrscheinlich oder?

muss auch dazu sagen, dass er bereits eine vorstrafe wegen hehlerei besitzt, da war er 17 oder so und bereits letztes jahr schon mal gegen ihn ermittelt wurde zwecks fahrzeugdiebstahls (wurde aber eingestellt,da es sich wahrscheinlich um hehlerei handelt, konnte aber wohl nicht weiter verfolgt werden?!zumindest wurde es mir so gesagt).

muss einfach wissen, ob ich mich drauf einstellen muss, den kids so was zu erzählen. die sind noch so klein (2J,4J & 5J), würd ich denen zumindest jetzt gern ersparen !!

danke für evtl antworten und lg




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9552x hilfreich)

Die Sache mit 17 interessiert keinen mehr, insofern gilt er als nicht vorbestraft.

Für das Beschriebene wird er wohl eine Freiheitsstrafe bekommen, wenn er verurteilt wird, ja. Die kann aber auch zur Bewährung ausgesetzt werden, solange sie nicht höher als 2 Jahre ist. Und höher als 2 Jahre wird sie wohl nicht werden. Ob sie dann tatsächlich zur Bewährung ausgesetzt wird, hängt von seiner Sozialprognose ab.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
lion1984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

seine freundin hat mir nun den endstand gesagt, sieht wohl schlecht aus...insgesamt sinds nun wohl 2 große motorräder,2 roller und 3 rahmen, unfall mit fahrerflucht, 2 mal fahren ohne führerschein und versicherung, dreifache urkundenfälschung (wegen der kennzeichen)...glaube das war soweit alles, reicht ja auch

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