Strafen für Speed Besitz!

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
A.N.N.A
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafen für Speed Besitz!

Hallo zusammen!!

Ich hätte mal eine Frage?! und zwar:
Wie wird Speedbesitz in geringer Menge (0,1g) geandet??!
Junge,(17) bereits polizeilich in Erscheinung getretten, jedoch noch nie wegen BtMG,der Jugendliche muss sich jedoch auch bald wegen Urkundenfälschung verantworten, also 2 Straftaten, fast auf einmal!..
Ich danke euch für Antworten..

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

0,1g Speed können theo. nach § 31a BtmG eingesellt werde, oder auch nach § 154 StPO in Hinblick auf die Urkundenfälschung.

Da es aber einen 17jährigen betrifft, bei dem zwingend Jugendrecht anzuwenden ist, werden bei e Taten wohl in einer Einheitsjugenstrafe nach § 31 JGG aufgehen, d.h. es gibt eine -gemeinsame- Strafe für beide Taten zusammen. Wieviel davon als Strafe für das Speed ausfällt, kann man nicht sagen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
A.N.N.A
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Einheitsjugenstrafe nach § 31 JGG ...heisst?!

Freiheitsentzug?!, Atbeitsstunden?!, Bewährung?! hab keine Ahnung und dankbar für hilfe!!

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#3
 Von 
Pete85
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

D.h dass beide Strafen zu einer Strafe zusammengefasst wird

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Einheitsjugenstrafe nach § 31 JGG ...heisst?!

Freiheitsentzug?!, Atbeitsstunden?!, Bewährung?! hab keine Ahnung und dankbar für hilfe!!


Hellsehen kann ich nicht. Wie hoch die Strafe ausfällt, oder was für eine es gibt weiss ich nicht. Einheitsstrafe heisst nur, dass für beide Taten eine gemeinsame Strafe ausgeworfen wird (wie auch immer die aussieht)

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