Strafen nacheinander zahlen

29. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)
Strafen nacheinander zahlen

Tag zusammen!

Aus mehreren unerlaubten Handlungen, gab es so einige Geldstrafen.
Nun ist es so, dass ich grad mal 710 Euro Rente bekomme und davon meinen gesamten Lebensunterhalt bestreite.
Außerdem zahle ich für eine Geldstrafe schon 60 Euro, für eine weitere 15 Euro und leiste über 500 Stunden gemeinnützige Arbeit ab.
Trotzdem sind noch 4 weitere Geldstrafen offen, die ich logischerweise nicht bedienen kann.
Muss das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft mir gestatten, die Strafen nacheinander zu zahlen?

Sobald eins abgezahlt ist, würde ich gleich das nächste zahlen.
Es sind unterschiedliche Gerichte, da es unterschiedliche Landkreise waren.

Danke erstmal für Eure Hilfe.

-- Editiert von Moderator topic am 29. August 2023 13:40

-- Thema wurde verschoben am 29. August 2023 13:40




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17718x hilfreich)

Nein, muss die Staatsanwaltschaft nicht, weil im Gesetz ausdrücklich steht, dass Zahlungserleichterungen gewährt werden können - können, nicht etwa "müssen". Allerdings wird sie es vermutlich trotzdem tun.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Allerdings wird sie es vermutlich trotzdem tun.

Richtig.

Die Alternative der "Ersatzfreiheitsstrafe" ist aktuell nicht so beliebt bei der Justiz, ins besonderen wenn die Leute zahlungswillig sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1554 Beiträge, 341x hilfreich)

Was ist denn da zwischen Ihrem ALG-Bezug und dem Renteneintritt geschehen, dass sie gleich in verschiedenen Regionen 6(!) Verurteilungen zu Geldstrafen sowie eine doch sehr erheblichen Auflage kassiert haben? Ich möchte postulieren, dass ich nicht der einzige bin, der an dieser Stelle neugierig ist, denn es ist - gerade für gereifte Menschen im Ruhestand - durchaus unüblich, sich immer wieder wg. Straftaten verurteilen zu lassen, deren Rechtsfolgen die ohnehin magere Rente aufzehren. Frei jedweder Vorbehalte wäre ich wirklich interessiert, was bei Ihnen los ist, ggf. um auch noch andere Hilfestellung geben zu können.

Jedenfalls wäre es dringlichst anzuraten, sämtliche zuständigen Vollstreckungsbehörden zeitnah über die Sachlage zu informieren. Ggf. könnten hier zusammen mit einem Fachkundigen/Anwalt/Schuldnerberater sinnvolle Zahlungspläne erarbeitet werden, die einerseits den Vollstreckungswillen der StAen befriedigt, anderseits dem Verurteilten aber noch ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Und noch ein Zusatztipp: Keine weiteren Straftaten begehen! :bang:

Ob es auch nur annähernd "sinnvoll" wäre, es hier auf EFSen ankommen zu lassen, können wir nicht beurteilen, da wir nicht einmal die insgesamte Anzahl der TS kennen.

-- Editiert von User am 30. August 2023 00:17

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 295.856 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.396 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.