Straferlass/Begnadigung/Strafverkürzung

10. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Eileen91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Straferlass/Begnadigung/Strafverkürzung

Hallo ich hätte eine Frage. Mein Freund wurde 2013 zu 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Wegen Kreditkartenbetrug und er war noch auf Bewährung. Ich habe ihn 2014 kennengelernt. Er hatte ein Jahr abgesessen und erkrankte während dessen an Leukämie. Ich lernte ihn im Krankenhaus kennen weil ich dort als Krankenschwester arbeite. Er bekam Chemo und wurde haftunfähig. Therapie lief bis Ende 2016. er lebte erstmal weiter und musste wöchentlich weiterhin zu Ärzten usw. 2017 kam der Krebs wieder. Diesmal extreme Therapie. Stammzellentransplantation, Monate lang im Krankenhaus. Ende 2019 künstliches Koma und er wäre fast gestorben. Mittlerweile ist es so dass er ein Pflegefall ist. An Rollstuhl und rollator gebunden. Weiterhin in Therapie. Zudem sehr teure und aufwendige Therapien. Körperlich massiv abgebaut wiegt 52kg bei 181cm. Er geht jetzt auf Reha und man hofft dass langsam Besserung Eintritt. Aber die Ärztin meinte er wird nie mehr wie vorher körperlich. Und dass er noch viele Jahre krank sein wird. (Er hat keinen Krebs mehr. Aber alles sind Nachwirkungen von den ganzen Behandlungen und cortison Therapien.) Hat Nieren und Leber Probleme. Ist 100% Behindert und in erwerbsminderungsrente. Haben auch einen fast 3 Jährigen Sohn. Meine Frage ist wie schaut es irgendwann mit der Haft aus? Gibt es Möglichkeiten diese zu erlassen zu bekommen oder auf Bewährung? Wir leben in Bayern. Lg Eileen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32880 Beiträge, 17268x hilfreich)

Gibt es grundsätzlich - heißt Begnadigung und ist beim Ministerpräsidenten zu beantragen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBegnadBek/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

-- Editiert von muemmel am 10.07.2020 12:10

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, ein Gnadengesuch ist hier das richtige Vorgehen.

0x Hilfreiche Antwort

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