Kurz zum Sachverhalt
Wir haben im hahs seit ca. 6 Monaten kein Warmwasser die Mieter unter mir machten mich dafür verantwortlich und haben mir eine Sicherung aus dem Stromkasten entwedet dies endete in einen Streit in dessen Verlauf mich der mieter beleidigte und provoziert, er schlug mir auch mehrfach gegen die Brust.
Wutentbrant wie ich war sagte ich wenn mir nochmal wer die Sicherung klaut gibt's stress oder ich Schneid ihm die Finger ab oder ich knall den jenigen ab. Was genau 8ch sagte weiß ich nicht mehr.
Eine Woche später entschuldigten wir uns.
Heute kam Post von der Staatsanwaltschaft.
Ich hab ihn angezeigt wegen Körperverletzung und beleidigung. Die Anzeige gegen ihn wurde fallen gelassen.
In den Brief steht das aber gegen mich Anklage erhoben wurde wegen Bedrohung und beleidigung.
Hat die Anwaltschaft eine Möglichkeit damit durch zu kommen? Immerhin haben wir das geklärt und uns entschuldigt und er fing auch an mit beleidigen und mich körperlich anzugehen.
Evtl. Spielt meine Bewährung die zu dem Zeitpunkt noch lief eine Rolle für die Staatsanwaltschaft.
Dazu hängt mir noch ein Verfahren an zwecks ich wurde Gestalkt bedroht beleidigt und geschlagen und hab mich ubd meine Schwester geschützt wo ich nun ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung habe obwohl ich mich nur wehrte, besteht Hoffnung auf Verlängerung der Bewährung? Hab eine positive soziale Prognose hab eine Arbeit Wohnung gute sozial Anbindung.
Straffällig auf Bewährung
21. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 21. November 2020 | 23:08
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Straffällig auf Bewährung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. November 2020 | 00:59
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
ZitatIn den Brief steht das aber gegen mich Anklage erhoben wurde wegen Bedrohung und beleidigung. :
In demselben Brief stand das garantiert nicht. Da stand allenfalls dass ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet wurde. Wenn Anklage erhoben wird, kommt eine Anklageschrift, in einem gelben Umschlag, per förml. Zustellung.
ZitatHat die Anwaltschaft eine Möglichkeit damit durch zu kommen? :
Sicher.
ZitatImmerhin haben wir das geklärt und uns entschuldigt :
Das ändert nichts. Bedrohung ist ein Offizialdelikt.
ZitatEvtl. Spielt meine Bewährung die zu dem Zeitpunkt noch lief eine Rolle für die Staatsanwaltschaft. :
Kann sein, ...ist sie denn mittlerweile offiziell erlassen? Also kam der Gerichtsbeschluss über den Straferlass?
Zitatwo ich nun ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung habe :
Tatzeitpunkt auch innerhalb der Bewährungszeit vermutlich? Das spielt natürlich auch eine Rolle.
ZitatHab eine positive soziale Prognose :
Das entscheidet am Ende ein Gericht. Natürlich sind Arbeit und Wohnung gut, allerdings gibt es ja offensichtlich auch zwei Strafverfahren für Taten die innerhalb der Bewährungszeit "passiert" sind.
#2
Antwort vom 22. November 2020 | 17:46
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatIn den Brief steht das aber gegen mich Anklage erhoben wurde wegen Bedrohung und beleidigung. :
In demselben Brief stand das garantiert nicht. Da stand allenfalls dass ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet wurde. Wenn Anklage erhoben wird, kommt eine Anklageschrift, in einem gelben Umschlag, per förml. Zustellung.
Stand aber in dem Brief drin das Anklage erhoben wurde. Hab kein gelben Zettel bekommen.
Und 2tens man muss sich doch nicht alles gefallen lassen weil man auf Bewährung ist oder?
Mir gingen Lebensmittel kaputt sowohl im Kühlschrank als auch in der Truhe.
Ich hab die Polizei gerufen, als sie weg ging ging der Streit los in diesen mich der mieter beleidigte und 2x mal gegen die Brust schlug. Im Brief stand da im Video nix zu sehen ist gibt es keine Beweise! Ja wenn es vor dem Video war wie soll ich das dann beweisen?
Und ich.l sagte aus Wut das wenn nochmal wer mir mein Strom abstellt es eine gibt oder ob ich meine Pistole holen soll.
Und zu. Der anderen Sache ich muss mich doch nicht schlagen bedrohen oder sobst was lassen ich darf mich doch wehren.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. November 2020 | 18:18
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
ZitatStand aber in dem Brief drin das Anklage erhoben wurde. :
Der Brief hatte also die Überschrift "Anklageschrift" ? sah also sinngemäß so aus:
Beispiel für eine Anklageschrift - klick
?
ZitatUnd 2tens man muss sich doch nicht alles gefallen lassen weil man auf Bewährung ist oder? :
Nö, man darf aber trotzdem (egal ob mit Bewährung oder ohne) keine Straftaten begehen. Und eine Bedrohung löst sich halt nicht nachträglich in Luft auf, nur weil man sich später "ausgesprochen" und entschuldigt hat.
Und was die gefährliche Körperverletzung angeht, wäre die -dem Gesetz nach und ebenfalls unabhängig davon, ob man Bewährung hat, oder nicht- allenfalls gerechtfertigt gewesen, wenn eine Notwehrsituation vorliegt. Und das ist zieml. eng begrenzt. Da Du zum Hergang der gef. KV nichts weiter geschrieben hast, kann man dazu nichts weiter sagen. Jedenfalls wäre es keine Notwehr, wenn man den "Stalker" der Schwester zu Hause besucht (oder zufällig in der Stadt trifft) und bei der Gelegenheit verprügelt, da es in dem Fall keinen "gegenwärtigen Angriff" gibt, der abzuwehren wäre.
Zitatich muss mich doch nicht schlagen bedrohen oder sobst was lassen ich darf mich doch wehren. :
Ja, in dem Moment in dem man geschlagen wird, darf man sich wehren. Man darf aber denjenigen, der einen geschlagen hat, nicht nachträglich verprügeln.
Und Stalking (davon schriebst Du ja ebenfalls) ist ein länger andauernder Prozess, nicht nur eine Momentaufnahme. Aber wie schon gesagt: Da (uns hier) der genaue Hergang unbekannt ist, kann man nichts abschließendes dazu sagen.
#4
Antwort vom 22. November 2020 | 19:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatStand aber in dem Brief drin das Anklage erhoben wurde. :
Der Brief hatte also die Überschrift "Anklageschrift" ? sah also sinngemäß so aus:
Beispiel für eine Anklageschrift - klick
?ZitatUnd 2tens man muss sich doch nicht alles gefallen lassen weil man auf Bewährung ist oder? :
Nö, man darf aber trotzdem (egal ob mit Bewährung oder ohne) keine Straftaten begehen. Und eine Bedrohung löst sich halt nicht nachträglich in Luft auf, nur weil man sich später "ausgesprochen" und entschuldigt hat.
Und was die gefährliche Körperverletzung angeht, wäre die -dem Gesetz nach und ebenfalls unabhängig davon, ob man Bewährung hat, oder nicht- allenfalls gerechtfertigt gewesen, wenn eine Notwehrsituation vorliegt. Und das ist zieml. eng begrenzt. Da Du zum Hergang der gef. KV nichts weiter geschrieben hast, kann man dazu nichts weiter sagen. Jedenfalls wäre es keine Notwehr, wenn man den "Stalker" der Schwester zu Hause besucht (oder zufällig in der Stadt trifft) und bei der Gelegenheit verprügelt, da es in dem Fall keinen "gegenwärtigen Angriff" gibt, der abzuwehren wäre.
Zitatich muss mich doch nicht schlagen bedrohen oder sobst was lassen ich darf mich doch wehren. :
Ja, in dem Moment in dem man geschlagen wird, darf man sich wehren. Man darf aber denjenigen, der einen geschlagen hat, nicht nachträglich verprügeln.
Und Stalking (davon schriebst Du ja ebenfalls) ist ein länger andauernder Prozess, nicht nur eine Momentaufnahme. Aber wie schon gesagt: Da (uns hier) der genaue Hergang unbekannt ist, kann man nichts abschließendes dazu sagen.
Ich würde Gestalkt geschlagen bedroht ect.
Als die Person vor meiner Familie ihren Haus stand Bin ich raus hab die verjagt bin dabei hingefallen die Person ttmrat mich meine Schwester ging dazwischen wurde gepackt an hinter Kopf gehauen und ich hab pfefferspray eingesetzt damit er von ihr ablässt.
Zu dem Brief nein tat er nicht aber es stand so drin
#5
Antwort vom 22. November 2020 | 21:18
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
ZitatAls die Person vor meiner Familie ihren Haus stand Bin ich raus hab die verjagt bin dabei hingefallen die Person ttmrat mich meine Schwester ging dazwischen wurde gepackt an hinter Kopf gehauen und ich hab pfefferspray eingesetzt damit er von ihr ablässt. :
Dann erzählst Du das, wenn es soweit ist, bei Gericht so und benennst Deine Schwester als Zeugin und dann wird man weitersehen.
ZitatZu dem Brief nein tat er nicht aber es stand so drin :
Dann ist es auch keine "Anklage", sondern irgendwas anderes. Was genau lässt sich ohne genaue(!) Kenntnis (anonymisierte, wortgetreue Abschrift oder entspr. Foto) des Inhalts nicht sagen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.11.2020 21:19
#6
Antwort vom 22. November 2020 | 21:36
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatAls die Person vor meiner Familie ihren Haus stand Bin ich raus hab die verjagt bin dabei hingefallen die Person ttmrat mich meine Schwester ging dazwischen wurde gepackt an hinter Kopf gehauen und ich hab pfefferspray eingesetzt damit er von ihr ablässt. :
Dann erzählst Du das, wenn es soweit ist, bei Gericht so und benennst Deine Schwester als Zeugin und dann wird man weitersehen.
ZitatZu dem Brief nein tat er nicht aber es stand so drin :
Dann ist es auch keine "Anklage", sondern irgendwas anderes. Was genau lässt sich ohne genaue(!) Kenntnis (anonymisierte, wortgetreue Abschrift oder entspr. Foto) des Inhalts nicht sagen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.11.2020 21:19
Bezüglich derer gegen mich wegen des Vorwürfe der beleidigung und Bedrohung Anklage erhoben wurde.
#7
Antwort vom 22. November 2020 | 22:25
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
ZitatBezüglich derer gegen mich wegen des Vorwürfe der beleidigung und Bedrohung Anklage erhoben wurde. :
So aus dem Zusammenhang gerissen bringt das nichts. Das kann auch nicht der genaue Wortlaut sein, denn da stünde dann nicht...
"derer gegen mich..."
sondern
"derer gegen Sie"
Fotografier das Ding, schwärz die persönlichen Daten und dann stell das Bild hier ein (via ext. Bilderhoster, am einfachsten: https://de.imgbb.com/ ). Dann kann man was vernünftiges dazu sagen.
Und jetzt?
Schon
267.724
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
24 Antworten
-
31 Antworten
-
1 Antworten
-
28 Antworten
-
3 Antworten