Frage:
Hat sich Geisel B im folgenden Szenario strafbar gemacht?
Wenn nein:
Darf ich als Geisel, wenn ich weiß, wenn ich abhaue, dass andere Geiseln sterben, einfach straffrei abhauen?
Szenario:
Person A ist Geiselnehmer.
Person B und C sind Geiseln.
Person A hat an seinem Armgelenk ein Gerät, welches mit einem anderen Gerät per Funk in Verbindung ist.
Dieses Gerät ist an einer Hauptschlagader von Person A montiert. Dieses Gerät hat kleinere scharfkantige Nägel.
Das andere Gerät besitzt Person B. Sie muss in einem bestimmten Bereich mit diesem Gerät sein, ansonsten würde das Armgelenk das bemerken, indem die Nägel sich in die Haut, in die Blutbahn, vertiefen, was zum Tod durch Blutverlust führt.
Person C und Person A ist derweil in einem Zimmer.
Person B weiß, wenn sie abhaut, stirbt der Geiselnehmer, der jedoch erst nach einigen Sekunden sterben wird. In diesen wenigen Sekunden wollte der Geiselnehmer Person C derart verunstalten, dass sie nie mehr ein normales Leben führen kann. Töten, nein, verunstalten, ja, so lautet das Motto vom Täter.
Person B soll zuerst in einem ihr bekannten Radius die millionenschwere Lösegeldforderung von der Polizei persönlich abfangen.
Die Polizei ist darüber informiert, dass eine mechanische Reaktion ausgelöst wird, welche verursacht, dass der Geiselnehmer einen Schmerz erleidet, der wiederum ihn dazu bringt, die andere Geisel zu verunstalten, indem in Stellen geschossen werden, die nicht tödlich sind.
Geisel B kann jedoch nciht mehr, und flieht.
Geiselnehmer wollte nur Kohle und ein Leben in Paraguay haben, und wenn das nicht klappt, nicht Jahre lang in einem Gefängnis aushaaren. Daher das Armband.
Das Armband verursacht einen harten Schmerz, welcher mit körperwarmen Blut begleitet wird, und der Geiselnehmer verunstaltet bevor sein Tod eintritt die Geisel C.
Straffrei, als Geisel eine andere Geisel in Gefahr bringen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich hoffe Sie nehmen mir meine nachfolgenden Aussagen nicht übel.
Ihre aktuellen Beiträge erwecken, nun ja, den Eindruck als hätten Sie einen Hang zum morbiden.
Sollten Ihre 'Fragen' aus einem echten Interesse am Strafrecht entstammen, so sollten Sie vllt. mal eine Gasthörerschaft für die jur. Fakultät in Ihrer Nähe beantragen.
Bei anderweitigen Motivationsgründen erscheint eine tiefenpsychologische Therapie angeraten.
Mit angewiderten Grüßen
~Bing~
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Ich brauche § Input<br"
morbiden, zum ersten Mal gehört. Interessant, und ja natürlich nehme ich Ihnen das übel, und zwar sowas von
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ich möchte mitteilen, dass natürlich Motivationsgründe für solche Szenarien "vorliegen", aber die Ihnen vielleicht unbekannt sind, bis auf einem"Diskussionsteilnehmer":)
Auch möchte ich mitteilen, dass so ein "Müll", da verwerflich, auch gelesen wird. Das heißt: Sowas kaufen Leute, und ich möchte u.a. hier testen, ob ich den Grad von "Müll" erschaffen habe/kann, wo dem "Erschaffer" des Mülls angeraten wird, u.a. eine THerapie zu besuchen, was ich jetzt geschafft habe. jippie
-- Editiert von erklaerung_ueber am 30.03.2006 17:34:57
-- Editiert von erklaerung_ueber am 30.03.2006 17:36:57
Ich empfehle mal den Film Password Swordfish, da gibts auch ein abgefahrenes Geiselszenario...
Gruß Holger
damit ist aber die frage noch nicht beantwortet... auch wenn es ein etwas ungewöhnliches Thema ist, würde ich schon gern wissen, ob sich die eine Geisel strafbar gemacht hat.
Ich würde ja mal beahupten, dass die Geisel, die geflohen ist nicht haftbar gemacht werden kann, da sie unter einer auserordentlichen Belastung gestanden hat, wo man nicht mehr davon ausgehen kann, dass sie rational handeln kann.
Vielleicht denke ich da nachher mal drüber nach.
Da der B gar keine Garantenpflicht hat, dürfte er sich auch nicht strafbar gemacht haben.
Im übrigen kann man das Szenario auch weniger morbide gestalten:
A droht einfach mit der Erschießung von C, falls B nicht zurückkommen würde. (Von mir aus auch mit einer irgendwie gearteten Automatik, kommt nicht darauf an.)
Letztlich ist das Kernprinzip, daß sich niemand in (potentielle) Lebensgefahr begeben muß, um das Leben eines Dritten zu beschützen (vgl. unterlassene Hilfeleistung).
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