Strafmass Betrug

3. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Alein
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 5x hilfreich)
Strafmass Betrug

Hallo,
angenommen Person A wurde bereits mal wegen Betrug und erschleichen von leistungen zu 60 sozial stunden vorurteilt.

Eine weitere Sache wegen betruges wurde eingestellt gegen geringe geldstrafe.

Jetzt soll ende Sept. gegen Person A ein weiters verfahren/hauptverhandlung stadtfinden wegen betruges(vor dem jugendrichter).

Es geht um einen Betrag von ca 50,00 €. (zusammen setzung siehe unten)

Es ging desweitern darum das einmal mitte und einmal ende nov was bei einer versand apotheke bestellt wurde und nicht gezahlt wurde , halt im wert von ca 38 € (+ ca 12 inkasso kosten).

Ist eine einstellung zu erwarten ? (anwalt ist eingeshaltet)

Wenn nein, welches Starfmaß ist zu erwarten ?

Geldstrafe/Sozial Stunden oder schon arrest/haftstrafe ?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Viele Grüsse
Marcus Müller

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Wenn Sie einen Anwalt haben, fragen Sie Ihn doch, dafür bekommt er schließlich geld.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alein
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
ich wollte eine zweite Meinung dazu einholhlen.

Ist es nicht unüblich das wegen"nur" 38 € eine haptverhandlung gibt

Der Anwalt meint maxx eine Geldstrafe/Sozialstunden.

MFG
Marcus Müller

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

das kann ich bestätigen, es liegt zwar um bereich der geringfühgigkeit, aber da Sie schonmal aufgefallen sind kommt eine Geldstrafe oder Gem. Nützigearbeit in betracht.


MFG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alein
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
gibt es weitere Meinungen ?


Viele Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Das kommt nicht zuletzt auf den Richter an.

Ich halte es nicht für gänzlich ausgeschlossen, dass ein Hardliner meinen könnte, es wären durchaus mal freiheitsentziehende Maßnahmen angebracht. Immerhin sind Sie einschlägig.

Im ungünstigsten Fall könnte da durchaus mal ein Freizeitarrest drin sein, um Ihnen zu zeigen, dass es so nicht geht.

Es wäre schonmal hilfreich, wenn Sie zumindest den Schaden bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Alein
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
der schaden ist reguliert.

Danke für die Antwort.

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