Hallo Gemeinde!
Ich hätte eine Frage zum zu erwartenden Strafmaß bei Betrug:
Person A. wird wegen Betrugs bei Ebay angeklagt, 1 Tat, Schadenssumme rund 1000 €.
Person A ist nicht vorbestraft, mit der Rückzahlung der Schadenssumme wurde bereits begonnen, es gibt kein Geständnis.
Es wäre hilfreich wenn Ihr eine Prognose über die zu erwartende Strafe abgeben würdet. In Anbetracht der Fallkonstellation kann es sich ja nur um eine Geldstrafe handeln, bis 90 TS vermute ich.
Vielen Dank
PS: Bin kein Jura-Student, sondern interessierter Laie
-- Editiert von Hubertus H. am 30.03.2007 00:19:01
Strafmaß Betrug
30. März 2007
Thema abonnieren
Frage vom 30. März 2007 | 00:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Strafmaß Betrug
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#1
Antwort vom 17. April 2007 | 10:17
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 7x hilfreich)
Hallo
Dazu müsste man mehr Erfahren.
1 Ist schon Anklage erhoben
durch Staatsanwltschaft.
2 Ist schon Termin anberaumt.
3 oder hat Person A schon
einen Strafbefehl erhalten.
4.Hat Person A einen Rechtsbeistand.
Bin nur Laie
Gruss wammbachsee
#2
Antwort vom 17. April 2007 | 11:03
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
quote:
mit der Rückzahlung der Schadenssumme wurde bereits begonnen, es gibt kein Geständnis
Wenn die Tat nicht eingeräumt wird, wieso gibt es dann bereits Schadenswiedergutmachung ??
Nichts desto weniger tippe ich auf kleine Geldstrafe von vielleicht 30 oder 40 Tagessätzen.
Ob Anklage erhoben wird oder es einen Strafbefehl gibt, kann ich nicht vorhersagen.
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