Strafmaß Ebay Betrug

3. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
martinker
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Strafmaß Ebay Betrug

Hallo,

Ich habe folgende Straftat begangen:

Ebay betrug in 9 Fällen, 1x 500 7x etwa 100 Euro, 1x 1200 Euro

In einer Woche ist nun Hauptverhandlung, und mir steht ehrlich gesagt der Angstschweiß auf der Stirn.

Ich war zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt, die Verhandlung findet vor dem Jugendrichter statt. Die Tat selbst bereue ich und habe sämtliche Schäden beglichen.

Es sind keine Vorstrafen vorhanden.

Droht mir eine Haftstrafe ohne Bewährung?




20 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
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Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Droht mir eine Haftstrafe ohne Bewährung?

Nein, allenfalls Arrest (das wäre dann ja auch sowas wie Gefängnis ohne Bewährung, aber eben maximal 4 Wochen). Ansonsten Jugendstrafe mit Bewährung ab 6 Monate aufwärts. Viel mehr würde es wohl auch nicht werden, zieml. sicher unterhalb, bzw. max. 1 Jahr.

Ob der Richter bei Dir Arrest für angebrachter hält (also mal 'Knastluft schnuppern') oder aber eine Bewährungsstrafe, kann man nicht vorhersagen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
martinker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Jahr Jugendstrafe hört sich nicht gut an. Sollte ich nach Erwachsenenrecht verurteilt werden wären das dann sicherlich 2 1/2 Jahre ohne Bewährung

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#3
 Von 
martinker
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Frischling
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So etwas wie Sozialstunden oder ähnliches hälst du nicht für realistisch?

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
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Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Ein Jahr Jugendstrafe hört sich nicht gut an. Sollte ich nach Erwachsenenrecht verurteilt werden wären das dann sicherlich 2 1/2 Jahre ohne Bewährung

12 Monate Jugendstafe wären das -geschätzte- absolute Maximum(!), wie gesagt. So viel wird es zu 99% nicht geben.

Die 'Umrechnung' auf 2,5 Jahre Freiheitsstrafe im Erwachsenenrecht ist Blödsinn (wie kommst Du darauf?). Ein Erwachsener (über 21) würde hier auch unter 1 Jahr auf Bewährung bekommen, mit viel Glück sogar nur eine hohe Geldstrafe.

So etwas wie Sozialstunden oder ähnliches hälst du nicht für realistisch?

Nein, nicht bei 9 Fällen und knapp 2.500 € Schaden (auch wenn der beglichen ist).

Realistisch denke ich vielmehr an Arrest. Mit Glück 1 oder 2 Wochenendarreste, mit weniger Glück 1 oder 2 Wochen Dauerarrest.

Wenn der Richter Arrest -wie schon gesagt- für unangebracht hält (aus welchen Gründen auch immer) bleibt ja eientl. nur noch die Jugendstrafe auf Bew. Und die geht halt erst bei 6 Monaten los (weniger geht nicht)

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Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#5
 Von 
martinker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Für wie wahrscheinlich hälst du es dass das Jugendstrafrecht zum Einsatz kommt? Zum Tatzeitpunkte wohne ich bei meinen Eltern und war arbeitslos?

Von einem Anwalt habe ich gehört das es eine kleine Chance auf Einstellung gibt, da die Tat nun fast zwei Jahre her ist und im Jugendstrafrecht ein Bezug zwischen Tat und Strafe bestehen muss.

Wenn es nur Arrest wäre, wäre ich verdammt froh. Kann evtl. ein Anwalt helfen das Strafmass in diese Richtung zu bringen?

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#6
 Von 
muemmel
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Unbeschreiblich
(34427 Beiträge, 17799x hilfreich)

Hi,

Jugenstrafrecht halte ich hier für wahrscheinlich. Ein Anwalt kann vermutlich helfen, aber bezahlen müssen Sie den selbst. Was finden Sie eigentlich an einer Bewährungsstrafe so schlimm? Wenn sie nach JGG ist, steht sie nicht mal im Führungszeugnis, und daß man während der Bewährungszeit keine Straftaten begehen sollte, kann doch so schlimm nicht sein...

Gruß vom mümmel

-- Editiert von muemmel am 03.04.2008 19:13:55

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
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Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Ja, Jugendrecht ist sehr wahrscheinlich...

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#8
 Von 
martinker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, das schlimme daran ist nur das der hiesige Jugendrichter ziemlich streng ist (laut einem Anwalt) und ich befürchte das er zur Abschreckung vielleicht die Strafe nicht auf Bewährung aussetzt.

Die 4 Wochen Dauerarrest wäre dagegen mehr als harmlos...

Außerdem würde der Arrest in das Erziehungsregister kommen, die Bewährungsstrafe in das Bundeszentralregister (würde bedeuten das ich z.b. nicht mehr in die USA usw. reisen darf da das Register vor ab Flug stichprobenartig gecheckt wird). Gibt sicherlich noch viele andere Nachteile.

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#9
 Von 
martinker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Kleine Korrektur, der Arrest wird auch in das Zentralregister eingetragen :-( Bleibt also nur das Problem das der Richer daraus vielleicht 6 Monate ohne Bewährung macht.

Ist es möglcih das ei Richter die 6-12 Monate bei einer Ersttat nicht auf Bewährung aussetzt?

-- Editiert von martinker am 03.04.2008 19:41:02

-- Editiert von martinker am 03.04.2008 19:46:04

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Jugendarrest kommt nicht ins BZR, nur ins Erziehungregister.

Ansonsten ist alles 'möglich'. Woher sollen wir wissen, was der Richter tun wird? Unsere Einschätzungen haben wir Dir genannt.

Beruhig Dich mal ein wenig. Einerseits fragst Du nach, ob vielleicht noch Sozialstunden drin wären, andererseits befürchtest Du Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das ist ja nun ein Riesenunterschied.

Also nochmal: Realistisch ist Arrest oder Jugendstrafe zwischen 6 und 8, 9, schlimmstenfalls 12 Monaten auf Bewährung.

Für alles weitere müßte man hellsehen können, und das können wir nicht...

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#11
 Von 
martinker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es irgendwelche Regelungen ab wann eine Jugendstrafe ohne Bewährung ausgesetzt werden kann?

Zu was würde ein Richter eher tendieren?
Ein Arrest oder eine Jugendstrafe?
Da der Erziehungsaspekt im Vordergrund stehen soll wäre doch ein Arrest angebrachter?

Mache mich wahrscheinlich selber so verrücktweil ich irgendwo zwischen mit blauen Auge davon gekommen, berufliche Zukunft versaut oder Knast stehe und nicht weiß was da auf mich zukommt. Habe auch viele unterschiedliche Aussagen dazu im INet gelesen, wie gesagt von Haft bis ein paar Sozialstunden.

Trotzdem erstmal vielen Dank für eure Antworten!

PS: Der schlimmste Fall wäre dann wohl eine Jugendstrafe von 12 Monaten ohne Bewährung. Von einem Kumpel habe ich gehört das man aber als Ersttäter nach der 1/2 Haftzeit entlassen werden kann. Ist das was dran?

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#12
 Von 
martinker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich beschäftigt jetzt noch eine andere Frage:
Die Höchststrafe die ein Jugendrichter verhängen kann liegt ja bei 12 Monaten?

Da ich mich um Schadenswiedergutmachung bemüht müsste sich das ganze doch Strafmildernd auswirken? Also z.b. max 11 Monate?

Ist an der Überlegung etwas dran oder ist das "Schwachsinn"?

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
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Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Gibt es irgendwelche Regelungen ab wann eine Jugendstrafe ohne Bewährung ausgesetzt werden kann?

Ja:

§ 21 JGG
Strafaussetzung
(1) 1Bei der Verurteilung zu einer Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt der Richter die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Jugendliche sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs unter der erzieherischen Einwirkung in der Bewährungszeit künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird. 2Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Jugendlichen, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.
(2) Der Richter setzt unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Jugendstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aus, wenn nicht die Vollstreckung im Hinblick auf die Entwicklung des Jugendlichen geboten ist.
(3) 1Die Strafaussetzung kann nicht auf einen Teil der Jugendstrafe beschränkt werden. 2Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht ausgeschlossen.


Als Ersttäter und jemand, der den angerichteten Schaden bereits im Vorfeld beglichen hat, erfüllst Du die besten Voraussetzungen für eine Aussetzung.

Zu was würde ein Richter eher tendieren?
Ein Arrest oder eine Jugendstrafe?


Wir können nicht hellsehen Wir kennen weder Dich noch den zust. Richter. Es kommt aber immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Eine Prognose ist daher nicht möglich. Da kannst Du geneusogut den nächsten Rummelplatzwahrsager fragen. Dessen Antwort wäre genauso 'genau', wie die, die wir hier rumraten könnten. Du kannst mir doch auch nicht seriös vorhersagen, ob Partei X bei der Wahl im Jahr Y mehr oder weniger als Z Prozent bekommt

und nicht weiß was da auf mich zukommt.

Mag sein, nur wir wissen es auch nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt weiß das noch nicht mal der Richter vor dem Du dann irgendwann stehen wirst.

Der schlimmste Fall wäre dann wohl eine Jugendstrafe von 12 Monaten ohne Bewährung. Von einem Kumpel habe ich gehört das man aber als Ersttäter nach der 1/2 Haftzeit entlassen werden kann. Ist das was dran?

Ja kann man. Im Jugendrecht kann man theo. sogar bereits nach 1/3 entlassen werden. Aber jetzt zum Dritten Mal: Eine Jugendstrafe ohne Bewährung wirst Du hier nicht bekommen, wenn Diene Angaben (keine Vorstrafen, Schaden beglichen) stimmen und Du bis zur Verhandlung keine neuen Straftaten begehst. Soweit kann ich mich dann doch festlegen.

Die Höchststrafe die ein Jugendrichter verhängen kann liegt ja bei 12 Monaten?

Richtig, der Jugend(einzel)richter darf nicht mehr als 1 Jahr verhängen [§ 39, Abs 2 JGG ], obwohl die Höchststrafe für Betrug eigentl. 5 Jahre sind. Würde die Saatswaltschaft mehr beantragen wollen, müßte sie zum Jugendschöffengericht anklagen.

Da ich mich um Schadenswiedergutmachung bemüht müsste sich das ganze doch Strafmildernd auswirken? Also z.b. max 11 Monate?

Ist an der Überlegung etwas dran oder ist das Schwachsinn?


In dieser Form Schwachsinn. Natürlich wirkt sich die erfolgte Schadenswiedergutmachung strafmildernd aus, aber nicht in der Form, dass deswegen jetzt eine neue 'Strafmaßobergrenze' festgelegt wird.

Wenn das Gericht keine schädlichen Neigungen bei Dir feststellt, wird es beim Arrest bleiben. So, und jetzt entlockst Du mir doch noch eine Prognose, sonst kannst Du bestimmt nicht schlafen :)

Arrest: 85%
Jugendstrafe mit Bewährung: 15%
Jugendstrafe ohne Bewährung: 0%

Das sollte Dich doch nun etwas beruhigen.

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#14
 Von 
martinker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Mühen die du dir gemacht hast!

Denke das hat die Sache für mich etwas kaler gemacht.

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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Kein Problem, gerne geschehen. Und berichte mal, wie es ausging...

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#16
 Von 
martinker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Nachfrage habe ich leider doch noch:
Angenommen ich drhalte die Bewährungsstrafe, verschwindet der Eintrag im FZ erst wenn die Bewährungszeit um ist, oder wird er erst gar nicht eingetragen?

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#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34427 Beiträge, 17799x hilfreich)

Hi,

eine Bewährungsstrafe nach dem JGG steht nicht im FZ, nur im BZR. Und noch was zu Ihrer Beruhigung: Wenn der Jugendrichter völlig unwahrscheinlicherweise eine Jugendstrafe ohne Bewährung verhängt, können Sie ja zunächst mal in Berufung gehen und abwarten, wie die Berufungsinstanz das sieht.
Aber das wird wohl nicht nötig werden...

Gruß vom mümmel

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#18
 Von 
martinker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Möchte mich mal mit den aktuellen Zwischenstand melden:
Ich habe mit einem Anwaltgesprochen und diesen auch das Mandat übergeben. Da die Verhandlung in nur wenigen Tagen stattfinden sollte hat der Anwalt diese mit Absprache des Richters verschoben da er mehr Vorbereitungszeit braucht.

Aufgrund der geschilderten Sachlage hat mir mein Anwalt eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße in Aussicht gestellt, oder eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von etwa 1000 Euro/ oder Sozialstunden. Dies hat mich erstmal sehr erleichtert. Allerdings kommen mir leichte Zweifel ob das überhaupt realistischt ist, nach allem was ich im Internet so gelesen haben. Würde dazu gerne eure einschätzung hören.

Kann ich auf die Einschätzungen eines Anwaltes (Strafverteidiger) vertrauen?

Gruß Martinker

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#19
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Wenn dein Anwalt das sagt, wird es schon in etwa hinkommen. Er kennt die genaueren Umstände.

Im Übrigen denke ich persönlich schon, dass dies realistisch ist.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#20
 Von 
martinker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

:-) Dann wird das ganze vielleicht doch nicht so schlimm...

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Und jetzt?

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