Hallöle
Wollte einmal nachfragen mit welcher Strafe ein 19 Jähriger rechnen kann, der in einer Polizeilichen Akte 100 Sozialstunden u.a. wg. Körperverletzung, Brandstiftung und Ladendiebstahl erhalten hat?
Zu den oben genannten Straftaten kommt jetzt noch eine Gefährliche Körperverletzung hinzu. Mir wurde von dem typen die Nase gebrochen war 4 Wochen Krank geschrieben ich erlitt multiple Prellungen im Gesicht Kopf und Brustbereich.Ausserdem befinde ich mich seit dem Vorfall in Therapeutischer Behandlung.
Gefährliche Körperverletzung war es deswegen weil er die Tat mit einer anderen Person begangen hat. Die andere Person ist derzeit noch nicht auffällig geworden.
Mit welchem Strafmaß kann die erste Person rechnen? Wird es eine Bewährungsstrafe geben oder werden zu den 100 Sozialstunden weitere hinzukommen?
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-- Editiert am 11.08.2009 08:53
Strafmaß - Körperverletzung, Brandstiftung und Ladendiebstahl?
11. August 2009
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Frage vom 11. August 2009 | 08:52
Von
Status: Schüler (170 Beiträge, 41x hilfreich)
Strafmaß - Körperverletzung, Brandstiftung und Ladendiebstahl?
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#1
Antwort vom 11. August 2009 | 13:35
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 6x hilfreich)
Guten Tag,
auf Grund des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts lässt sich kaum eine einigermaßen zutreffende Prognose / grobe Schätzung herleiten, da hierbei deutlich mehr Fakten vorliegen müssten (z.B. Ausbildungssituation / Berufssituation des Betroffenen, genauer Tathergang, Bericht der Jugendgerichtshilfe, Verteidigungsstrategie des Betroffenen / seines Anwalts, Täter-Opfer-Ausgleich etc.).
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