Strafmaß Vergehen BtmG

26. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.08.2009 22:15:52
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Strafmaß Vergehen BtmG

Mein Sohn (22) ist seit über 6 Monaten in U-Haft wegen Verstoß gegen BtmG. Kann es wirklich sein, dass man als Ersttäter in Bayern mit 8 Jahren Gefängnis zu rechnen hat? Das ist mehr als ein Kinderschänder bekäme, oder?

-- Editiert am 26.08.2009 20:32




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Die Vergleiche mit anderen Straftaten sind immer beliebt, wenn es darum geht, die Strafe von sich selbst oder einem nahen Angehörigen herunter zu spielen.

Wer ein Kind vergewaltigt, wird wesntlich härter bestraft als derjenige, der mal ein paar Gramm Btm verkauft hat. Umgekehrt wird aber ein Dealer, der vielleicht kiloweise und gut organisiert den Stoff vertreibt, härter bestraft als jemand, der einmal einen anderen unsittlich berührt hat.

Plakative Parolen sind nicht geeignet, eigenes Unrecht (oder das von Angehörigen) herunterzuspielen.

Zum Strafmaß in Ihrem konkreten Fall lässt sich nichts sagen, weil man weder den konkreten Tatvorwurf kennt, noch die Menge der Drogen, noch die sonstigen Umstände.



-----------------
"justice"

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:
Die Vergleiche mit anderen Straftaten sind immer beliebt


Vir allem die mit den "Kinderschändern"...

Solange von denen auch nur einer noch frei rumläuft, hat sich die gesamte Justiz schliesslich erst mal dem zu widmen, bevor es wegen irgendetwas anderem an einen selbst oder einen Angehörigen geht.

@ Ingrid

Wenn Sie eine Antwort haben möchten, die etwas aussagt, müßten Sie schon -als Minimum- mal genau beschreiben was Ihrem Sohn vorgeworfen wird...

(welche Menge welcher Droge über welchen Zeitraum, ggf. aus dem Ausland eingeführt?, ggf. bandenmäßig organisiert?, ggf. Waffen dabei gehabt?)

... und inwieweit er ggf. vorbestraft ist.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Oh, nun ist sie böse und hat ihren Account gelöscht ... :(

0x Hilfreiche Antwort

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