Strafmaß bei Vorstrafen...

25. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
newyork123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafmaß bei Vorstrafen...

Hallo,
vielleicht kann mir jemand so in etwa eine Hausnummer nennen, wegen folgendem Sachverhalt...
Mann, Vorbestraft wegen BTM, und Diebstahl, beidemale zu Bewährungsstrafen verurteilt, hat in der Bewährungszeit mit 2 Komplizen(auch vorbestraft wegen Diebstahl und alle noch Bewährung) einen bewaffneten Raub mit Schusswechsel bei Polizeiankunft vollzogen....
Keine Jugendlichen...
Wie könnte das Strafmaßausfallen???

Mehr als 5 Jahre??


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

fünf Jahre sind hier ja nun schon die Mindeststrafe, wie § 250 StGB zu entnehmen ist. Der Schußwechsel dürfte zusätzlich noch als versuchter Mord gewertet werden. Ich tippe mal ganz unverbindlich auf 8 bis 10 Jahre, wozu dann noch die Bewährungen kommen, deren Widerruf zu erwarten ist.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Nicht unrealistisch. Ich würde eher in den zweistelligen Bereich gehen. Aber man müsste eigentlich mehr Einzelheiten wissen, also ob er auch geschossen hat, ob ein Polizist getroffen wurde usw.

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#3
 Von 
newyork123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

erst einmal danke für eure Antworten
Widerruf der Bewährung ist klar...
Doch ne ganze menge zu erwarten...
Naja die Person um die es mir wichtig ist, hat sich gleich widerstandslos ergeben und festnehmen lassen.
Die andern beiden haben Theater gemacht und auf einen von denen ist geschossen worden (auch getroffen)

Berücksichtigen es Gericht und Staatsanwaltschaft, wenn sich jemand sofort gestellt hat, alles zugegeben hat, sich kooerativ zeigt, oder ist das eher uninteressant bei der verurteilung????

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Natürlich ist es wichtig, wer geschossen hat und ob einer sich gestellt hat oder erst durch die halbe Stadt gejagt werden musste und ob er von Anfang an geständig ist oder ob er erst in der Hauptverhandlung, nachdem mühsam alles nachgewiesen wurde, über den Verteidiger erklären lässt, dass der Vorwurf zutrifft.
Allerdings liegt die Mindeststrafe halt immer noch bei 5 Jahren.

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