Hallo,
kann man erfahrungsgemäß einen zu erwarteten Strafrahmen bei einer gefährlichen KV mittels Tritte und Schläge gegen den Kopf nennen?
Im vorliegenden Fall erlitt das Opfer glücklicherweise keine dauerhaften gesundheitlichen Schäden, wobei eine ambulante ärztliche versorgung stattfinden musste.
Der geständige TV hatte bei Tatausführung 1,6 BAK und war Ersttäter.
-- Editiert am 01.06.2011 17:39
Strafmaß bei gefährlicher KV
Bei einer gefährlichen Körperverletzung liegt die Mindestfreiheitsstrafe bei 6 Monaten, vergl. § 224 StGB
.
Da man bei Tritten gegen den Kopf von einer besonderen Brutalität ausgehen kann, wird es nicht bei der Mindeststrafe bleiben, sondern vermutlich etwas darüber liegen. Man kann daher mit einer Strafe zwischen 7 und 10 Monaten rechnen, die bei einem Ersttäter wohl zur Bewährung ausgesetzt werden wird.
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"justice"
Bei uns hat letztens ein(e) Transsexuelle(r), der nicht vorbestraft war, 8 Monate wg. gef. KV bekommen, weil er 2 Bengels mit Handtasche und Regenschirm vermöbelt hat. Fiel mir nicht ganz so leicht bei der Verhandlung ernst zu bleiben (mußte eine sozialarbeiterische Stellungnahme über sie abgeben), zumal der Richter sich ständig bei "Herr" und "Frau" verhaspelt hat
"Also, Herr P. ähh, ich meine Frau P. -Entschuldigung-, wie war denn dies und das..."
Und zu den gesch. Zeugen:
"Warum sind Sie denn Herrn P. ,herrgottsakrament, Frau P. meine ich doch, hinterhergelaufen..."
usw.
War nicht schlecht
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"justice"
PS. Ich sehe grade mich hat der Glashauseffekt erwischt. Hab selber auch mal "er" und mal "sie" geschrieben:
Also "sie" war mal "er" und ist (jetzt) eine "sie"...
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Hallo,
wie waere es denn mit "es"????
Viele Gruesse
bernardoselva
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