Guten Abend,
mich würde interessieren ob sich das Strafmaß in 25 Jahren in der BRD verändert hat.
Folgender Sachverhalt in ca. 1980:
Bei einer Personenkontrolle ( 3 Polizeibeamte u. 1 Täter )
eskalierte der Streit erst in verbalen Attacken, dann in Handgreiflichkeiten ( Tränengasspray, Schlagstockeinsatz ) bis zum Schusswaffengebrauch der Beamten .
Als Endergebnis wurde dabei ein Polizeibeamter tödlich verletzt und die beiden anderen Beamten schwer verletzt.
Der Täter ist bisher nicht mit dem Gesetz in Konflikt getreten, auch keinerlei Alkohol-oder Drogeneinfluß am besagten Tag. Er trug auch keinerlei Waffen, wie Messer, etc. dabei.
Der Täter ließ sich danach anstandslos festnehmen.
Welches Strafmaß würden Sie in 2005 ansetzen ?
Vielen Dank für Ihre Antworten im voraus.
nwg 100
Strafmaß 1980 und 2005 ????
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich fürchte, dass müßte schon ausführlicher beschrieben werden. Was etwa hat den der Täter mit dem tötlichen Schuß zu tun? Wenn die Polizei mit dieser Waffe selbst geschossen hat, sehe ich nicht, dass ihm das - z.B. als fahrlässige Tötung - angelastet werden kann.
So wie Sie das schildern ist vom Freispruch bis Verurteilung alles möglich, etwas mehr Hintergrundinformationen wären schon nötig um das überhaupt beurteilen zu können. MfG
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Also haben sich die drei Polizisten erst gegenseitig verprügelt und dann wurde einer erschossen oder wie?
Denke da fehlt etwas vom Geschehen das man darüber diskutieren kann.
Da kann ich mich nur anschließen. So wie die Frage gestellt wurde, kommt als Urteil irgendetwas zwischen Freispruch und lebenslänglich heraus.
Dem kann ich mich nur anschließen.
Außerdem enthält der "Sachverhalt" - er stammt ja von nwg100 - einen entscheidenden Fehler: da steht 3 Polizeibeamte u. 1 Täter. Wenn man die sonstigen Beiträge von nwg100 kennt muss es heißen "4 Täter".
Und jetzt?
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