Strafmaß 1980 und 2005 ????

10. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)
Strafmaß 1980 und 2005 ????

Guten Abend,

mich würde interessieren ob sich das Strafmaß in 25 Jahren in der BRD verändert hat.

Folgender Sachverhalt in ca. 1980:

Bei einer Personenkontrolle ( 3 Polizeibeamte u. 1 Täter )
eskalierte der Streit erst in verbalen Attacken, dann in Handgreiflichkeiten ( Tränengasspray, Schlagstockeinsatz ) bis zum Schusswaffengebrauch der Beamten .

Als Endergebnis wurde dabei ein Polizeibeamter tödlich verletzt und die beiden anderen Beamten schwer verletzt.

Der Täter ist bisher nicht mit dem Gesetz in Konflikt getreten, auch keinerlei Alkohol-oder Drogeneinfluß am besagten Tag. Er trug auch keinerlei Waffen, wie Messer, etc. dabei.
Der Täter ließ sich danach anstandslos festnehmen.

Welches Strafmaß würden Sie in 2005 ansetzen ?

Vielen Dank für Ihre Antworten im voraus.

nwg 100

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich fürchte, dass müßte schon ausführlicher beschrieben werden. Was etwa hat den der Täter mit dem tötlichen Schuß zu tun? Wenn die Polizei mit dieser Waffe selbst geschossen hat, sehe ich nicht, dass ihm das - z.B. als fahrlässige Tötung - angelastet werden kann.

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#2
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

So wie Sie das schildern ist vom Freispruch bis Verurteilung alles möglich, etwas mehr Hintergrundinformationen wären schon nötig um das überhaupt beurteilen zu können. MfG

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#3
 Von 
forest
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also haben sich die drei Polizisten erst gegenseitig verprügelt und dann wurde einer erschossen oder wie?
Denke da fehlt etwas vom Geschehen das man darüber diskutieren kann.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da kann ich mich nur anschließen. So wie die Frage gestellt wurde, kommt als Urteil irgendetwas zwischen Freispruch und lebenslänglich heraus.

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Dem kann ich mich nur anschließen.
Außerdem enthält der "Sachverhalt" - er stammt ja von nwg100 - einen entscheidenden Fehler: da steht 3 Polizeibeamte u. 1 Täter. Wenn man die sonstigen Beiträge von nwg100 kennt muss es heißen "4 Täter". ;)

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