Hallo,
mal angenommen ein derzeit 18jähriger hatte in der letzten Zeit viel Probleme mit sich und der Umwelt (leidet an ADHS). Bis vor kurzem war mit ihm alles in Ordnung, keine Probleme mit Polizei
o. ä. Nun bekam er mehrere Anzeigen, fahrlässige Körperverletzung (Alkohol für minderj. gekauft), Sachbeschädigung (Tür angeschmiert, ist abgegangen)-Beleidigung (hatte Auseinandersetzung mit jemandem, weil er über ihn schlecht redete, dabei waren die beiden allein). Dieses Gesagte soll er an die Tür geschmiert haben. Ladendiebstahl (unter 10 Euro) und nun schwerer Fahrraddiebstahl (wobei der Kumpel das Fahrrad mitnahm). Zwischenzeitlich hat sich dieser junge Mann wohl wieder eingekrieckt und bemerkt jetzt, was er angestellt hatte.
Im September ist er auf die Fachoberschule aufgenommen worden und möchte dann sein Abi machen.
Mit welcher Strafe muss er rechnen? Bekommt er noch Sozialstunden? Wird ihm die Möglichkeit gegeben, die Schule zu machen oder nehmen die Richter darauf keine Rücksicht? Für die Sozialprognose wäre es wichtig.
Für eine schnelle Antwort wäre ich echt froh. Vielen Dank im Voraus.
MfG
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Strafmaß - Wird ihm die Möglichkeit gegeben, die Schule zu machen?
4. Juni 2010
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Frage vom 4. Juni 2010 | 16:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafmaß - Wird ihm die Möglichkeit gegeben, die Schule zu machen?
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#1
Antwort vom 4. Juni 2010 | 17:54
Von
Status: Schüler (245 Beiträge, 131x hilfreich)
quote:
Mit welcher Strafe muss er rechnen? Bekommt er noch Sozialstunden?
Das kann man nicht voraussagen, ist aber in jedem Fall möglich, genauso wie angesichts der Vielzahl von Straftaten Freizeit- oder Dauerarrest möglich ist. Insgesamt bewegt sich das aber alles noch im Rahmen von jugendtypischer Kleinkriminalität.
quote:
Wird ihm die Möglichkeit gegeben, die Schule zu machen oder nehmen die Richter darauf keine Rücksicht?
Sozialstunden wären sowieso ausserhalb der Schulzeit abzuarbeiten, Freizeitarrest am Wochenende abzusitzen. Dauerarrest wird wenn möglich in den Ferien vollstreckt, andernfalls meist in "offenem Vollzug" (man darf zur Schule raus). Dauerarrest halte ich aber sowieso für unwahrscheinlich.
-- Editiert am 04.06.2010 17:58
#2
Antwort vom 4. Juni 2010 | 18:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich hab zum Fahrraddiebstahl noch eine Frage. Der Bruder des 18jährigen wurde von der Polizei in der Schule (Grundschule) aufgesucht und befragt, ohne die Eltern in Kenntnis zu setzen und ohne dem Kind auf sein Recht auf Aussageverweigerurng hinzuweisen. Natürlich war das Kind in Angst versetzt und sprach mit denen. Ist das rechtens? Eher nicht, oder? Soll man das so hinnehmen? Der 18jährige hat eine Vorladung zur Stellungnahme als Beschuldigter wegen dem Fahrraddiebstahl. Sollte der junge Mann hingehen? Einen Anwalt wird die Mutter nicht finanzieren, da sie die anderen Sachen schon bezahlt.
Mfg
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