Hallo Zusammen,
ein Bekannter hat heute eine Anklageschrift erhalten.
Darin steht, dass er beantragen könne, dass das Gericht bereits vor dieser Entscheidung einzelne Beweise erhebt. Was bedeutet das?
Was würde passieren wenn er nichts beantragt?
Angeklagt wird versuchter Diebstahl
nach oben genannten Paragraphen. Es handelt sich um einen Warenwert von <250€
Kommt somit 100%ig eine Gerichtsverhandlung?
Wie könnte das Strafmaß aussehen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten .
MfG
Strafmaß bei Vergehen nach § 242 Abs. 1 Abs.2,22,23 StGB
10. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 10. Februar 2017 | 17:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafmaß bei Vergehen nach § 242 Abs. 1 Abs.2,22,23 StGB
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Februar 2017 | 18:04
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Zitat:Darin steht, dass er beantragen könne, dass das Gericht bereits vor dieser Entscheidung einzelne Beweise erhebt. Was bedeutet das?
Dass was da steht... Dass er bereits vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen kann bestimmte Beweise zu erheben oder/und Zeugen zu laden.
Zitat:Was würde passieren wenn er nichts beantragt?
Dann werden -logischerweise- vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens keine von ihm benannten Beweise erhoben oder Zeugen geladen. Dann gibt es nur die Beweise und Zeugen, die bereits in der Anklageschrift genannt sind.
Zitat:Kommt somit 100%ig eine Gerichtsverhandlung?
Nein, .... aber zu 99,9%
Zitat:Wie könnte das Strafmaß aussehen?
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bzw. falls das JGG zur Anwendung kommt, ggf. Sozialstunden oder Arrest.
Kommt auf sein Alter und u.a. auch auf seine Vorstrafen an.
#2
Antwort vom 10. Februar 2017 | 18:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alter ist 32 und es gibt keine Vorstrafen.
In welchem Rahmen ist eine Geldstrafe möglich?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Februar 2017 | 18:15
Von
Status: Unbeschreiblich (32920 Beiträge, 17282x hilfreich)
es gibt keine Vorstrafen. Und das wissen Sie so genau? Eine Hauptverhandlung wegen einer verhältnismäßig geringen Summe deutet eher auf das Gegenteil hin...
#4
Antwort vom 10. Februar 2017 | 18:31
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Zitat:Eine Hauptverhandlung wegen einer verhältnismäßig geringen Summe deutet eher auf das Gegenteil hin...
So ist es. ... oder StA und Gericht sind sich beim Strafbefehl nicht einig geworden.
Zitat:In welchem Rahmen ist eine Geldstrafe möglich?
"Möglich" ist sie im Rahmen von 5 bis 360 Tagessätze, also bis zu 1 Jahres-Netto-Einkommen
-- Editiert von !!Streetworker!! am 10.02.2017 18:32
Und jetzt?
Schon
268.349
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
15 Antworten
-
16 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
9 Antworten