Strafmaß besonders schwerer diebstahl

23. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
C.Lecter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafmaß besonders schwerer diebstahl

Hallo

hätte mal ne frage und zwar was kann einem bei einer verurteilung (nach Jugendstrafrecht) bei besonders schwerem diebstahl blühen. Geht um einen einbruch in eine schule wo computer entwendet wurden.
Wird die sache wohl ins führungszeugnis eingetragen?
In dem fall würde der angeklagte vor gericht nicht gestehen, da er nur durch 2 aussagen von mittätern (die wahrscheinlich noch leichte unterschiede aufweisen) belastet wird, es ansonsten aber keinerlei beweise für seine schuld gibt.
Wäre über eine antwort sehr dankbar.

greetz

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Na das Strafmaß liegt zwischen 3 Monaten und zehn Jahren, ohne Vorgeschichte und Kerbholzinfos wird hier keiner eine Prognose abgeben können, und "nur" von zwei Mittätern belastet zu werden dürfte vor Gericht ein durchaus größeres Problem darstellen.
Mach das lieber nicht ohne Anwalt, das klingt gar nicht gut..

grüße
steffi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

die Strafmaße des allg. Strafrechtes gelten im Jugendstrafrecht nicht. Insofern kommen auch Sozialstunden oder Jugendarrest (1 WE bis 4 Wochen) in Frage.
Der Anwalt muß selbst bezahlt werden - ca. 700 Euro.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
C.Lecter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi

achso, ganz vergessen er ist ersttäter, sonst noch nie aufgefallen. Würde es denn wohl im falle einer verurteilung bei sozialstunden oder arrest bleiben wenn er nicht gesteht, oder ist das schwer zu sagen? Anwalt issen bisschen teuer, auch schon überlegt :(
Ist außerdem azubi, würde mit eintrag ins führungszeugnis wahrscheinlich nicht zum examen zugelassen werden.

greetz

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

einen Eintrag ins FZ gibt es bei Sozialstunden und Jugendarrest nicht. Eine härtere Strafe halte ich für unwahrscheinlich.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

warum sollen sie nicht zu examen zugelassen werden, das ist doch vollkommen wurscht, sofern sie nicht richter-azubi sind.

Wie schon gesagt ist das mit hoher wsch im fz, weil die mindeststrafe 90 ts sind, 700 euro ist auch nicht unbedingt wenig. als heranwachsender sähe das schon milder aus und wird vermutlich nicht ins fz kommen.

das geständnis der mnitangeklagten reicht, es sei sie kriegen eine nichtaussage hin.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

@ AH

der TE schrieb eindeutig 'Jugendstrafrecht'. Da ist nichts mit Tagessätzen...Was das Geständnis anbelangt, haben Sie völlig recht.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
C.Lecter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also, der typ von der jugendgerichtshilfe meinte dass nach jugendstrafrecht gegangen wird.
Er hat sein eigenes verfahren, die beiden anderen mittäter sind nur als zeugen benannt, die haben jeder weit mehr brüche gemacht und kriegen nen separates verfahren.
Solanges nicht ins führungszeugnis kommt ist ja alles in butter, nur bin ich mir da nicht sicher ohne geständnis, auch wenns nach jugendstrafrecht geht.
Man braucht wohl wie ich das mitgekriegt habe für den beruf für das examen ein leeres zeugnis, ansonsten wird man nicht zugelassen.
btw: danke schonmal für eure hilfe ;)

greetz

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.070 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen