Hallo
hätte mal ne frage und zwar was kann einem bei einer verurteilung (nach Jugendstrafrecht) bei besonders schwerem diebstahl blühen. Geht um einen einbruch in eine schule wo computer entwendet wurden.
Wird die sache wohl ins führungszeugnis eingetragen?
In dem fall würde der angeklagte vor gericht nicht gestehen, da er nur durch 2 aussagen von mittätern (die wahrscheinlich noch leichte unterschiede aufweisen) belastet wird, es ansonsten aber keinerlei beweise für seine schuld gibt.
Wäre über eine antwort sehr dankbar.
greetz
Strafmaß besonders schwerer diebstahl
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Na das Strafmaß liegt zwischen 3 Monaten und zehn Jahren, ohne Vorgeschichte und Kerbholzinfos wird hier keiner eine Prognose abgeben können, und "nur" von zwei Mittätern belastet zu werden dürfte vor Gericht ein durchaus größeres Problem darstellen.
Mach das lieber nicht ohne Anwalt, das klingt gar nicht gut..
grüße
steffi
Hi,
die Strafmaße des allg. Strafrechtes gelten im Jugendstrafrecht nicht. Insofern kommen auch Sozialstunden oder Jugendarrest (1 WE bis 4 Wochen) in Frage.
Der Anwalt muß selbst bezahlt werden - ca. 700 Euro.
Gruß vom mümmel
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Hi
achso, ganz vergessen er ist ersttäter, sonst noch nie aufgefallen. Würde es denn wohl im falle einer verurteilung bei sozialstunden oder arrest bleiben wenn er nicht gesteht, oder ist das schwer zu sagen? Anwalt issen bisschen teuer, auch schon überlegt
Ist außerdem azubi, würde mit eintrag ins führungszeugnis wahrscheinlich nicht zum examen zugelassen werden.
greetz
Hi,
einen Eintrag ins FZ gibt es bei Sozialstunden und Jugendarrest nicht. Eine härtere Strafe halte ich für unwahrscheinlich.
Gruß vom mümmel
warum sollen sie nicht zu examen zugelassen werden, das ist doch vollkommen wurscht, sofern sie nicht richter-azubi sind.
Wie schon gesagt ist das mit hoher wsch im fz, weil die mindeststrafe 90 ts sind, 700 euro ist auch nicht unbedingt wenig. als heranwachsender sähe das schon milder aus und wird vermutlich nicht ins fz kommen.
das geständnis der mnitangeklagten reicht, es sei sie kriegen eine nichtaussage hin.
@ AH
der TE schrieb eindeutig 'Jugendstrafrecht'. Da ist nichts mit Tagessätzen...Was das Geständnis anbelangt, haben Sie völlig recht.
Gruß vom mümmel
also, der typ von der jugendgerichtshilfe meinte dass nach jugendstrafrecht gegangen wird.
Er hat sein eigenes verfahren, die beiden anderen mittäter sind nur als zeugen benannt, die haben jeder weit mehr brüche gemacht und kriegen nen separates verfahren.
Solanges nicht ins führungszeugnis kommt ist ja alles in butter, nur bin ich mir da nicht sicher ohne geständnis, auch wenns nach jugendstrafrecht geht.
Man braucht wohl wie ich das mitgekriegt habe für den beruf für das examen ein leeres zeugnis, ansonsten wird man nicht zugelassen.
btw: danke schonmal für eure hilfe
greetz
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