Strafmaß gewerbsmäßiger Betrug Jugendstrafrecht?

19. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
thospe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Strafmaß gewerbsmäßiger Betrug Jugendstrafrecht?

Guten Tag,

Ich wollte fragen Ob mir jemand meine kommende Strafe grob einschätzen kann, ich hatte noch nie Erfahrung mit der Justiz.

Mir wird gewerbsmäßiger Computer Betrug vorgeworfen (kreditkartenbetrug sog. Carding), bei der Durchsuchung war ich geständig und habe mein Bedauern und Reue über diese Taten kundgetan und "Insiderwissen" zu anderen Strafverfolgungen den Behörden mitgeteilt die ggf. nützlich in der Ermittlung sind gegen andere Personen. In der Anklageschrift steht "im November und Dezember 2010 durch 10 selbstständige Handlungen...", heißt die Anklage also gewerbsmäßiger Betrug in 10 Fällen?

Die angeklagte Schadenssummer waren knappe 700€, in meinen Geständnis sage ich aber klar dass ich die Tätigkeit über 1 1/2 Jahre getätigt habe und ca. 5000€ Gewinn gemacht habe.

Zur Tatzeit war ich 15 bzw. 16 Jahre alt (jetzt 18) und hatte viele Probleme, Mutter war Alkoholiker => Trennung meiner Eltern, Selbstmord meiner Schwester, Suizidversuch meiner Mutter, soziale Isolation meinerseits und dauerhaftes Schule schwänzen (4,3er Notendurchschnitt).

Ich habe schon vor der Durchsuchung mit dem Betrug aufgehört und mein Leben auf die Reihe bekommen, habe 40KG abgenommen, gehe jetzt auf das Gymnasium mit einen Notendurchschnitt von 2,16, habe meine Freundin kennengelernt, gehe regelmäßig was mit Freunden unternehmen usw.


Diese damaligen Probleme und meinen Lebenswandel habe ich auch der Jugengerichtshilfe mitgeteilt, ich hoffe eine Strafe zu bekommen die meine Schullaufbahn nicht beeinträchtigt.

Was ich noch wichtig finde: Der Berater vom Jugendamt meinte das Problem an meinen Fall wäre die eingesetzte kriminelle Energie dass ich alles geplant habe und taktisch vorgegangen bin damit Sachen nicht auf mich zurückverfolgt werden.

Das stimmt allerdings nicht, ich habe bei diesen Computerbetrugen ganz bewusst meine Heimadresse angegeben, ich wusste dadurch dass ich 100% geschnappt werde. Soll ich auch das dem Gericht mitteilen?

Empfohlen wurde mir vom Berater dass ich schon im Vorfeld mit Sozialstunden und einer Therapiesitzung anfangen bevor das Strafmaß verhängt wird.


lg


-- Editiert thospe am 19.02.2013 15:31

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5 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Tja, im Jugendstrafrecht ist sowas kaum vorhersagbar. Für eine Jugendstrafe dürfte es nicht schlimm genug sein, für Sozialstunden wiederum zu heftig. Ich tippe mal auf Jugendarrest. Der ist dann entweder in den Ferien zu verbüßen oder Sie gehen halt als Freigänger zur Schule.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
thospe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Ist mit Dauerarresst (4 Wochen) oder Freizeitarresst zu rechnen? Also ein oder mehrere Wochenenden?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Dauerarrest, wobei der nicht zwangsläufig 4 Wochen betragen muß - es kann auch nur eine sein.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
thospe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Meinen Sie ich bekomme die vollen 4 Wochen?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Woher soll ich das wissen? Ich halte es für möglich - mehr kann man dazu nicht sagen.

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