Hallo zusammen,
ich habe eine etwas ungewöhnliche, rein hypothetische Frage zur Strafmündigkeit nach deutschem Recht:
Eine Familie – Vater, Mutter und Kind – unternimmt eine Kreuzfahrt von Sydney nach New York. Das Kreuzfahrtschiff fährt unter deutscher Flagge. Am dritten Reisetag feiert das Kind an Bord seinen 14. Geburtstag.
Während der Geburtstagsfeier kommt es zu einem heftigen Streit zwischen dem Kind und seinem Vater. Der Streit eskaliert, und das Kind beginnt eine Handlung, die schließlich zum Tod des Vaters führt.
Während des Tatgeschehens überquert das Schiff jedoch die internationale Datumsgrenze. Zu Beginn der Tathandlung ist nach der an Bord geltenden Ortszeit bereits der Tag des 14. Geburtstags erreicht. Noch vor Vollendung der Tat wird durch die Überquerung der Datumsgrenze das Kalenderdatum jedoch wieder auf den Vortag zurückgestellt. Rein kalendarisch wäre das Kind im Zeitpunkt des Todeseintritts beziehungsweise der Vollendung der Tat somit wieder 13 Jahre alt.
Nach § 19 StGB ist eine Person, die bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist, schuldunfähig. Daher stellen sich mir folgende Fragen:
Welcher Zeitpunkt ist für die Strafmündigkeit entscheidend: der Beginn der Tathandlung, der Zeitpunkt des Todeseintritts oder das gesamte Tatgeschehen?
Kann eine Person durch das Überqueren der Datumsgrenze rechtlich überhaupt wieder als 13-jährig gelten, obwohl sie ihren 14. Geburtstag bereits erlebt hat?
Nach welcher Zeitrechnung beziehungsweise Zeitzone wird das Alter in einem solchen Fall bestimmt?
Wäre das Kind nach deutschem Jugendstrafrecht strafrechtlich verantwortlich, wenn es zu Beginn der Tat 14, bei deren Vollendung nach dem örtlichen Kalenderdatum aber scheinbar wieder 13 Jahre alt war?
Spielt es für die Beurteilung eine Rolle, dass sich die Tat auf einem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff auf hoher See ereignet?
Mir ist bewusst, dass dieser Fall sehr konstruiert ist. Mich interessiert vor allem, wie das Strafrecht bei der Bestimmung des Alters mit Zeitverschiebungen, Zeitzonen und der internationalen Datumsgrenze umgeht.
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Strafmündigkeit bei Überquerung der Datumsgrenze während der Tat
2. August 2026
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Frage vom 2. August 2026 | 10:24
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafmündigkeit bei Überquerung der Datumsgrenze während der Tat
#1
Antwort vom 2. August 2026 | 13:20
Von
Status: Heiliger (20392 Beiträge, 7374x hilfreich)
Zitat :rein hypothetische Frage
Und wieso unterstellst du, dass deutsches Recht gelten könnte?
#2
Antwort vom 2. August 2026 | 14:20
Von
Status: Heiliger (20392 Beiträge, 7374x hilfreich)
Das Schiff fährt unter deutscher Flagge. Das hatte ich überlesen. Ansonsten würde ich annehmen dass der Junge das 14 Lebensjahr erreicht hat, als es zu dem Vorfall gekommen ist.
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