Strafnzeige wegen angeblicher Unterschlagung

3. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Humminbird
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafnzeige wegen angeblicher Unterschlagung

A aus B ist mit C aus D befreundet.
Die Entfernung der beiden Wohnorte ist 50,00 Km.
A bringt einen Laptop zu C nach D um diesen auf Malware zu überprüfen (kostenloser privater Freundschaftsdienst).
Die Abholung des Laptops durch A wäre sehr einfach, da A alle 14 Tage in D ist.

A erkrankt und verlangt von C, das der Laptop von C nach B gebracht wird.
C lehnt dies aufgrund Zeitmangel der Entfernung ab und bittet A jemand anderen mit der Abholung zu beauftragen.
Trotz mehrfacher Aufforderung von A den Laptop bei C abzuholen passiert lange Zeit nichts.
Auf einmal bekommt C per Post eine Strafanzeige von A wegen Unterschlagung.

Gibt es hier überhaupt eine Gesetzesgrundlage, die C verpflichten kann, den Laptop an den wohnort von A zurückzubringen?
Schließlich steht der Laptop seit Wochen zur Abholung bereit. A hat den Laptop schließlich persönlich bei C abgegeben?

Vielen Dank für eine rege Diskussion.


-- Editiert von Humminbird am 03.03.2018 19:26

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich denke, Sie können den Vorgang und den Vorschlag zur Abholung mittels Chatprotokoll, Mail o.ä. nachweisen...dann würde ich diese gesammelten Werke ausdrucken und der Polizei bringen. Es gibt keine Gesetzesgrundlage, nach der Sie verpflichtet werden können, den Laptop zu A zu bringen. Ich würde sagen, Sie müssen sich keine Gedanken machen, auf diese folgt nichts, das wird mit einiger Sicherheit eingestellt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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