Strafprognose - Bankrott/Betrug

28. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
TesmodonIst
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafprognose - Bankrott/Betrug

Hallo

Ist eine Bewährungstrafe bei folgender Schadenshöhe und Vergehen noch möglich?

Inhaber einer Firma verursacht durch Spielsucht einen Bankrott seiner Firma - Gesamtschaden bei Gläubigern ca 250.000€.

Betrug/Bankrott/Insolvenzverschleppung stehen im Raum.

Keine Vorstrafen.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42858 Beiträge, 14793x hilfreich)

Kann sein, kann nicht sein.

wirdwerden

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#2
 Von 
TesmodonIst
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man davon ausgehen das eine Chance für Bewährung steht?


Hat es grosse Wirkung wenn man es schafft 20-30% zurückzuzahlen bis Urteilsverkündung?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42858 Beiträge, 14793x hilfreich)

Wir sind hier nicht in einem Wahrsagerforum. Die Höhe der Strafe ist von vielen Faktoren abhängig; etwa Intensität der kriminellen Energie, Dauer der Taten; Verhalten nachdem der Anfangsverdacht aufkam, gegenüber den Geschädigten und gegenüber den Ermittlungsbehörden, Verhalten im Gerichtstermin, ständige Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen im Gerichtssprengel u.s.w.

wirdwerden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130545 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von TesmodonIst):
Kann man davon ausgehen das eine Chance für Bewährung steht?

Naja, Chancen fangen bei 0,1% an, insofern kann man die Frage nur mit JA beantworten



Zitat (von TesmodonIst):
Hat es grosse Wirkung wenn man es schafft 20-30% zurückzuzahlen bis Urteilsverkündung?

Es gilt die Betrachtung des Einzelfalles, in Verbindung mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung gemäß § 261 StPO.

Es wird also von Gerichten regelmäßig im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit, unter Beachtung des jeweiligen Einzelfalles, Würdigung der Gesamtumstände, mitunter unter Zuhilfenahme von externen Experten sowie unter besonderer Berücksichtigung der Güte der Argumente der jeweiligen Parteien, nach seiner persönlichen, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung entscheiden.

Eine begonnene, stringente Schadenwiedergutmachung wird als ein Element einer günstigen Sozialprognose gesehen. Eine günstigen Sozialprognose ist die Grundvoraussetzung für eine Bewährung.
Ein weiteres Element einer günstigen Sozialprognose in solchen Fällen wäre eine begonnene Therapie.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13670 Beiträge, 4858x hilfreich)

Zitat (von TesmodonIst):
Betrug/Bankrott/Insolvenzverschleppung

Also ist das Geld weg.

Zitat (von Harry van Sell):
Eine begonnene, stringente Schadenwiedergutmachung wird als ein Element einer günstigen Sozialprognose gesehen.

Hier überaus fraglich, denn es stellt sich die ganz große Frage, woher man die Mittel dafür hernehmen will.
Eine gut gemeinte Schadenswiedergutmachung kann in einem solchen Fall ganz schnell nach hinten losgehen.

Unter dem Aspekt des Bankrotts, sollte man tunlichst § 283c StGB berücksichtigen, ansonsten wird der nächste § aus dem StGB einschlägig.

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