Strafprozess

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
rosi2002
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Strafprozess

Hallo,ich hoffe hier ein paar Antworten zu finden.

meine Tochter hat eine Anklage wegen Betrug.Sie soll mit der EC-Karte ihrer Freundin 2000€ abgehoben haben.Hat sie auch,aber die Freundin stand vor der Bank und hat gewartet.Die Freundin ist stark alkohol und drogenkrank und hat behauptet meine tochter hätte ihr das Geld nicht gegeben.Sie war damals sauer auf meine Tochter,weil sie sich geweigert hatte ihr Alkohol zu besorgen,da sie im Supermarkt Hausverbot hat.
Meine Tochter ist vorbestraft und hat Bewährung wegen Ladendiebstahl. Sie hat Angst einen Anwalt aufzusuchen und ist in psychologischer Behandlung,da sie einen Suizidversuch hinter sich hat.Sie sagt,wenn sie ins Gefängnis muss,dann bringt sie sich um.Sie hat auch noch eine Anzeige laufen wegen erneutem Ladendiebstahl,da ist sie rausgegangen ist mit dem Einkaufswagen weil sie unterzuckert war.Sie ist 35 Jahre alt. Was kann man tun,bin ratlos.Danke für Antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Hat sie auch,aber die Freundin stand vor der Bank und hat gewartet


1. Warum hat die Freundin das Geld nicht selbst abgehoben, wenn Sie doch vor der Bank stand?

quote:
2. Meine Tochter ist vorbestraft und hat Bewährung wegen Ladendiebstahl.


Das sind dann aber schon einige Ladendiebstähle gewesen, wenn es schon soweit ist, dass es dafür eine Bewährungsstrafe gab.

quote:
3. Sie hat Angst einen Anwalt aufzusuchen


Warum?

quote:
Sie hat auch noch eine Anzeige laufen wegen erneutem Ladendiebstahl


Sie begeht also trotz laufender Bewährung weiterhin Ladendiebstähhle... Nicht sehr klug...

quote:
,da ist sie rausgegangen ist mit dem Einkaufswagen weil sie unterzuckert war


Warum muß man einen Einkaufswagen voll unbezahlter Ware "mit raus" nehmen, wenn man unterzuckert ist?

quote:
Sie sagt,wenn sie ins Gefängnis muss,dann bringt sie sich um


Diese Drohung beeindruckt niemanden. Allenfalls dahingehend, dass sie zunächst wegen Eigengefährdung in die Psychiatrie eingewiesen wird, wenn sie das "laut" äußert. Das hat dann aber noch nichts mit der eigentl. Strafe zu tun.

Was den Betrug angeht, und dort tatsächlich bereits Anklage erhoben ist (sie also eine Anklageschrift bekommen hat) geht die Staatsanwaltschaft davon aus, genügend Beweise für eine Verurteilung zu haben.

Sie sollte schnellstens einen Anwalt aufsuchen und natürl. keinen einzigen Ladendiebstahl mehr begehen. Dann kann man das Ruder evtl. noch mal rumreissen. Macht sie nur ansatzweise so weiter, wie bisher, ist es nur einer Frage der Zeit, bis Sie in einer Justizvollzugsanstalt landet.





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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Dem ist im Grunde nichts hinzuzufügen.

Ergänzen kann man noch, dass Sie überhaupt nichts tun können, weil Ihre Tochter mit 35 bereits über die Maßen volljährig ist. Sie haben auch, um das noch zu erwähnen, keine Ansprüche, Auskünfte im Verfahren zu bekommen oder dergleichen.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Zitat:
weil Ihre Tochter mit 35 bereits über die Maßen volljährig ist.


hmmm.... es lassen sich doch immer Reifeverzögerungen finden, oder.... :) Wenn schon nicht über das JGG, dann sicher über die §§ 20,21 StGB :)



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"justice"



-- Editiert justice005 am 04.01.2012 20:19

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Auch wieder richtig. § 20 muss ja nun nicht gleich sein. § 21 vielleicht. Aber wieso? Drogensüchtig war doch die andere. Die Tochter, um die es hier geht, ist doch "nur" Diebin ;)

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

stimmt. aber sie begeht ja dauernd Diebstähle. Es gibt Sachverständige, die stehen offensichtlich auf dem Standpunkt, dass derjenige, der Straftaten begeht, eine Meise hat und ein solcher dann logischerweise nicht (oder nur milde) bestraft werden kann. Ihre psychologische Erkrankung/Behandlung hilft dabei... ;)

Kürzlich erlebt bei einem, der Mietschulden hatte und eine Kündigung damit beantwortet hat, dass er seine Wohnung abgefackelt hat. Der Sachverständige meinte sinngemäß, wer sowas tut, könne nicht ganz richtig sein, was dann zu § 21 geführt hat... :) (10 Monate auf Bewährung)

aber egal. ich will nicht abschweifen.....

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"justice"

-- Editiert justice005 am 04.01.2012 20:33

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sonst könnte mir beim abschweifen auch noch was einfallen. Aber ich geh mal vom Gas... *fg*

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Man möge mir bitte den nun folgenden Kommentar nicht übel nehmen, aber ich reagiere nur auf das, was hier vorgegeben wurde.

Es mag durchaus möglich sein, dass die Tochter, sich das Geld unter den Nagel gerissen hat. Die zahlreichen Vorstrafen sind leider nicht gerade viel versprechend und bestätigen vielmehr den Verdacht.
Es ist hier ein Gang zum Anwalt nötig, da aufgrund der hohen Summe und der Bewährung eine Gesamtstrafe ohne Bewährung in Frage kommen würde.

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