Strafrecht - Anklage wegen Betrug

8. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.05.2021 06:27:09
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafrecht - Anklage wegen Betrug

Hey ihr Lieben :) ,

ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben und danke euch sehr .

Letztes Jahr hatte ich einen Brief von der Polizei bekommen mit dem Verdacht des Betrugs.

Leider konnte ich die zuständige Polizeibeamtin telefonisch mehrmals nicht erreichen, um den Sachverhalt zu schnellstens zu klären und wurde hier abgewimmelt.

Daraufhin schrieb ich ihr eine Email mit der Frage, worum es denn ginge und hierzu schrieb Sie mir, dass ein Pullover auf Kleiderkreisel verkauft wurde aber die Ware nicht abgesendet wurde .

Ich sagte ihr, dass ich damit nichts zutun habe und auf welches Konto denn die Zahlung des Opfers ging um zu überprüfen, ob ich denn eine Zahlung wirklich in der Höhe von 330€ bekommen hatte .

Sie schrieb mir nichts hierzu und forderte mich auf zu einer Vorladung zu kommen unverzüglich. Sie wollte meine IMEI Nummer auch haben.

Da dies in der Hochphase der Corona Pandemie war und man soll gewöhnlich nicht zur Polizei gehen soll , habe ich dies abgelehnt und darauf verwiesen , dass ich nichts damit zutun hatte . Mir kam das auch komisch vor dass die direkt meine IMEI Nummer haben wollten und ich traute der ganzen Sache wirklich nicht und dachte, die wollen mir doch was anhängen oder blöffen.

Ich habe mein Bankkonto (1) natürlich abgecheckt und konnte nichts finden zu dem Zeitpunkt dass einen Geldeingang in Höhe von 330€ aufzeigte.

Nun bekam ich vom gestern Gericht ein Schreiben , dass ein Antrag auf Anklage erhoben wird und ich eine Woche Zeit habe um Beweise oder Erklärung aufzuführen .Dann wird entschieden .

Dort stand auch der Tatvorgang u.a. und nun dachte ich mir , dass die Polizei doch nicht geblöfft hatte und da stand auch dass auf mein Konto überwiesen worden war aber nicht genau auf welches .
Ich ging nämlich erst davon aus , dass jemand einfach meinen Namen oder gar ein Konto auf meinen Namen eröffnet hatte aber es muss tatsächlich auf mein Konto gekommen sein. Das schrieb ich auch der Polizeibeamtin , dass man da doch nachschauen sollte bitte .


Dann erinnerte ich mich :
Ich hatte noch letztes Jahr ein altes 2.tes Konto was allerdings gekündigt worden ist weil die Banken ihre Zusammenarbeit beendet hatten. Hierfür habe ich Beweise .

Auf die Kontoauszüge habe ich aktuell natürlich keinen Zugriff mehr, da dass Konto geschlossen ist aber ich konnte diese gestern beantragen und bekomme Sie nächste Woche zugesendet.
Ich sehe dann wirklich , ob ein Geldeingang auf meinem Konto von dem Opfer festzustellen ist.

Hätte die Polizistin mir direkt geschrieben, dass es auf mein Konto mir iban überwiesen worden ist so hätte ich direkt nachgeschaut und hätte es zurück überwiesen um natürlich nicht das Geld zu unterschlagen.


Ich erinnerte mich außerdem und bin mir auch sehr sehr sicher, dass ich zu dem Zeitpunkt auf Ebay Kleinanzeigen eine Kette verkauft hatte für den Preis von 330€ . Ich hatte privates außerdem verkauft u.a.




Eine Person X (Celik hieß der oder so ) auf Ebay Kleinanzeigen hatte mir die Kette abkaufen wollen und mich angeschrieben und wir waren uns auch einig .

Ich vermute dann folgendes :

Diese Person X hat dann gleichzeitig einen Pulli für den Preis von 330€ angeboten auf Kleiderkreisel und hat einen Käufer gefunden . Die Person X hat dann meine Kontodaten angegeben .

Ich dachte dann dass er überwiesen hatte und habe den Überweisungsnamen nicht beachtet weil oft der Bruder oder Bekannte überweisen und das nichts neues ist .

Die Person X hat dann meine Kette von mir zugesendet bekommen und sich aus den Staub gemacht . Der Käufer Y hat sich gefragt wo der Pulli für 330€ bleibt und mich dann angezeigt, weil er nur meine Bankdaten hatte .

Ich vermute dass ich hier selber betrogen worden bin und nun wirklich zu Unrecht angeklagt werde .

Leider ist es solange her und ihr kennt es selber: Wer verwahrt solange die Nachrichten bei Ebay anzeigen auf oder die Quittung der Post. Ich habe keine handfesten Beweise und stehe mit leeren Händen da vor Gericht mit meiner These .
Ich habe bereits Ebay Kleinazeigen angeschrieben und auch mein Mailanbieter um alte Nachrichten zurück zu holen. Ich vermute aber dass die nichts machen können. Vielleicht könnte ich dies als Beweis vorlegen sogar, dass die keine alten Mails mehr herstellen können.



Jetzt meine konkrete Frage an euch :

Ich möchte das genauso der Richtern handschriftlich schreiben bis nächste Woche Freitag und möchte , sollte ich den Geldeingang auf den Kontoauszügen tatsächlich finden , dem geschädigten umgehend diesen Betrag + Zinsen überweisen und den Überweisungsträger auch der Richterin vorlegen mit der großen Bitte dass es fallen gelassen werden könnte.

Ich glaube es gibt hier ein paar Missverständnisse.


Meint ihr das wäre eine gute Idee ?
Sollte ich lieber das der Staatsanwaltschaft oder Polizei nochmal so erklären ?

Wie stehen meine Chancen zur Verurteilung?

Kann man nicht diesen Kleiderkreisel Account von dem Typen anhand der IP / IMEI Adresse ausfindig machen und würde das Gericht das im Prozess dann auch nochmal verlangen? Ich war das wirklich nicht und hatte noch nie etwas bei kleiderkreisel verkauft .

Ich bin tatsächlich unschuldig und würde bei so wenig Geld doch nichts riskieren, da ich selber Studierender bin und Akademiker werde und ich niemals dem jenigen schaden hätte wollen .

In der Zukunft habe ich sehr draus gelernt und werde nur noch per Paypal akzeptieren .

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und Hilfe.

Ich hoffe jemand hat ein wenig Erfahrung und kann mir wenigstens einen kleinen Rat mit auf den Weg geben .

Mit freundlichen Grüßen
Yalo100

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Sollte ich lieber das der Staatsanwaltschaft oder Polizei nochmal so erklären ? Für Staatsanwaltschaft und Polizei ist die Sache abgeschlossen - es wurde nämlich kein "Antrag auf Anklage" erhoben, sondern bereits die Anklage selbst. Und da endet dann die Arbeit der Ermittlungsbehörden. Für die weitere Klärung ist die Hauptverhandlung da.
mit der großen Bitte dass es fallen gelassen werden könnte. Auch das könnte ja noch in der HV passieren, weswegen es recht unwahrscheinlich ist, dass es noch DAVOR passiert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Ich würde empfehlen, das man hier mal Akteneinsicht nimmt, statt ziellos im Nebel zu stochern ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Yalo100):
Meint ihr das wäre eine gute Idee ?


Nein, das wäre eine gute Idee gewesen, bevor Anklage erhoben wurde. Jetzt ist es eine gute Idee das Ganze in der Hauptverhandlung vorzutragen, wie die anderen schon sagten.

Zitat (von Yalo100):
Wie stehen meine Chancen zur Verurteilung?


50:50

Zitat (von Yalo100):
Kann man nicht diesen Kleiderkreisel Account von dem Typen anhand der IP / IMEI Adresse ausfindig machen und würde das Gericht das im Prozess dann auch nochmal verlangen?


Nö, wenn dann müsstest Du ja seine Daten haben. Du hast ja was an ihn verschickt.

Zitat (von Yalo100):
Ich bin tatsächlich unschuldig und würde bei so wenig Geld doch nichts riskieren, da ich selber Studierender bin und Akademiker werde


Also die Begründung wird bei Gericht eher ein müdes Lächeln erzeugen. Es gibt auch "Prof. Dr. Dr." die sich im Baumarkt nach dem "Schrauben wiegen" noch 3 Schrauben mehr in die Tüte packen um 0,15 EUR zu sparen (und somit Betrug begehen). Vermögensdelikte werden -relativ- selten aus "echter" Geldnot begangen.

Zitat (von Yalo100):
Ich hoffe jemand hat ein wenig Erfahrung und kann mir wenigstens einen kleinen Rat mit auf den Weg geben .


Letztendlich kann man nur raten, die Sache bei Gericht genauso zu schildern wie hier. Kann schon gut sein, dass ein sog. Dreiecks-Betrug vorliegt. Wäre ich der Richter würde ich -vorausgesetzt, dass Du nicht vorbestraft bist- wohl eine Einstellung nach § 153a(2) StPO anregen, mit Auflage Schadenswiedergutmachung und vielleicht noch einen extra 50er an irgendeine gemeinnützige Einrichtung.

Dieser Einstellung müsste dann aber auch die Staatsanwaltschaft (und Du selbst) zustimmen.

1x Hilfreiche Antwort

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