Strafrecht Ausland

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
keineahnung123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafrecht Ausland

Hallo zusammen,

Ein deutscher Staatsbürger, der einen Amerikanischen Pass besitzt und in Deutschland eine Straftat begangen hat. Kann dieser wenn er nach Amerika ausgewandert ist ausgeliefert werden -als Amerikanischer Staatsbürger? Kann dieser aus dem Ausland noch eine Aussage tätigen bzw jemanden belasten (über den Anwalt oder schriftlich). Findet eine Verurteilung ohne den Angeklagten statt?

Vielen Dank für die Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Kann dieser wenn er nach Amerika ausgewandert ist ausgeliefert werden -als Amerikanischer Staatsbürger?


Ich kenne mich zwar nicht im amerikanischen Recht aus, aber ich meine, dass die Amis ihre eigenen Staatsbürger nach nirgendwo ausliefern.

quote:
Kann dieser aus dem Ausland noch eine Aussage tätigen bzw jemanden belasten (über den Anwalt oder schriftlich).


Klar, was soll ihn daran hindern, zu schreiben oder zu telefonieren?

quote:
Findet eine Verurteilung ohne den Angeklagten statt?


Nein.



-----------------
"justice"

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#2
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Ein deutscher Staatsbürger, der einen Amerikanischen Pass besitzt


Geht das überhaupt? AFAIK müssen Ausländer, die naturalized citizens werden wollen, ihre bisherige Staatsbürgerschaft ablegen (sofern ihr Heimatstaat das zuläßt, und bei Deutschland ist das der Fall).

Umgekehrt wäre es vielleicht möglich, als US-Bürger die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben und die der USA zu behalten, genau weiß ich das nicht.



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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Das geht z. B. dann, wenn man in der USA als Kind eines dt. Elternteils geboren wird. Dann hat man per Geburt sowohl die dt. als auch die US-Staatsbürgerschaft erworben und das ist rechtlich dann völlig okay.
Zur eigentlichen Fragen: Ein Deutscher kann in D durchaus für eine in der USA begangene Tat belangt werden. Vermutlich kann also der Doppelbürger hier auch in der USA für in D begangene Taten belangt werden.

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#4
 Von 
keineahnung123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wie es zu der doppelten Staatsbürgerschaft gekommen ist k.a. Auf jeden Fall in Deutschland geboren als Kind von einer Amerikanisch deutschen Beziehung (Eltern). Nachträglich dann die Amerikanische Staatsbürgerschaft machen lassen. Das passt auch alles soweit. Ich glaube aber nicht das er als Amerikanischer Staatsbürger belangt werden kann (wenn er in Amerika ist). Da die Strafe so hoch ist das ein Auslieferungsantrag gestellt wird - Amerika aber keine Staatsbürger ausliefert. Die wichtigste Frage ist ob er von dort aus eine Aussage zu dem Fall machen kann bzw jemand anderen belasten ?

Vielen Dank

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Nun ja - im Prinzip gilt vor deutschen Gerichten der Mündlichkeitsgrundsatz, d. h., alles ist persönlich vorzutragen. Aber er kann natürlich der dt. Polizei mitteilen "XY hat eine Leiche im Keller zu liegen" - liegt da wirklich eine Leiche, hat XY ein ziemliches Problem. Geht es eher um Aussagen wie "Ich habe gesehen, daß er das und das gemacht hat", wird es schon schwieriger. Generell ist wohl auch eine Vernehmung im Ausland möglich, aber dafür muß es sich dann schon um sehr erhebliche Vorwürfe handeln.

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