Vieleicht kann mir jemand sagen,ob meine Geschichte im Strafrecht endet.Wir legten Geld bei jemanden an übr einen Vertrag der beinhaltet,daß das eingelegte Geld nach einem Jahr wieder zurückgezahlt wird.Dies ist aber leider nun nicht mehr der Fall, es soll in ganz kleinen raten gezahlt werden.Ich bin der Meinung, daß dies unter Betrug fällt. Kann jemand helfen und diese frage beantworten.vielen Dank, bis bald
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Strafrecht? Geld angelegt, jetzt kann er es nicht zurückzahlen. Betrug?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Kann jemand helfen und diese frage beantworten.
Nein, dazu sind ihre Angaben zu dürftig.
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Wir haben einen Vertrag abgeschlossen mit einer Einlage von 10.000 Euro,dies sollte Gewinn bringen Nach einem Jahr sollte das Geld wieder an
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Und wusste derjenige bei Vertragsabschluss dass er das Geld in 1 Jahr nicht zurückzahlen können wird?
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das wußte er nicht,deshalb garantierte er uns ja dasgeld.er hat das geld aus lettland überwiesen und die commerzbank hat es gesperrt, da sie glauben das es schwarzgeld war,diese geschichte ist immernoch offen
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... und immer noch wirr.
Erst schreibst du, der Betreffende wollte das Geld in Raten zurückzahlen. Dann schreibst du, er wollte es en bloc zurückzahlen und die Überweisung wurde "nur" gesperrt. Was denn nun?
Wenn letzteres stimmt, was sollte dann auch nur annähernd für ein Betrug vorliegen?
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Ich kann da keinen Betrug drin sehen des säumigen Schuldner sondern eine Zahlungsunfähigkeit
Wer Durch die Täuschungshandlun der muss beim anderen ein Irrtum ... Hinzukommen
die Absicht des Täters, sich oder einen Dritten zu bereichern. in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen i wenn ich mir Zb jetzt ein Motorrad bestelle und der Händler liefert mir das aus und ich gebe das Versprechen ab dass ich das Motorrad bezahlen aber ich habe nicht von Anfang an vor das Motorrad zu bezahlen denn ist das betrügerische Absicht kann der Händler das beweisen dass derjenige in betrügerischer Absicht gehandelt hat dann kommst derjenige auch wegen vorsätzlichen Betruges von Carly
es muss ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft eingehen der Geschädigte muss beweisen dass derjenige betrügerische Absicht gehandelt hat und gar nicht vor hatte von Anfang an zu bezahlen nachh römischem Recht wer behauptet muss auch beweisen nicht der abstreitet also die Beweispflicht liegt bei dir unter Anlagewotom musst du das auch beweisen aber ganz genau kann ich jetzt nicht definieren und auch nicht sagen da müsste man noch mal genau durch diskutieren Anlagebetrug vorliegt ob es Geschädigte gibt was ist Geldwäsche gewesen wäre dann hätten die bei dir schon längst auf der Matte gestanden
0000konnten wâren eingefroren aber ich kann es nicht genau sagen weil ich schon so lange her ist aber korrigiert mir bitte !
Bitte keine 8 Jahre alten Beiträge wiederbeleben. Danke!
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