Polizei "will" den Täter nicht ermitteln --> Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt

16. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)
Polizei "will" den Täter nicht ermitteln --> Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt

Hallo,

ich habe vor 2 Monaten (wie so oft) einen Autofahrer wegen Beleidigung angezeigt. Mir ist bekannt, dass die meisten Ermittlungsverfahren dieser Art (z. B. mangels öffentlichen Interesses) eingestellt werden, aber ich bin davon überzeugt, dass ein Schreiben der Polizei die Täter dazu bringt, sich zukünftig anders zu verhalten.

Jedenfalls habe ich jetzt bei der Polizei nach dem Sachstand gefragt und das AZ der Staatsanwaltschaft erhalten. Da es ein UJs-AZ ist, wird das Ermittlungsverfahren wohl gegen Unbekannt geführt.

Bevor ich dort jetzt nachfrage möchte ich gerne wissen, was denn hier schiefgelaufen ist. Wie kann denn die Polizei den Täter trotz Kennzeichen und ziemlich genauer Personenbeschreibung nicht identifizieren können? Sagte der Halter "Ich war's nicht" und die Polizei antwortete "Ja, dann ist ok"? Der Halter MUSS doch wissen, wer das Auto gefahren ist? Oder lassen es Richter gelten, wenn der Halter sagt, ich hatte das Auto vermietet und weiß nicht an wem? Dann könnte man sich doch aus jeder Straftat mit dem Auto rausreden?

Ich habe es bislang noch nie erlebt, dass der Täter nicht identizifizert werden konnte (außer bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl). Selbst mit sehr groben oder gar keinen Personenbeschreibungen hat die Polizei bislang stets den Täter ermitteln können.

Was kann ich jetzt tun? So langsam habe ich das Gefühl, dass man in Deutschland mit jeder Straftat durchkommt (Beleidigung, Nötigung Körperverletzung ohne ernsthafte Folgen, Ladendiebstahl, Sachbeschädigung), weil entweder die Verfahren eingestellt werden oder der Täter einfach nicht ermittelt wird.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Bevor ich dort jetzt nachfrage möchte ich gerne wissen, was denn hier schiefgelaufen ist. Wie kann denn die Polizei den Täter trotz Kennzeichen und ziemlich genauer Personenbeschreibung nicht identifizieren können? Sagte der Halter "Ich war's nicht" und die Polizei antwortete "Ja, dann ist ok"? Der Halter MUSS doch wissen, wer das Auto gefahren ist? Oder lassen es Richter gelten, wenn der Halter sagt, ich hatte das Auto vermietet und weiß nicht an wem?

Der Halter ist dann vermutlich auch nicht gefahren. Und natürlich gibts diese Aussage "mein Name ist Hase" sehr häufig. Und ja, Richter müssen das auch mal glauben. Ein Richter ist aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht unbedingt involviert. U.a. dafür hat man Fahrtenbuchauflagen erfunden.
Darüber hinaus gibts auch noch so blöde Sachen wie §§ 52 , 55 StPO .

Zitat (von schwukele ):
Dann könnte man sich doch aus jeder Straftat mit dem Auto rausreden?

Wenn man nicht gefahren ist dann braucht man sich auch nicht herausreden.

Zitat (von schwukele ):
Ich habe es bislang noch nie erlebt, dass der Täter nicht identizifizert werden konnte (außer bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl). Selbst mit sehr groben oder gar keinen Personenbeschreibungen hat die Polizei bislang stets den Täter ermitteln können.

Dann scheinen Sie nicht wirklich viel Einblick zu haben

Zitat (von schwukele ):
So langsam habe ich das Gefühl, dass man in Deutschland mit jeder Straftat durchkommt (Beleidigung, Nötigung Körperverletzung ohne ernsthafte Folgen, Ladendiebstahl, Sachbeschädigung), weil entweder die Verfahren eingestellt werden oder der Täter einfach nicht ermittelt wird.

Gerade eben haben Sie sowas noch nie erlebt. Eben so eine Sache mit den Gefühlen.

Zitat (von schwukele ):
Was kann ich jetzt tun?

Traurig sein, Meckern, Privatdetektiv beauftragen, Akteneinsicht beantragen oder was ganz anderes.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Was kann ich jetzt tun?


Lebenszeit nicht mit unnützen Anzeigen verschwenden, sondern die Zeit sinnvoller gestalten ... zB ein Bier trinken, ins Museum gehen, mit Freunden treffen ....

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)

Also habe ich das richtig verstanden: Wenn jemand mit meinem Auto eine Straftat begeht und ich einen Anhörungs- bzw. Zeugenfragebogen erhalte, kann ich einfach antworten, dass ich nicht gefahren bin und ich auch nicht weiß, wer gefahren ist. Vielleicht war es ja ein Geist.

Und mit so etwas komme ich dann tatsächlich durch? Das wäre echt traurig.

Apropos Akteneinsicht: Die kann ich doch als Geschädigter nicht selbst vornehmen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Der Halter MUSS doch wissen, wer das Auto gefahren ist?

Nö, wieso sollte er das müssen?



Zitat (von schwukele ):
Bevor ich dort jetzt nachfrage möchte ich gerne wissen, was denn hier schiefgelaufen ist.

Offenbar konnte der Anzeigende den Tatverdächtigen nicht genau genug beschreiben.



Zitat (von schwukele ):
Und mit so etwas komme ich dann tatsächlich durch? Das wäre echt traurig.

Nö, traurig wäre es wenn jemand dessen Schuld nicht erwiesen ist verurteilt würde, nur weil irgend ein anderer davon überzeugt ist das er es gewesen sein muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Und mit so etwas komme ich dann tatsächlich durch?


Wenn der Fahrer ein Familienangehöriger war, dann hat der Halter ein Aussageverweigerungsrecht.

Sich selbst muss der Halter auch nicht beschuldigen.

Wenn dann Details in der Personenbeschreibung nicht stimmen, dann kann auch der Halter nicht einfach beschuldigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Als meine beiden Kids mit 18 ihren Führerschein hatten, da wusste ich häufig nicht, wer denn gerade mit meinem PKW unterwegs war. Ich MUSSTE auch nicht wissen, wer gerade das Auto hatte. Abgesehen davon MUSS niemand bei der Polizei aussagen. Und die Polizei MUSS auch nur soweit ermitteln, wie sie von der Ermittlungsbehörde den Auftrag erhält. WEnn der Staatsanwalt meint, es lohne sich nicht, weiter zu ermitteln, weil er das Verfahren so oder so einstellt, dann wird er die Polizei auch nicht anweisen, weiter zu ermitteln. Zu welchem Zwecke?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Was kann ich jetzt tun?
Abregen und die Polizei nicht mit Lächerlichkeiten beschäftigen. Die haben Wichtigeres zu tun.

Zitat (von schwukele ):
ich habe vor 2 Monaten (wie so oft) einen Autofahrer wegen Beleidigung angezeigt.
Dann würde ich mir mal Gedanken machen, warum es so viele Menschen gibt die dich beleidigen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
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#9
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Die Personenbeschreibung war den Umständen entsprechend (Regen und nacht) relativ genau: Männlich, zwischen 30 und 35 Jahre alt, vermutlich deutscher, gepflegtes Erscheinungsbild mit 3-Tage-Bart. So viele Personen im Familienkreis wird der Halter wohl nicht haben, auf denen diese Personenbeschreibung zutrifft?!

Und ja, ich werde durchschnittlich einmal in der Woche beleidigt, das liegt aber daran, dass ich in Hamburg wohne. Hier sind nunmal alle aggressiv und gewalttätig. Aber gut, in der Zukunft werde ich dann immer mit Autos von Familienangehörigen fahren, dann kann mir ja nichts mehr passieren.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Männlich, zwischen 30 und 35 Jahre alt, vermutlich deutscher, gepflegtes Erscheinungsbild mit 3-Tage-Bart.

Das trifft ja nur auf paar Millionen Männer in Deutschland zu. In einer Stadt sind wir da immer noch bei ein paar hundert bis ein paar tausend.



Zitat (von schwukele ):
So viele Personen im Familienkreis wird der Halter wohl nicht haben, auf denen diese Personenbeschreibung zutrifft?!

Tja, spätestens der Verteidiger würde so eine Argumentation in der Luft zerreißen.
Die Ermittler als Profis als auch der Gesetzgeber haben aber nicht so eine beschränkte Sichtweise das sie sich auf den Familienkreis beziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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