Fiktiv: beim Diebstahl erwischt

21. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
GreenDragon77
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Fiktiv: beim Diebstahl erwischt

Angenommen, X will in dm (Drogerie) etwas für 1,45 Euro stehlen und nimmt dies mit ins Kunden-WC. Dort steckt er die Ware in seinen Rucksack. X kauft sich noch etwas für etwa 1,50 Euro zusätzlich. nachdem er an der Kasse bezahlt hat, wird X am Ausgang von einer Detektivin abgehalten, zu gehen und ins Büro gebeten, ansonsten würde man die Polizei rufen. Im Büro verlangt die Detektivin die entwendete Ware, was X ihr aushändigt. Die Detektivin verlangt, dass X ein Dokument/Schuldeingeständnis unterschreibt, welches X unterlässt. Die Detektivin sagt, es werde eine Anzeige geben und Hausverbot.

Was hat jetzt X von der Polizei/Staatsanwaltschaft zu erwarten. Eine Person meinte zu X, es werde eine Geldstrafe von 300-900 Euro geben.

Außerdem ist X vorbestraft. 1 Jahr und 3 Monate Freiheitsstrafe auf 4,5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Bewährung vor einem Jahr zu Ende. Verurteilt wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte.

-- Editiert von go517314-95 am 21.07.2019 12:48

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Was hat jetzt X von der Polizei/Staatsanwaltschaft zu erwarten. Nichts - Straftaten werden von Gerichten geahndet.
Eine Person meinte zu X, es werde eine Geldstrafe von 300-900 Euro geben. Das könnte passen. Normalerweise gäbe es hier eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit, aber angesichts der Vorstrafe wird es hier wohl eine (nicht allzu hohe) Geldstrafe geben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
GreenDragon77
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Echt schade, dass niemand geantwortet hat. Mich interessiert diese Sache sehr. Wie ich das einschätze, würde dies nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, da X vorbestraft ist. Was meint ihr dazu?

Tut mir leid, habe diese eine Antwort übersehen und poste später etwas dazu.

-- Editiert von go517314-95 am 22.07.2019 18:33

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von go517314-95):
Echt schade, dass niemand geantwortet hat.

Ist Dein Blindenhund in Urlaub?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Ich sehe das ähnlich.
Wegen der Vorstrafe ist eine Einstellung wegen Geringfügigkeit zwar immer noch möglich - die Wahrscheinlichkeit aber nicht so richtig hoch.
Wss die Höhe einer möglichen Strafe betrifft - da knn man nur spekulieren. Die Justiz orientiert sich da auch am Einkommen des Täters. Das kennen wir ja nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
GreenDragon77
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wss die Höhe einer möglichen Strafe betrifft - da knn man nur spekulieren. Die Justiz orientiert sich da auch am Einkommen des Täters. Das kennen wir ja nicht.


Also, es ist so, X bezieht Sozialhilfe und das wären etwa 450 Euro pro Monat. Es stellt sich die Frage, ob es für X einen Lifehack oder Trick gibt, mit welchen X die Verhängung einer Strafe umgehen könnte.

Könnte X eventuell behaupten, dass er diese Sache im WC deswegen in seinen Rucksack eingesteckt hätte, weil er es später wieder rausnehmen wollte, um es zu bezahlen, jedoch dies dann vergessen hätte?

Abgenommen, X hätte die Gelegenheit bei der Polizei oder dem Gericht sich einzulassen, wäre dann, keine Angaben zu machen die beste Lösung? Denn diese Behauptung mit dem Vergessen wäre doch sehr unglaubwürdig.

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Lifehack oder Trick ... gibt es nebenan bei https://www.frag-einen-anwalt.de

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von go517314-95):
Könnte X eventuell behaupten, dass er diese Sache im WC deswegen in seinen Rucksack eingesteckt hätte, weil er es später wieder rausnehmen wollte, um es zu bezahlen, jedoch dies dann vergessen hätte?

Behaupten kann man vieles. Die oben genannte dürfte wohl eine der häufigsten Schutzbehauptungen sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
GreenDragon77
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber eine Schutzbehauptung kann auch ausnahmsweise der Wahrheit entsprechen. Wie könnte man das beweisen?

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go517314-95):
Wie könnte man das beweisen?
Wohl nicht mehr.
Jeder Normalsterbliche könnte zuerst fragen: Warum hast du das im WC in den Rucksack gepackt? Ein Teil für 1,45 ließ sich nicht in der Hand transportieren oder im Einkaufskorb ?
Da gehts mit der Wahrheit schon los.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
GreenDragon77
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

X könnte höchstens behaupten, er hätte das in den Rucksack gemacht, weil er es bei der Benutzung des WC nicht in der Hand halten konnte, denn X bräuchte für die Nutzung des WC beide Hände. Danach hätte X es vergessen, aus dem Rucksack rauszunehmen.

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#11
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Tja, am Ende ist es immer die Frage, ob es klug ist, wenn man den Richter für dumm verkauft. Einige könnten darauf empfindlich reagieren, das ist halt menschlich.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go517314-95):
X könnte höchstens behaupten,
Grad fragtest du noch, wie man das beweisen könnte.
Behaupten kann man noch viel mehr.
X kann in Ruhe abwarten, bis Post kommt. Dann hier wieder alberne Behauptungen feil bieten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
GreenDragon77
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

X kann in Ruhe abwarten, bis Post kommt. Dann hier wieder alberne Behauptungen feil bieten.


Diese Behauptungen hören sich vielleicht albern an, aber dir fällt auch nichts besseres ein. Falls du eine nicht-alberne Idee hast, dann her damit.

Und übrigens, auf die Post wartet X sowieso. Stelle es sich vor, so etwas wie "X hat Ladendiebstahl gemacht - Strafe 500 Euro" oder so ähnlich.

-- Editiert von go517314-95 am 29.07.2019 12:56

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#14
 Von 
GreenDragon77
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Angenommen X würde einen Brief von der dm-Drogerie bekommen:

Zitat:
Referenz 5679994321 7654 444

Sehr geehrter Herr X,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die Verpflichtungserklärung vom 20.07.2019. Leider konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang verzeichnen.

Wir sehen dem Ausgleich der Forderung in Höhe von

55,00 EUR

bis spätestens zum 07.08.2019 entgegen.

Die Gesamtforderung setzt sich aus der Bearbeitungsgebühr sowie den Mahnkosten zusammen.

Zahlungen sind ausschließlich auf das Konto der ***** Inkasso GmbH bei der ***** IBAN: DEBO 1234 9886 555 654 8900/ BIO: ******** unter Angabe der Referenznummer zu leisten.

Sollte bis zu oben genannter Frist kein Zahlungseingang verzeichnet werden können, werden wir den Vorgang an unser lnkassobüro zum Einzug der offenstehenden Forderung übergeben.


X hätte nichts unterschrieben. Was meint ihr dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Ich meine, das ist die übliche Vertragsstrafe ("Fangprämie"). Die braucht man logischerweise nicht zu unterschreiben, auch wenn in dem Brief offenbar darauf angespielt wird. Kurzum - man zahlt oder man wird noch ganz viele Briefe kriegen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
GreenDragon77
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Kurzum - man zahlt oder man wird noch ganz viele Briefe kriegen...


Das Problem ist, dass X kein Geld hat. Wenn die zu einer inkasso-Firma gehen, dann würde sie herausfinden, dass X zahlungsunfähig ist.

Außerdem, wäre für X auch eine Ratenzahlung möglich, Z.B. fünf Euro pro Monat?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nach meiner Kenntnis darf eine Fangprämie bei Bagatelldiebstählen nicht verlangt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Also, im folgenden Link (IHK Ulm) steht dazu: Die Obergrenze bildet der Wert der Ware. Eine solche Prämie wäre hier ja recht überschaubar... https://www.ulm.ihk24.de/blob/ulihk24/servicemarken/Anlagen_Servicefelder/PDFs_Servicefelder/1607696/3faafad05bf092113b7bc0e72addbe6a/Merblatt_Ladendiebstahl-data.pdf

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go517314-95):
Die Detektivin sagt, es werde eine Anzeige geben und Hausverbot.
Dann wartet man auf die Post aufgrund der Anzeige und auf die Post aufgrund des Hausverbotes.
Und später wird ein Gericht etwas erklären, schreiben, verkünden.
X kann schon mal anfangen zu sparen.
30% des SH-Regelbedarfs sind ... immer für Sonstiges zu berücksichtigen. Das wären ca 125,- jeden Monat.
Das kann X schon beiseite legen.
Zitat (von go517314-95):
Angenommen X würde einen Brief von der dm-Drogerie bekommen:
DM hat doch mit Anzeige und Hausverbot gedroht. DM schickt also nicht solchen Brief. DM lässt die Polizei und dann das Gericht entscheiden.
Was hat das jetzt mit einer (milden) Inkasso-Forderung zu tun?

Dass X kein Geld hat, trifft doch gar nicht zu. Aber X kann das dann trotzdem erklären, wenn aus der Anzeige weiteres erwächst. zB vor Gericht.

Zitat (von go517314-95):
Außerdem, wäre für X auch eine Ratenzahlung möglich, Z.B. fünf Euro pro Monat?
Das kann man auch abwarten. Man kann es versuchen. Aber erst nach der Anzeige und nach der Gerichtsentscheidung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
GreenDragon77
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon mal Danke für eure Tipps. Habe es kurz mal durchgelesen und werde später bisschen mehr posten.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
GreenDragon77
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das kann man auch abwarten. Man kann es versuchen. Aber erst nach der Anzeige und nach der Gerichtsentscheidung.


Ich frage mich, ob diese Sache nicht vielleicht doch eingestellt werden könnte? Ich bin zwar vorbestraft, aber in diesem Bereich (Ladendiebstahl) habe ich noch nie etwas gemacht oder verurteilt worden. Insofern könnte die doch diese Sache wegen Geringfügigkeit einstellen?

Außerdem, für mich lohnt es sich noch nicht, einen Anwalt hinzuzuziehen, oder?

Ganz ehrlich, habe echt keine Lust, irgend eine Strafe zu bezahlen. Und bereuen tue ich es auch so gut wie gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat:
Ich frage mich, ob diese Sache nicht vielleicht doch eingestellt werden könnte?
Und Sie werden solange weiterfragen, bis Ihnen die Antwort paßt, nehme ich an? Dann mache ich hier mal besser zu. Die Frage wurde schließlich schon beantwortet, weswegen es völlig sinnfrei ist, sie erneut zu stellen.
Zitat:
Ganz ehrlich, habe echt keine Lust, irgend eine Strafe zu bezahlen.
Ja und? Das wird dem Gericht völlig egal sein...

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