Angenommen, X will in dm (Drogerie) etwas für 1,45 Euro stehlen und nimmt dies mit ins Kunden-WC. Dort steckt er die Ware in seinen Rucksack. X kauft sich noch etwas für etwa 1,50 Euro zusätzlich. nachdem er an der Kasse bezahlt hat, wird X am Ausgang von einer Detektivin abgehalten, zu gehen und ins Büro gebeten, ansonsten würde man die Polizei rufen. Im Büro verlangt die Detektivin die entwendete Ware, was X ihr aushändigt. Die Detektivin verlangt, dass X ein Dokument/Schuldeingeständnis unterschreibt, welches X unterlässt. Die Detektivin sagt, es werde eine Anzeige geben und Hausverbot.
Was hat jetzt X von der Polizei/Staatsanwaltschaft zu erwarten. Eine Person meinte zu X, es werde eine Geldstrafe von 300-900 Euro geben.
Außerdem ist X vorbestraft. 1 Jahr und 3 Monate Freiheitsstrafe auf 4,5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Bewährung vor einem Jahr zu Ende. Verurteilt wegen Körperverletzung
und Widerstand gegen Polizeibeamte.
-- Editiert von go517314-95 am 21.07.2019 12:48
Fiktiv: beim Diebstahl erwischt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was hat jetzt X von der Polizei/Staatsanwaltschaft zu erwarten. Nichts - Straftaten werden von Gerichten geahndet.
Eine Person meinte zu X, es werde eine Geldstrafe von 300-900 Euro geben. Das könnte passen. Normalerweise gäbe es hier eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit, aber angesichts der Vorstrafe wird es hier wohl eine (nicht allzu hohe) Geldstrafe geben.
Echt schade, dass niemand geantwortet hat. Mich interessiert diese Sache sehr. Wie ich das einschätze, würde dies nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, da X vorbestraft ist. Was meint ihr dazu?
Tut mir leid, habe diese eine Antwort übersehen und poste später etwas dazu.
-- Editiert von go517314-95 am 22.07.2019 18:33
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ZitatEcht schade, dass niemand geantwortet hat. :
Ist Dein Blindenhund in Urlaub?
Ich sehe das ähnlich.
Wegen der Vorstrafe ist eine Einstellung wegen Geringfügigkeit zwar immer noch möglich - die Wahrscheinlichkeit aber nicht so richtig hoch.
Wss die Höhe einer möglichen Strafe betrifft - da knn man nur spekulieren. Die Justiz orientiert sich da auch am Einkommen des Täters. Das kennen wir ja nicht.
Zitat:Wss die Höhe einer möglichen Strafe betrifft - da knn man nur spekulieren. Die Justiz orientiert sich da auch am Einkommen des Täters. Das kennen wir ja nicht.
Also, es ist so, X bezieht Sozialhilfe und das wären etwa 450 Euro pro Monat. Es stellt sich die Frage, ob es für X einen Lifehack oder Trick gibt, mit welchen X die Verhängung einer Strafe umgehen könnte.
Könnte X eventuell behaupten, dass er diese Sache im WC deswegen in seinen Rucksack eingesteckt hätte, weil er es später wieder rausnehmen wollte, um es zu bezahlen, jedoch dies dann vergessen hätte?
Abgenommen, X hätte die Gelegenheit bei der Polizei oder dem Gericht sich einzulassen, wäre dann, keine Angaben zu machen die beste Lösung? Denn diese Behauptung mit dem Vergessen wäre doch sehr unglaubwürdig.
Lifehack oder Trick ... gibt es nebenan bei https://www.frag-einen-anwalt.de
ZitatKönnte X eventuell behaupten, dass er diese Sache im WC deswegen in seinen Rucksack eingesteckt hätte, weil er es später wieder rausnehmen wollte, um es zu bezahlen, jedoch dies dann vergessen hätte? :
Behaupten kann man vieles. Die oben genannte dürfte wohl eine der häufigsten Schutzbehauptungen sein.
Aber eine Schutzbehauptung kann auch ausnahmsweise der Wahrheit entsprechen. Wie könnte man das beweisen?
Wohl nicht mehr.ZitatWie könnte man das beweisen? :
Jeder Normalsterbliche könnte zuerst fragen: Warum hast du das im WC in den Rucksack gepackt? Ein Teil für 1,45 ließ sich nicht in der Hand transportieren oder im Einkaufskorb ?
Da gehts mit der Wahrheit schon los.
X könnte höchstens behaupten, er hätte das in den Rucksack gemacht, weil er es bei der Benutzung des WC nicht in der Hand halten konnte, denn X bräuchte für die Nutzung des WC beide Hände. Danach hätte X es vergessen, aus dem Rucksack rauszunehmen.
Tja, am Ende ist es immer die Frage, ob es klug ist, wenn man den Richter für dumm verkauft. Einige könnten darauf empfindlich reagieren, das ist halt menschlich.
Grad fragtest du noch, wie man das beweisen könnte.ZitatX könnte höchstens behaupten, :
Behaupten kann man noch viel mehr.
X kann in Ruhe abwarten, bis Post kommt. Dann hier wieder alberne Behauptungen feil bieten.
Zitat:
X kann in Ruhe abwarten, bis Post kommt. Dann hier wieder alberne Behauptungen feil bieten.
Diese Behauptungen hören sich vielleicht albern an, aber dir fällt auch nichts besseres ein. Falls du eine nicht-alberne Idee hast, dann her damit.
Und übrigens, auf die Post wartet X sowieso. Stelle es sich vor, so etwas wie "X hat Ladendiebstahl gemacht - Strafe 500 Euro" oder so ähnlich.
-- Editiert von go517314-95 am 29.07.2019 12:56
Angenommen X würde einen Brief von der dm-Drogerie bekommen:
Zitat:Referenz 5679994321 7654 444
Sehr geehrter Herr X,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die Verpflichtungserklärung vom 20.07.2019. Leider konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang verzeichnen.
Wir sehen dem Ausgleich der Forderung in Höhe von
55,00 EUR
bis spätestens zum 07.08.2019 entgegen.
Die Gesamtforderung setzt sich aus der Bearbeitungsgebühr sowie den Mahnkosten zusammen.
Zahlungen sind ausschließlich auf das Konto der ***** Inkasso GmbH bei der ***** IBAN: DEBO 1234 9886 555 654 8900/ BIO: ******** unter Angabe der Referenznummer zu leisten.
Sollte bis zu oben genannter Frist kein Zahlungseingang verzeichnet werden können, werden wir den Vorgang an unser lnkassobüro zum Einzug der offenstehenden Forderung übergeben.
X hätte nichts unterschrieben. Was meint ihr dazu?
Ich meine, das ist die übliche Vertragsstrafe ("Fangprämie"). Die braucht man logischerweise nicht zu unterschreiben, auch wenn in dem Brief offenbar darauf angespielt wird. Kurzum - man zahlt oder man wird noch ganz viele Briefe kriegen...
ZitatKurzum - man zahlt oder man wird noch ganz viele Briefe kriegen... :
Das Problem ist, dass X kein Geld hat. Wenn die zu einer inkasso-Firma gehen, dann würde sie herausfinden, dass X zahlungsunfähig ist.
Außerdem, wäre für X auch eine Ratenzahlung möglich, Z.B. fünf Euro pro Monat?
Nach meiner Kenntnis darf eine Fangprämie bei Bagatelldiebstählen nicht verlangt werden.
Also, im folgenden Link (IHK Ulm) steht dazu: Die Obergrenze bildet der Wert der Ware. Eine solche Prämie wäre hier ja recht überschaubar... https://www.ulm.ihk24.de/blob/ulihk24/servicemarken/Anlagen_Servicefelder/PDFs_Servicefelder/1607696/3faafad05bf092113b7bc0e72addbe6a/Merblatt_Ladendiebstahl-data.pdf
Dann wartet man auf die Post aufgrund der Anzeige und auf die Post aufgrund des Hausverbotes.ZitatDie Detektivin sagt, es werde eine Anzeige geben und Hausverbot. :
Und später wird ein Gericht etwas erklären, schreiben, verkünden.
X kann schon mal anfangen zu sparen.
30% des SH-Regelbedarfs sind ... immer für Sonstiges zu berücksichtigen. Das wären ca 125,- jeden Monat.
Das kann X schon beiseite legen.
DM hat doch mit Anzeige und Hausverbot gedroht. DM schickt also nicht solchen Brief. DM lässt die Polizei und dann das Gericht entscheiden.ZitatAngenommen X würde einen Brief von der dm-Drogerie bekommen: :
Was hat das jetzt mit einer (milden) Inkasso-Forderung zu tun?
Dass X kein Geld hat, trifft doch gar nicht zu. Aber X kann das dann trotzdem erklären, wenn aus der Anzeige weiteres erwächst. zB vor Gericht.
Das kann man auch abwarten. Man kann es versuchen. Aber erst nach der Anzeige und nach der Gerichtsentscheidung.ZitatAußerdem, wäre für X auch eine Ratenzahlung möglich, Z.B. fünf Euro pro Monat? :
Schon mal Danke für eure Tipps. Habe es kurz mal durchgelesen und werde später bisschen mehr posten.
ZitatDas kann man auch abwarten. Man kann es versuchen. Aber erst nach der Anzeige und nach der Gerichtsentscheidung. :
Ich frage mich, ob diese Sache nicht vielleicht doch eingestellt werden könnte? Ich bin zwar vorbestraft, aber in diesem Bereich (Ladendiebstahl) habe ich noch nie etwas gemacht oder verurteilt worden. Insofern könnte die doch diese Sache wegen Geringfügigkeit einstellen?
Außerdem, für mich lohnt es sich noch nicht, einen Anwalt hinzuzuziehen, oder?
Ganz ehrlich, habe echt keine Lust, irgend eine Strafe zu bezahlen. Und bereuen tue ich es auch so gut wie gar nicht.
Und Sie werden solange weiterfragen, bis Ihnen die Antwort paßt, nehme ich an? Dann mache ich hier mal besser zu. Die Frage wurde schließlich schon beantwortet, weswegen es völlig sinnfrei ist, sie erneut zu stellen.Zitat:Ich frage mich, ob diese Sache nicht vielleicht doch eingestellt werden könnte?
Ja und? Das wird dem Gericht völlig egal sein...Zitat:Ganz ehrlich, habe echt keine Lust, irgend eine Strafe zu bezahlen.
Und jetzt?
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