Fahren ohne Fahrerlaubnis wegen ausländischen Führerscheins

26. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sunnyb4ng
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubnis wegen ausländischen Führerscheins

Hallo,

mein Freund ist gebürtiger Kameruner, hat aber bis 2018 in Saudi-Arabien gelebt, wo er seinen Führerschein gemacht hat.

Anfang des Jahres hat er ein Auto gekauft und wurde direkt von der Polizei angehalten und mit aufs Revier genommen. Der Grund: Fahren ohne Fahrerlaubnis, da sein saudischer Führerschein nicht mehr in Deutschland gültig war.

Nun kann man sagen, selbst Schuld, da er sich vorher informieren hätte sollen, allerdings hatte er kurz vorher von Saudi-Arabien einen internationalen Führerschein erhalten, der ihn laut Aussage der saudischen Behörden bis 2021 dazu befähige, in Deutschland zu fahren. Im Nachhinein hat sich aber herausgestellt, dass dem nicht so ist, weswegen er jetzt ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Hals hat.

Im Polizeirevier hieß es zuerst, es wäre fahrlässig, da er glaubhaft gemacht hat, dass er das nicht wusste. Er dachte ja, alles richtig gemacht zu haben, im Strafbefehl ist jetzt allerdings von Vorsatz die Rede. Auf dem Revier wollte er sich auf einen Anwalt berufen, die Polizei hat ihn allerdings nicht gehen lassen ohne etwas zu unterschreiben. Was es war, weiß ich leider nicht, weil ich nicht dabei war, und er selbst macht gerade erst einen Deutschkurs und wusste auch nicht, was er da unterschreibt. (1)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Und was ist jetzt die Frage?

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#2
 Von 
Sunnyb4ng
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

(2)
Bereits vor dem Eingang des Strafbefehls hat eine Anwältin das Mandat übernommen und um Akteneinsicht gebeten, die sie aber erst erhalten hat, nachdem der Strafbefehl, wo es jetzt vorsätzlich statt fahrlässig heißt, bereits übergesandt worden war (da sich das Haus zu dem Zeitpunkt unter Bauarbeiten befand, ist der Brief verloren gegangen, bevor er ihn erhalten konnte - das ist zwar Pech gewesen, soll aber keine Ausrede sein. Da wir allerdings beide dachten, die Kommunikation laufe über die Anwältin, hat er nicht auf so einen Brier gewartet).

Gerade noch rechtzeitig konnte sie Einspruch einlegen, als sie den Strafbefehl in der Akte gesehen hat. Ist das zulässig? Hätte die Kommunikation nicht von Anfang an zumindest in Kopie über sie laufen müssen, damit sie u.a. die Chance hat, den Tatvorwurf zu verbessern?

Nach dem Einspruch kommt es nächste Woche zu einer Gerichtsverhandlung. Mittlerweile ist mein Freund umgezogen und hat seine Anwältin darüber informiert, damit es nicht heißt, er wäre abgehauen. Jedoch hat die Polizei offenbar einen neuen Brief an seine alte Adresse geschickt, der wohl zurückgegangen ist, woraufhin sie ihn heute telefonisch kontaktiert haben. Auch hier ist meine Frage, ob das zulässig ist? Wofür hat er eine Anwältin, wenn man sich nicht mit ihr in Kontakt setzt? Und wieso ruft ihn jetzt die Polizei an, wenn bereits alles durch die Staatsanwaltschaft läuft?

Was sie ihn gefragt haben, weiß ich nicht genau, da er gebrochen deutsch spricht (er macht einen Deutschkurs, allerdings wird er unter Druck nervös und versteht nichts mehr).

Ich mache mir nur Sorgen, dass sich das Ganze negativ auf das Verfahren auswirkt. Zum einen weil er irgendwas unterschrieben hat und zum anderen, weil er irgendwelche Fragen am Telefon beantwortet hat.

Daher meine Frage, ist diese Vorgehensweise zulässig? Ich kenne mich leider nicht gut aus, hätte allerdings angenommen, dass die Kommunikation nur noch durch Anwälte geht, sobald diese eingeschaltet wurden.

Liebe Grüße

Sunny

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunnyb4ng
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
Und was ist jetzt die Frage?


Der Beitrag war leider zu lang, weswegen ich den Rest als Antwort hinzufügen musste.

LG Sunny

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Der Vorgang ist total unverdächtig. Da gibt es nichts, das man überhaupt auf seine Zulässigkeit hin prüfen könnte.

Offenbar lagen hier zwei Pannen beim Briefverkehr vor. Beide sind auf den Freund zurückzuführen.

Die Ladung für den Verhandlungstermin musste man dem Freund selber zustellen, da ja auch der Freund selber dort erscheinen sollte. Die Polizei hat ja nun nur angerufen, weil sich in der Zwischenzeit die zweite Briefpanne ereignet hat. Die Polizei wollte sicherstellen, dass er bei der Verhandlung auftaucht. Diese Aufgabe übernimmt die Polizei im Auftrag des Gerichts; die Staatsanwaltschaft hat damit nichts zu tun. Ob die Polizei dann ihn oder die Anwältin anruft, um seine neue Adresse zu erfahren, ist der Polizei überlassen.

Da Sie nicht wissen, was der Freund gesagt oder unterschrieben hat, können wir auch nicht einschätzen, ob das wohl negativ für ihn werden kann. Daher können wir auch nicht einschätzen, ob er einen Anwalt hinzuziehen durfte oder hätte belehrt werden müssen. Bei dem Vorwurf, der ja objektiv unstreitig ist, dürfte es aber sowieso kaum darauf ankommen, was er gesagt/unterschrieben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunnyb4ng
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Der Vorgang ist total unverdächtig. Da gibt es nichts, das man überhaupt auf seine Zulässigkeit hin prüfen könnte.


Hi,

vielen Dank für die Antwort. Ich hatte mir nur Sorgen gemacht, da man immer liest, man soll bloß einen Anwalt einschalten und dann absolut nichts mehr mit der Polizei besprechen.

Ich hatte mich deswegen gewundert, weil ich dachte, dass jegliche Kommunikation ab Bevollmächtigung nur noch durch die Anwältin geht.

Das mit den Briefen ist tatsächlich unglücklich gelaufen. In der Vergangenheit wurden Briefe von den Mitbewohnern geöffnet oder weggeworfen bzw nur unvollständig an ihn übergeben (es handelt sich um einen Haushalt mit vielen ausländischen Sprachschülern, wo es sehr chaotisch ist), weswegen er jetzt auch endlich umgezogen ist. Da wir beide nichts davon wussten, haben wir wie gesagt gedacht, es reiche, der Anwältin Bescheid zu geben, sodass sie dann alles Weitere in die Wege leitet, um die anderen Parteien zu informieren.

Ich muss aber auch ehrlich dazu sagen, dass von Seiten der Anwältin auf keine unserer Fragen eingegangen wird und auch die Vorgehensweise nicht geschildert wurde, weswegen wir gar nicht wissen, wie wir uns zu verhalten haben. Ich bin zumindest froh, dass das eine ganz normale Vorgehensweise ist.

Ist es jedoch richtig, dass von einer zunächst fahrlässigen Tat plötzlich im Strafbefehl eine vorsätzliche Tat gemacht wird? Hätte das nicht außerhalb des Gerichtsverfahren berichtigt werden können?

Liebe Grüße

Sunny

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Sunnyb4ng):
Ist es jedoch richtig, dass von einer zunächst fahrlässigen Tat plötzlich im Strafbefehl eine vorsätzliche Tat gemacht wird?

Zumindest ist es nicht zu beanstanden das man sich da - warum auch immer - umentschieden hat.



Zitat (von Sunnyb4ng):
Hätte das nicht außerhalb des Gerichtsverfahren berichtigt werden können?

Hätte man machen können, aber aus irgendwelchen Gründen hat der Staatsanwalt sich dagegen entschieden und will das - wie gesetzlich vorgesehen - einem Gericht überlassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
vielen Dank für die Antwort. Ich hatte mir nur Sorgen gemacht, da man immer liest, man soll bloß einen Anwalt einschalten und dann absolut nichts mehr mit der Polizei besprechen.


Ja, das liest man vorzugsweise auf Webseiten von Anwälten. Natürlich raten die zum Einschalten eines Anwalts. Damit verdienen sie ja ihr Geld. In vielen Fällen ist der Rat auch richtig. Aber halt nicht in allen. Hier war es richtig einen Anwalt einzuschalten.

Zitat:
Ist es jedoch richtig, dass von einer zunächst fahrlässigen Tat plötzlich im Strafbefehl eine vorsätzliche Tat gemacht wird?


Am Anfang wurden die Ermittlungen wegen Fahrlässigkeit eingeleitet. Im Laufe der Ermittlungen haben sich halt Anhaltspunkte ergeben, die die StA dazu veranlassen von einer mind. bedingt vorsätzlichen Tat statt von Fahrlässigkeit auszugehen. Auch das ist ein normaler Vorgang.

Die beiden "Briefpannen" haben nichts negatives bewirkt. Sie wurden ja noch rechtzeitig entdeckt. Wie hoch ist denn die Strafe die im Strafbefehl verhängt wurde? (X Tagessätze á X Euro)? Evtl. sollte man sich nämlich überlegen, den Einspruch zurückzunehmen. Denn selbst wenn man in der Hauptverhandlung nur wegen Fahrlässigkeit verurteilt wird, heißt das nicht zwangsläufig, dass es "billiger" wird. Die "Terminsgebühr" für den Anwalt kommt ja auch noch dazu.

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