Strafrecht sexuelle Nötigung

13. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go541225-70
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafrecht sexuelle Nötigung

Moin und zwar hab ich einen Brief bekommen wo ich jetzt in haft muss wegen sexuelle Nötigung ich hab aber Beweise von meiner ex freundin wo sie mir geschrieben hatt das ich es im Schlaf gemacht habe,also ich hatte sie sexuelle genötigt als ich am schlafen war ich war doch am schlafen wie kann ich da jemandem so was Antuhen bitte um antwort danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Wäre doch ne interessante Verteidigungsstrategie, Schlafwandeln.

Aber wenn SIe schon in Haft sollen leider zu spät.

Signatur:

3113

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von go541225-70):
Moin und zwar hab ich einen Brief bekommen wo ich jetzt in haft muss


Und vorher gab es ja sicherlich eine Anklage, mindestens 1 Gerichtsverhandlung und einen Anwalt hattest Du da garantiert auch.

Da wäre Zeit und Gelegenheit gewesen "Entlastungsbeweise" vorzubringen. Wenn erst die Ladung zum Strafantritt da ist, ist es natürlich viel zu spät.

Zitat:
wie kann ich da jemandem so was Antuhen


Das wurde im Rahmen der Gerichtsverhandlung ja sicherlich eingehend erörtert.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.03.2020 14:57

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
wo sie mir geschrieben hatt das ich es im Schlaf gemacht habe,
Die Frage ist, wer von beiden geschlafen haben soll?

Zitat:
Wäre doch ne interessante Verteidigungsstrategie, Schlafwandeln.
Ich fände es durchaus interessant, für was ein Schlafwandler haften müsste (natürlich unter der Voraussetzung, dass es nicht nur eine Schutzbehauptung ist).
Erinnert mich an einen ähnlichen Konflikt bei einer gespaltenen Persönlichkeit.

Stefan

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

wenn es eine Ladung zum Haftantritt gibt, dann ist doch alles klar. es gab ein Verfahren, das ist rechtskräftig abgeschlossen. Und das wars.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von go541225-70):
wie kann ich da jemandem so was Antuhen

Schlafwandler machen oft erstaunliche Sachen.



Zitat (von go541225-70):
ich hab aber Beweise von meiner ex freundin wo sie mir geschrieben hatt das ich es im Schlaf gemacht habe

Diese haben das Gericht offenbar nicht wirklich überzeugt...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
ich hab aber Beweise von meiner ex freundin wo sie mir geschrieben hatt das ich es im Schlaf gemacht habe
Dazu noch was: Ist diese Exfreundin das Opfer? Oder eine Zeugin?

Zitat:
wenn es eine Ladung zum Haftantritt gibt, dann ist doch alles klar. es gab ein Verfahren, das ist rechtskräftig abgeschlossen. Und das wars.
Aber oben steht was von Brief, und zwar nur von dem (als ob der einfach so kam, ganz unerwartet). Hätte es bereits einen Prozess gegeben dann hätte der TS doch geschrieben, dass er angeklagt und verurteilt wurde u.s.w.

Stefan

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Aber oben steht was von Brief,


Von einem Brief, "dass er -jetzt- in Haft muss".

Was sollte das anderes sein, als eine Ladung zum Strafantritt? Und wenn es die gibt, muss es vorher auch eine Verhandlung und ein Urteil gegeben haben, welches mittlerweile rechtskräftig ist.

Oder es ist gar kein Brief, "dass er in Haft muss", sondern irgendetwas anderes. Dann müsste man es natürlich richtig beschreiben und bezeichnen.

Ohne in diesem konkreten Fall irgendetwas unterstellen zu wollen, aber dass Täter sich kurz bevor es zur Sache geht, noch Mal versuchen aus der Sache rauszuziehen, indem sie dem Opfer (gerade wenn es aus dem engen sozialen Umfeld kommt) irgendwelche "Erklärungen" abbetteln, oder abnötigen ist gar nicht so selten. Und es ist auch gar nicht so selten erfolgreich, weil die Opfer plötzlich ein schlechtes Gewissen (ggf. eingeredet) bekommen, dass der Täter wegen ihnen in Haft muss.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.03.2020 22:16

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