Moin und zwar hab ich einen Brief bekommen wo ich jetzt in haft muss wegen sexuelle Nötigung ich hab aber Beweise von meiner ex freundin wo sie mir geschrieben hatt das ich es im Schlaf gemacht habe,also ich hatte sie sexuelle genötigt als ich am schlafen war ich war doch am schlafen wie kann ich da jemandem so was Antuhen bitte um antwort danke
Strafrecht sexuelle Nötigung
13. März 2020
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Frage vom 13. März 2020 | 14:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafrecht sexuelle Nötigung
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#1
Antwort vom 13. März 2020 | 14:43
Von
Status: Praktikant (558 Beiträge, 122x hilfreich)
Wäre doch ne interessante Verteidigungsstrategie, Schlafwandeln.
Aber wenn SIe schon in Haft sollen leider zu spät.
#2
Antwort vom 13. März 2020 | 14:54
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatMoin und zwar hab ich einen Brief bekommen wo ich jetzt in haft muss :
Und vorher gab es ja sicherlich eine Anklage, mindestens 1 Gerichtsverhandlung und einen Anwalt hattest Du da garantiert auch.
Da wäre Zeit und Gelegenheit gewesen "Entlastungsbeweise" vorzubringen. Wenn erst die Ladung zum Strafantritt da ist, ist es natürlich viel zu spät.
Zitat:wie kann ich da jemandem so was Antuhen
Das wurde im Rahmen der Gerichtsverhandlung ja sicherlich eingehend erörtert.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.03.2020 14:57
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#3
Antwort vom 13. März 2020 | 15:32
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
Die Frage ist, wer von beiden geschlafen haben soll?Zitat:wo sie mir geschrieben hatt das ich es im Schlaf gemacht habe,
Ich fände es durchaus interessant, für was ein Schlafwandler haften müsste (natürlich unter der Voraussetzung, dass es nicht nur eine Schutzbehauptung ist).Zitat:Wäre doch ne interessante Verteidigungsstrategie, Schlafwandeln.
Erinnert mich an einen ähnlichen Konflikt bei einer gespaltenen Persönlichkeit.
Stefan
#4
Antwort vom 13. März 2020 | 15:51
Von
Status: Unbeschreiblich (38331 Beiträge, 13980x hilfreich)
wenn es eine Ladung zum Haftantritt gibt, dann ist doch alles klar. es gab ein Verfahren, das ist rechtskräftig abgeschlossen. Und das wars.
wirdwerden
#5
Antwort vom 13. März 2020 | 20:31
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39718x hilfreich)
Zitatwie kann ich da jemandem so was Antuhen :
Schlafwandler machen oft erstaunliche Sachen.
Zitatich hab aber Beweise von meiner ex freundin wo sie mir geschrieben hatt das ich es im Schlaf gemacht habe :
Diese haben das Gericht offenbar nicht wirklich überzeugt...
#6
Antwort vom 13. März 2020 | 21:07
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
Dazu noch was: Ist diese Exfreundin das Opfer? Oder eine Zeugin?Zitat:ich hab aber Beweise von meiner ex freundin wo sie mir geschrieben hatt das ich es im Schlaf gemacht habe
Aber oben steht was von Brief, und zwar nur von dem (als ob der einfach so kam, ganz unerwartet). Hätte es bereits einen Prozess gegeben dann hätte der TS doch geschrieben, dass er angeklagt und verurteilt wurde u.s.w.Zitat:wenn es eine Ladung zum Haftantritt gibt, dann ist doch alles klar. es gab ein Verfahren, das ist rechtskräftig abgeschlossen. Und das wars.
Stefan
#7
Antwort vom 13. März 2020 | 22:15
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatAber oben steht was von Brief, :
Von einem Brief, "dass er -jetzt- in Haft muss".
Was sollte das anderes sein, als eine Ladung zum Strafantritt? Und wenn es die gibt, muss es vorher auch eine Verhandlung und ein Urteil gegeben haben, welches mittlerweile rechtskräftig ist.
Oder es ist gar kein Brief, "dass er in Haft muss", sondern irgendetwas anderes. Dann müsste man es natürlich richtig beschreiben und bezeichnen.
Ohne in diesem konkreten Fall irgendetwas unterstellen zu wollen, aber dass Täter sich kurz bevor es zur Sache geht, noch Mal versuchen aus der Sache rauszuziehen, indem sie dem Opfer (gerade wenn es aus dem engen sozialen Umfeld kommt) irgendwelche "Erklärungen" abbetteln, oder abnötigen ist gar nicht so selten. Und es ist auch gar nicht so selten erfolgreich, weil die Opfer plötzlich ein schlechtes Gewissen (ggf. eingeredet) bekommen, dass der Täter wegen ihnen in Haft muss.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.03.2020 22:16
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