Strafrecht und Zivilrecht wegen Anglers

25. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tierschützer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafrecht und Zivilrecht wegen Anglers

Hallo liebes Forum.

bisher war ich stille Mitleserin. Jetzt habe ich mich doch registriert, da ich mal euer Wissen bräuchte was mir jetzt passieren kann.

Zur Vorgeschichte.

Mir liegt das Wohl der Tiere am Herzen und das "Hobby Angeln" empfinde ich als Tierquälerei. Leider habe ich Ende August wohl etwas "überreagiert", als ich einen Angler, der am Stausee geangelt hat, wohl etwas angegangen bin. Verlassen habe ich mich auf Ratschläge der Peta, die diese auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat.

Zuerst habe ich den Angler nach den benötigten Dokumenten, die er zum Angeln braucht, gefragt, diese wollte er mir aber nicht zeigen, da ich mich nicht als Fischereiaufseher ausweisen konnte. Danach hat er mich vollkommen ignoriert, obwohl ich mit ihm diskutieren wollte. Da ich leider sehr impulsiv bin, habe ich die Handlungsempfehlung der Peta weitergeführt und habe Steine ins Wasser geschmissen, sowie meinen Hund an der Angelstelle baden lassen. Leider sind auch Ausdrücke, die ich hier nicht wiedergeben möchte, meinerseits gefallen. Als der Angler auch noch einen Fisch gefangen und getötet hatte, brannten mir dann die Sicherungen durch, während er also den Fisch tötete, zertrat ich aus Wut seine zweite Angel und Rolle.

Leider kam in genau diesen Moment die Polizei und mir zwei unbekannte weitere Personen.
Wie sich herausstellte, waren diese zwei Personen staatlich bestellte Fischereiaufseher, die das ganze Szenario verfolgten, die ich aber nicht gesehen habe. Diese beiden haben wohl auch die Polizei gerufen.

Mittlerweile wurde gegen mich vom Landesverband sächsischer Angler Strafanzeige gestellt wegen Amtsanmaßung des Fischereiaufsehers sowie Störung der Ausübung des Fischereirechts an einem vom Verband gepachteten Gewässers. Der Angler hat gegen mich Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt.

Weiterhin habe ich bereits eine Schadenersatzforderung über 1600€ zzgl. Anwaltskosten des Anwalts vom Angler über die zerstörte Ausrüstung erhalten. Als Kopie liegt eine Rechnung über das Angelzubehör bei. Neuwert betrug 1700€. Leider war die Ausrüstung bei meiner Zerstörung erst zwei Tage alt. Anhand von Fotos der zerstörten Ausrüstung, wo Seriennummern hervorgehen die mit der Rechnung übereinstimmen, muss wohl da von Richtigkeit ausgegangen werden. Eine Frist zur Begleichung der Rechnung ist bis 18.11.2020 gesetzt wurden.

Eine Vorladung der Polizei habe ich bis auf Angabe meiner Personalien verstreichen lassen. Von der Staatsanwaltschaft habe ich noch nix gehört.

Meine Fragen:

Brauche ich einen Anwalt?
Sollte ich besser alles zugeben? Schließlich gibt es zwei unabhänige Zeugen.
Sollte ich die Rechnung des Anglers bezahlen oder anfechten, da sie evt. zu hoch ist?
Muss ich die Anwaltskosten des Anglers bezahlen oder nicht? Ich hab mal was von Schadensminderungspflicht gelesen. Hätte der Angler die Kosten nicht erst selber fordern müssen?

Komm ich bei den Vorwürfen mit Geldstrafe davon? Vorbestraft bin ich nicht und 26 Jahre alt.

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Tipps.

LG

-- Editiert von Moderator am 25.10.2020 19:01

-- Thema wurde verschoben am 25.10.2020 19:01

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Nein.
Ja.
Die nächsten 3 Frage gehören ins UF Schadensersatz.
Ja, es wird wohl mit einer Geldstrafe abgehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

1. Nein
2. Ja
3. Was soll da zu hoch sein?
4. zahlen

https://www.hofauer.com/die-erstattung-von-rechtsanwaltskosten/

Hat ein Geschädigter einen Schadensersatzanspruch, so darf er regelmäßig einen Rechtsanwalt außergerichtlich mit der Prüfung und Durchsetzung dieses Anspruchs beauftragen und diese Kosten vom Schädiger erstattet verlangen. Das gilt sowohl für deliktische Schadensersatzansprüche als auch bei der Verletzung (vor)vertraglicher Pflichten (BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 – VI ZR 43/05; BGH, Urteil vom 30. April 1986 – VIII ZR 112/85; BGH, Urteil vom 25. Februar 1972 – V ZR 74/69; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1969 – VI ZR 86/68; BGH, Urteil vom 01. Oktober 1968 – VI ZR 159/67; BGH, Urteil vom 31. Januar 1963 – III ZR 117/62; BGH, Urteil vom 01. Juni 1959 – III ZR 49/58; BGH, Urteil vom 22. Januar 1959 – II ZR 321/56).

5. Ja, das gibt eine Geldstrafe.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Tierschützer123):
Mittlerweile wurde gegen mich vom Landesverband sächsischer Angler Strafanzeige gestellt wegen Amtsanmaßung des Fischereiaufsehers

Kommt ganz darauf an was man da so alles von sich gegeben hat.
Denn nur das
Zitat (von Tierschützer123):
Zuerst habe ich den Angler nach den benötigten Dokumenten, die er zum Angeln braucht, gefragt,

reicht dafür noch nicht aus.



Zitat (von Tierschützer123):
Weiterhin habe ich bereits eine Schadenersatzforderung über 1600€ zzgl. Anwaltskosten des Anwalts vom Angler über die zerstörte Ausrüstung erhalten.

Das hätte man auch 1700 EUR ansetzen können bei nur 2 Tage alten Materialien...



Zitat (von Tierschützer123):
Sollte ich die Rechnung des Anglers bezahlen

Das wäre sehr ratsam.



Zitat (von Tierschützer123):
Muss ich die Anwaltskosten des Anglers bezahlen oder nicht?

Ja.



Zitat (von Tierschützer123):
habe Steine ins Wasser geschmissen, sowie meinen Hund an der Angelstelle baden lassen.

Wenn das ein private Gewässer war, wäre das eine schlechte Idee, das das dann illegale Handlungen wären.



Zitat (von Tierschützer123):
Der Angler hat gegen mich Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt.

Nicht auch wegen Sachbeschädigung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tierschützer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank euch drei schonmal für eure Antworten.

Zur Beantwortung der Nachfragen.

Ich habe zu dem Angler gesagt, dass ich von der Fischereiaufsicht wäre und gerne seine Papiere kontrollieren möchte, der Angler wollte meinen Ausweis sehen und als ich mich natürlich nicht ausweisen konnte, hat er jedes Gespräch eingestellt.

Nein eine Anzeige wegen Sachbeschädigung wurde nicht gestellt, der Anwalt der Gegenseite möchte es laut seinem Schreiben außergerichtlich klären um mir weiteren Ärger mit der Staatsanwaltschaft zu ersparen, so steht es in seinem Schreiben, allerdings droht er mit Strafanzeige, sollte ich nicht fristgerecht zahlen.

Was kann ich denn unternehmen, wenn ich die geforderte Summe nicht auf einmal bezahlen kann?

Der See gehört offiziell einer Kleinstadt in Sachsen, diese hat diesen See aber an den Landesverband Sächsischer Angler verpachtet, wie ich herausfinden konnte. Leider stehen rund um den See Hinweisschilder das das Baden für Mensch und Tier verboten ist.

LG und nochmals danke für eure Tipps

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Tierschützer123):
Ich habe zu dem Angler gesagt, dass ich von der Fischereiaufsicht wäre

Also das Vergehen eindeutig begangen ...



Zitat (von Tierschützer123):
Was kann ich denn unternehmen, wenn ich die geforderte Summe nicht auf einmal bezahlen kann?

Dem Anwalt erklären das man die Summe gerne bezahlen will, es aber nur in Raten möglich ist.
Dazu dann direkt einen akzeptablen Ratenplan mitsenden.



Zitat (von Tierschützer123):
Nein eine Anzeige wegen Sachbeschädigung wurde nicht gestellt, der Anwalt der Gegenseite möchte es laut seinem Schreiben außergerichtlich klären um mir weiteren Ärger mit der Staatsanwaltschaft zu ersparen,

Das ist sehr kulant.



Schade das das löbliche Unterfangen so endet, nur weil die "Hinweise" inkompetent verfasst wurden.
Man sollte immer prüfen, ob die Organisation und ihre Mitglieder zu illegalen Aktionen neigt und das befolgen von "Hinweisen" daran ausrichten


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

GELÖSCHT

-- Editiert von Moderator am 25.10.2020 22:11

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13983x hilfreich)

Du hast so viel Blödsinn gemacht, dass man nur raten kann, dieses Verfahren auf ganz kleiner Flamme zu halten. Sonst gibt es nämlich richtig Ärger. Es ist einfach zu viel passiert.

Also, notfalls Kredit aufnehmen, aber zahlen. Ohne Diskussion über 100 € oder Anwaltskosten. Dann ist erst einmal Ruhe an dieser Front. Die Folge wird sein, dass die Beleidigungen bzw. das Interesse an deren Verfolgung seitens des Opfers nicht so furchtbar groß sein wird. Das ist jetzt ganz wichtig. Was jetzt wegen der regelwidrigen weiteren Handlungen fischereirechtlich kommt, das ist wieder eine andere Baustelle.

Noch ein Hinweis: auch möglicherweise berechtigte Interessenvertretung berechtigt nicht mal ansatzweise, bestehendes Recht zu missachten. Rechtsfreie Räume gibt es nun mal nicht. Und das ist auch gut so.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also das Vergehen eindeutig begangen ...


So ganz eindeutig ist das -zumindest nach Ansicht des OLG (KG) Berlin- wohl nicht. In einer entsprechenden Entscheidung heißt es, dass alleine die verbale Anmaßung einer Amtsstellung nicht ausreicht. Es muss vielmehr auch eine "hoheitliche Handlung" vorgenommen werden, wobei ein gescheiterter Versuch (hier: der erfolglose Versuch, die Papiere zu kontrollieren) nicht ausreichend sein soll. Man wird's daher wohl abwarten müssen, was die StA daraus macht.

Wäre ich der Beschuldigte würde ich mir jedenfalls mal die Entscheidung des KG ergooglen und im Rahmen der Anhörung ins Feld führen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Nein eine Anzeige wegen Sachbeschädigung wurde nicht gestellt Die Polizei war ja vor Ort - da wird diese wohl "von Amts wegen" aufgenommen worden sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tierschützer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebes Forum,

vielen Dank für eure Antworten, ich möchte euch kurz über den aktuellen Stand unterrichten.

Ich habe die Rechnung des gegnerischen Anwalts inkl. der Forderung vollumfänglich beglichen und vom gegnerischen Anwalt bestätigt bekommen, damit sollte diese Sache vom Tisch sein.

Von der Staatsanwaltschaft bzw. des Anglerverbandes habe ich bisher immer noch nichts gehört.

Sollte ich mich da nochmal melden oder mich ruhig verhalten um keine schlafenden Hunde zu wecken?

Eigentlich hätte ich die ganze Sache schnell vom Tisch.

Vielen Dank nochmals für eure Tipps.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Da wird schon noch was kommen. Durch "nochmal melden" kommt's aber auch nicht schneller, von daher einfach abwarten

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Eigentlich hätte ich die ganze Sache schnell vom Tisch. Sie haben aber kein Anrecht auf irgendwie beschleunigte Behandlung Ihrer Sache. Das geht bei Ihnen so schnell oder langsam wie bei jedem anderen Straftäter (von denen in U-Haft mal abgesehen).
Da wird schon noch was kommen. Allerdings. 4 Wochen sind nicht viel in einem Strafverfahren. Irgendein Drängeln deswegen ist völlig unpassend und würde, wie Streetworker schon schrieb, nichts beschleunigen.

-- Editiert von muemmel am 25.11.2020 00:15

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Tierschützer123):

Zuerst habe ich den Angler nach den benötigten Dokumenten, die er zum Angeln braucht, gefragt, diese wollte er mir aber nicht zeigen, da ich mich nicht als Fischereiaufseher ausweisen konnte.

Kann ich gut verstehen.

Zitat:

Danach hat er mich vollkommen ignoriert, obwohl ich mit ihm diskutieren wollte.

Kann ich auch gut verstehen. Zumal Angeln eine kontemplative Tätigkeit ist. Da will man nicht dabei quatschen.

Zitat:

Da ich leider sehr impulsiv bin, habe ich die Handlungsempfehlung der Peta weitergeführt und habe Steine ins Wasser geschmissen, sowie meinen Hund an der Angelstelle baden lassen.

Keine Ahnung, ob das gegen irgendwelche rechtlichen Vorschriften verstößt. Das mit dem Hund wäre denkbar.

Zitat:
Leider sind auch Ausdrücke, die ich hier nicht wiedergeben möchte, meinerseits gefallen. Als der Angler auch noch einen Fisch gefangen und getötet hatte, brannten mir dann die Sicherungen durch, während er also den Fisch tötete, zertrat ich aus Wut seine zweite Angel und Rolle.

Auf jeden Fall Sachbeschädigung, vielleicht auch noch Beleidigung.

Zitat:
Leider kam in genau diesen Moment die Polizei und mir zwei unbekannte weitere Personen.
Wie sich herausstellte, waren diese zwei Personen staatlich bestellte Fischereiaufseher, die das ganze Szenario verfolgten, die ich aber nicht gesehen habe. Diese beiden haben wohl auch die Polizei gerufen.

Mittlerweile wurde gegen mich vom Landesverband sächsischer Angler Strafanzeige gestellt wegen Amtsanmaßung des Fischereiaufsehers sowie Störung der Ausübung des Fischereirechts an einem vom Verband gepachteten Gewässers. Der Angler hat gegen mich Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt.

Das mit der Amtsanmaßung ist interessant. Das setzt voraus, daß man "mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf". Man darf aber selbstverständlich jemanden nach seinem Angelschein fragen. Derjenige kann das dann ignorieren, aber "Amtsanmaßung" im Sinne von §132 StGB sehe ich da nicht. Oder wurde gesagt: "Ich bin von der Fischereiaufsicht!"?

Brauche ich einen Anwalt?
Sollte ich besser alles zugeben? Schließlich gibt es zwei unabhänige Zeugen.
Sollte ich die Rechnung des Anglers bezahlen oder anfechten, da sie evt. zu hoch ist?
Niemand hier kann wissen, ob die Rechnung zu hoch ist. Schadensersatz für die zerstörten Sachen wird auf jeden Fall fällig.
Zitat:
Muss ich die Anwaltskosten des Anglers bezahlen oder nicht?

Ja.
Zitat:
Ich hab mal was von Schadensminderungspflicht gelesen. Hätte der Angler die Kosten nicht erst selber fordern müssen?

Nein, er darf seine Interessen von Anfang an von einem Anwalt vertreten lassen.

Zitat:
Komm ich bei den Vorwürfen mit Geldstrafe davon? Vorbestraft bin ich nicht und 26 Jahre alt.

Auf jeden Fall, sag ich mal.

Zwei Dinge sind sorgfältig zu trennen:

1) Der Angler hat Schadensersatzansprüche. Ob die zu hoch sind, kann nur ein Fachmann einschätzen. So wie beschrieben sieht es aber ziemlich danach aus, daß sie berechtigt sind. Das ist Zivilrecht.

2) Der Strafantrag wegen Beleidigung (§185 StGB) und die Strafanzeige wegen Sachbeschädigung (§303 StGB).

Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt, d.h. es wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Meist wird auf den Privatklageweg verwiesen, aber hier kommt es im Zusammenhang mit Sachbeschädigung. Sachbeschädigung ist ein relatives Antragsdelikt, d.h. es wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft sieht ein öffentliches Interesse an der Verfolgung gegeben.

Das weiß man, wenn da was kommt.

Die "Störung der Ausübung eines Fischerreirechts" scheint Landesrecht zu sein, und beruht auf der "Besitzstörung" im BGB, wäre dann also auch Zivilrecht. Da könnte man dann evtl. Schadensersatz verlangen - aber Schadensersatz setzt einen bezifferbaren materiellen Schaden voraus. Das bei der Störung des Angelns zu beziffern...

Das könnte Eingang in die juristische Fachliteratur finden... ;-)

Was die strafrechtliche Verfolgung der Sachbeschädigung betrifft, macht es sich auf jeden Fall gut, gerechtfertigte Schadensersatzansprüche des Geschädigten zu begleichen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Tierschützer123):

Ich habe zu dem Angler gesagt, dass ich von der Fischereiaufsicht wäre und gerne seine Papiere kontrollieren möchte

Okay. Das war ganz dumm. Das zusammen mit Sachbeschädigung... Wird vermutlich immer noch bei einer Geldstrafe bleiben, aber die wird etwas höher.
Zitat:
eine Anzeige wegen Sachbeschädigung wurde nicht gestellt, der Anwalt der Gegenseite möchte es laut seinem Schreiben außergerichtlich klären um mir weiteren Ärger mit der Staatsanwaltschaft zu ersparen, so steht es in seinem Schreiben, allerdings droht er mit Strafanzeige, sollte ich nicht fristgerecht zahlen.

Das ist ein Entgegenkommen.

Zitat:
Was kann ich denn unternehmen, wenn ich die geforderte Summe nicht auf einmal bezahlen kann?

Ratenzahlung anbieten. Nimmt jeder vernünftige Mensch an. Die Gegenseite wirkt nicht unvernünftig.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Ratenzahlung anbieten. Nimmt jeder vernünftige Mensch an. Antwort Nr. 10 ist zu entnehmen, das die geforderte Summe schon vollständig beglichen ist - man konnte diese offenbar doch sofort bezahlen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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