Hallo habe einen Brief von der Polizei bekommen in dem steht:
Sehr geehrte Frau ***,
In der ermittlungssache weitere Arten des warenkreditbetruges am 10.03.2016, 19:50 Uhr in Bochum, Innenstadt. Ist ihre Vernehmung/Anhörung als Beschuldigte erforderlich.
Was genau bedeutet das?
Habe jetzt bisschen recherchiert, aber hab so was nur gelesen bei welchen die im Internet bestellt haben und nicht gezahlt haben, bei mir steht aber Bochum Innenstadt. Kann mir keinen Reim daraus machen. Weiß ehrlich gesagt nicht was damit gemeint sein soll?! Kann mir da jemand weiter helfen?
Vielen Dank im voraus
-- Editier von msn455907-6 am 16.12.2016 18:22
Strafrecht weitere Arten des Warenkreditbetruges
16. Dezember 2016
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Frage vom 16. Dezember 2016 | 18:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafrecht weitere Arten des Warenkreditbetruges
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#1
Antwort vom 16. Dezember 2016 | 20:36
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Und man hat absolut gar keine Erinnerung mehr an den genannten Zeitpunkt?
Ware auf Rechnung gekauft und vergessen zu bezahlen, Lastschrift geplatzt, Ratenzahlung nicht bedient, ...
Ich tippe ja mal auf ein Problem mit einer Lastschrift ...
#2
Antwort vom 16. Dezember 2016 | 21:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe grade noch mal meine alten Kontoauszüge durchgeschaut und es wurde wirklich was zurück gebucht. Hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm. Aber wieso buchen die das nicht noch mal ab oder schreiben einen an oder so? Kommen die einem mit Polizei wegen so ne *****
Und jetzt?
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