Strafrecht=PrivatRechtschutz

22. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
berndt45
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 1x hilfreich)
Strafrecht=PrivatRechtschutz

Guten Tag

Auswahl zum Abschluss einer privaten Rechtschutzversicherung lautet:
Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Miet-, Eigentums-Rechtschutz

In welche Rubrik fällt i.d.R. Strafrecht (nehme an PRIVAT)?

Dankeschön
Einen schönen Sonntag noch!


-- Editiert am 22.03.2009 08:54

-- Editiert am 22.03.2009 08:59

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1951x hilfreich)

Bei fahrlässiger Tatbegehung bezahlt die RSV. bei vorsätzlicher Tatbegehung ist sie von der Leistung befreit.

Bei einem Einbruch wird die RSV also nicht leisten.

Bei einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt muss sie zahlen. Das wäre dann ein Fall für die Verkehrsrechtsschutz, die bei einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt von der Leistung befreit ist.

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer,

nur interessehalber:

quote:
Bei fahrlässiger Tatbegehung bezahlt die RSV. bei vorsätzlicher Tatbegehung ist sie von der Leistung befreit.


Wann endet fahrlässig, wann beginnt Vorsatz?
Z.B. eine Straftat unter Alkoholeinfluss?

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1951x hilfreich)

Beim Beispiel des Einbruchs ist auch unter Alkoholeinfluss von Vorsatz auszugehen. Einen fahrlässigen Einbruch gibt es nicht. Es könnte allenfalls sein, dass man aufgrund des Rausches nicht mehr schuldfähig ist. Dann würde §323a StGB zur Anwendung kommen.

Im Falle einer Trunkenheitsfahrt ist Vorsatz dann anzunehmen wenn dem Beschuldigten bei Antritt der Fahrt hätte klar sein müssen, dass er nicht mehr hätte fahren dürfen.

Beispiel:
Jemand feiert eine feuchtfröhliche Party, fährt anschließend nach Hause obwohl er wusste das er zuviel getrunken hat und wird erwischt. Dies wäre eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt.

Ein anderer Partygast hat auf das Auto verzichtet und fährt mit dem Taxi nach Hause, legt sich ins Bett und schläft ein paar Stunden. Am nächsten Morgen fährt er, in der fälschlichen Annahme wieder nüchtern zu sein, mit dem PKW zur Arbeit und wird mit Restalkohol erwischt. Dies währe eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt.

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Danke @Freudenfeuer,

wie würde das bei gefährlicher Körperverletzung aussehen?
Unter Alkoholeinfluss?

Anklage lautet: Gefährliche Körperverletzung. Vorsatz oder Fahrlässigkeit sind nicht aufgeführt?
Und wer bezahlt, wenn der oder einer der Angeklagten angeklagt, sich aber herausstellt, dass er unschuldig ist?

Grüßle





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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1951x hilfreich)

quote:
Anklage lautet: Gefährliche Körperverletzung. Vorsatz oder Fahrlässigkeit sind nicht aufgeführt?
Eine gefährliche Körperverletzung ist immer vorsätzlich. Fahrlässig wäre eine unfallbedingte Körperverletzung. Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit angenommen wird ergibt sich aus der Anklage. Was letztlich geahndet wurde ist im Urteil oder Strafbefehl ersichtlich. Letzteres ist dann auch für die Zahlungsverpflichtung der RSV maßgeblich.

quote:
Und wer bezahlt, wenn der oder einer der Angeklagten angeklagt, sich aber herausstellt, dass er unschuldig ist?
Dann zahlt die Staatskasse die Verfahrenskosten.

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Lieben Dank für deine Hilfe @Freudenfeuer,

quote:
Dann zahlt die Staatskasse die Verfahrenskosten.


Sorry, wenn ich frage...
Verfahrenskosten beinhalten Anwalts-, Gerichtskosten und Auslagen für Zeugen?

Ein Zeuge, der bei der Polizei falsche Angaben macht, sich bei Gericht durch weitere Zeugenaussagen herausstellt, dass diese nicht haltbar sind, kommt ungeschoren davon?

Was passiert, wenn dem RA ein Vorschuss bezahlt wird, sich herausstellt, dass der Angeklagte unschuldig ist? Bei wem kann diese Zahlung geltend gemacht werden?
Oder muss das unter *Erfahrungen* abgehakt werden?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

quote:
Ein Zeuge, der bei der Polizei falsche Angaben macht, sich bei Gericht durch weitere Zeugenaussagen herausstellt, dass diese nicht haltbar sind, kommt ungeschoren davon?


Das hat ja mit der Ausgangsfrage nix mehr zu tun. Zu unterscheiden ist hier zwischen der Kostenerstattung für den Zeugen und seiner eigenen Strafbarkeit, ggf. wegen falscher uneidlicher Aussage.

quote:
Was passiert, wenn dem RA ein Vorschuss bezahlt wird, sich herausstellt, dass der Angeklagte unschuldig ist? Bei wem kann diese Zahlung geltend gemacht werden?


Wurde doch schon geschrieben: Dann zahlt die Staatskasse.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Der selbst gezahlte Vorschuß kann dann vom Anwalt zurückgefordert werden (wenn es keine diesbezüglichen Sonderverinbarungen mit dem Anwalt gab).

Nochmal zur Auseinanderhaltung, wann eine Straf-RSV zahlt und wann nicht:

Bei einer Tat, die nur vorsätzlich begangen werden kann (wo es den fahrlässigen Tatbestand überhaupt nicht gibt) zahlt sie nie. z.B. Raub, gef. KV, Vergewaltigung usw.

Bei Taten, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden können (z.B. einfache KV, Brandstiftung, Trunkenheit im Verkehr) kommt es zunächst darauf an, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und letztendlich darauf, ob das Urteil auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit lautet.



0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Vielen Dank auch euch beiden.

Habs jetzt geschnallt.:)

Grüßle und noch einen schönen Rest-Sonntag

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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