guten morgen - ich hätte da wieder mal eine Frage:
Eine GmbH hat im Handelsregister person A (und nur A) als Geschäftsführer vermerkt.
Nun tritt jedoch person B m Namen dieser GmbH auf und unterschreibt Verträge, stellt Rechnungen etc..
Ist dies strafrechtlich relevant, z.B. Täuschung, Betrug, etc....?
Macht es einen Unterschied wenn Personen A und B verwandt sind?
Danke!
Strafrechtlich Relevant?
25. Juni 2008
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Frage vom 25. Juni 2008 | 08:20
Von
Status: Praktikant (531 Beiträge, 68x hilfreich)
Strafrechtlich Relevant?
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#1
Antwort vom 25. Juni 2008 | 13:33
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 355x hilfreich)
Vieleicht hat B eine Vollmacht, oder Prokura wobei eine Prokura dann aber auch eingetragen werden müsste.
Ein Vollmacht aber nicht, auch eine Firma kann bevollmächtigen wen und wann Sie will.
Gehört aber in´s Zivilrecht. ! Weil Strafrechtlich hier nix zu holen ist.
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