Strafrechtlich relevant? Sachbeschädigung?

19. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Klaralein
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)
Strafrechtlich relevant? Sachbeschädigung?

Hallo.

Ich habe aus Versehen ein Garagentor mit meinem Auto gestreift.
Auf den ersten Blick war nichts weiter kaputt. Die Führungsschiene des Tores war leicht verbogen, aber unterhalb der Rollen. Auch funktionierte das Tor weiterhin problemlos.

Der Hausverwalter will mich jetzt anzeigen.

Daher meine Frage:
Liegt hier tatsächlich ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vor? Ich meine ich bin ja nicht mit Absicht gegen das Tor gefahren. Und das Tor funktioniert ja noch einwandfrei.
Außerdem waren schon andere Mieter gegen die selbe Stelle gefahren. Dadurch sind schon erhebliche Beschädigungen vorhanden gewesen.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33717 Beiträge, 17557x hilfreich)

Hi,

es liegt keine Straftat vor. Fahrlässige Sachbeschädigung gibt es schlichtweg nicht.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.373 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.723 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen